15.01.2026
Prozessauftakt gegen Antifas wegen Vorfällen in Budapest

Antifaschist:innen vor dem Staatsschutzgericht

Am Dienstag begann im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts Düsseldorf das Verfahren gegen sechs Antifaschist:innen. Die Anklage lautet auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung und sogar versuchten Mord. Die »Jungle World« war beim Prozess vor Ort.

Ein grauer Wellblechzaun und Sicherheitsdraht umschließen den weißen Kubus, den man durch eine eiserne Drehtür betritt. Dem äußeren Eindruck nach könnte es sich bei dem Hochsicherheitssaal des Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) ebenso um ein ausgelagertes Flugterminal handeln. Wenige Meter vor dem Eingang stehen zwei mit Maschinengewehren bewaffnete Beamte.

Hinter der Drehtür geht es zur Sicherheitskontrolle mit Ganzkörperscanner. Tatsächlich verfügt die Anlage sogar über einen eigenen Landeplatz für Hubschrauber. Das Gebäude der Außenstelle des OLG befindet sich inmitten eines großen Parkplatzes, umgeben von Bürogebäuden im abgeschiedenen, wenig lebhaften Stadtviertel Hamm.

Den Beschuldigten, fünf junge Frauen und ein Mann zwischen 22 und 24 Jahren, werden unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzungen und in drei Fällen versuchter Mord vorgeworfen.

Bereits an dieser Stelle könnte man sich die Frage stellen, warum das Verfahren gegen die sechs angeklagten Antifaschist:innen ausgerechnet an diesem Ort stattfindet. In der Vergangenheit war das Oberlandesgericht Düsseldorf vor allem für Prozesse mit Bezug zu islamistischem Terror bekannt, hier führt in der Regel der Staatsschutzsenat in einer Sonderzuständigkeit das Verfahren. Dieser setzt sich aus fünf statt drei Richtern zusammen und ist für Strafsachen zuständig, die nicht weniger als die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik betreffen, wie Spionage und Terror. Auch dieses Verfahren wird also vor dem Staatsschutzsenat verhandelt.

Den Beschuldigten, fünf junge Frauen und ein Mann zwischen 22 und 24 Jahren, werden unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzungen und in drei Fällen versuchter Mord vorgeworfen. Hauptsächlich beziehen sich die Vorwürfe auf Taten, die sich an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Februar 2023 in Budapest ereignet haben sollen. Am Rande des alljährlich stattfindenden und bei Neonazis aus ganz Europa beliebten Aufmarschs zur Verherrlichung der deutschen Waffen-SS, Wehrmacht und ungarischer NS-Kollaborateure, die unter dem Titel »Tag der Ehre« firmiert, war es zu mehreren tätlichen Angriffen auf mutmaßliche Teilnehmer der Veranstaltung gekommen.

Kein Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Prozessauftakt in Düsseldorf beginnt an jenem Dienstagmorgen unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und daher auch mit reichlich Verspätung. Es ist der erste von 72 angesetzten Verhandlungstagen, das Verfahren ist bis Januar 2027 terminiert. Für dessen Dauer sind die Angeklagten auf unterschiedliche Haftanstalten im Land Nordrhein-Westfalen aufgeteilt worden, wo sie in Untersuchungshaft sitzen. Das Gericht tagt an zwei Tagen die Woche. Keine der Angeklagten hat familiäre Bezüge in das Bundesland. Sie kommen aus Hamburg, Jena, Weimar und Leipzig.

»Wir werden versuchen, zu so vielen Terminen wie möglich zu kommen«, sagt der Vater der angeklagten Clara W., der bereits am Abend vorher aus Hamburg angereist war der Jungle World. »Mal sehen, wie wir das hinbekommen«, ergänzt Claras W.s Mutter. Etwa 150 Unterstützer:innen sind gekommen, um im Zuschauerraum hinter der Glasscheibe den ersten Prozesstag zu begleiten.

Noch bevor es dazu kommt, dass die Angeklagten die Angaben zur Person machen, kündigt das Gericht eine halbstündige Pause an und zieht sich zur Beratung zurück. Da vier der Beschuldigten zum Tatzeitpunkt rechtlich noch als Heranwachsende galten, sei die Frage zu klären, ob das Verfahren, wie im Jugendstrafrecht üblich, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden soll.

Das Gericht entscheidet sich dagegen und folgt damit auch dem ausdrücklichen Wunsch der Angeklagten. »Die Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht«, sagt der Vorsitzende Lars Bachler und verweist auf die Entscheidung von US-Präsident Donald Trump, der die »Antifa Ost« im November auf die Liste internationaler Terrororganisationen gesetzt hatte. Ein öffentliches Verfahren könne für die Heranwachsenden also einen »nicht unwesentlichen«, sie »beeinträchtigenden Faktor« darstellen.

Immer wieder fällt im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen der Name Johann G. Er und weitere Beschuldigte müssen sich derzeit in einem parallel laufenden Verfahren, das ebenfalls dem sogenannten Budapest-Komplex zugerechnet wird, am Oberlandesgericht Dresden verantworten.

Der Vorsitzende beginnt, der Reihe nach die Angaben zur Person abzufragen: Name, Geburtsort, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Bei der Beschuldigten Nele A. angekommen sagt der Richter »verheiratet, wie ich gelesen habe« woraufhin im Saal Beifall und Jubel ausbricht. »Gratulation auch von unserer Seite«, sagt der Vorsitzende, nachdem er geduldig abgewartet hatte, bis im Saal wieder Ruhe einkehrt war. Um ungefähr viertel nach eins kann der Generalbundesanwalt dann mit der Verlesung der Anklage beginnen, das dauert eine ganze Stunde.

Der Reihe nach geht er die Vorwürfe gegen die einzelnen Beschuldigten durch. Immer wieder fällt im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen der Name Johann G. Er und weitere Beschuldigte müssen sich derzeit in einem parallel laufenden Verfahren, das ebenfalls dem sogenannten Budapest-Komplex zugerechnet wird, am Oberlandesgericht Dresden verantworten.

Bis sie Johann G. im Herbst 2024 festnehmen konnten, hatten die deutschen Behörden vier Jahre nach ihm gefahndet. Er gilt ihnen zusammen mit Lina E. als Kopf jener kriminellen Vereinigung, deren Mitgliedschaft den Angeklagten in diesem Verfahren nachgewiesen werden soll.

Antifa Ost, Hammerbande, Budapest-Komplex

Für das Düsseldorfer Verfahren fasst es Sebastian Scharmer, Verteidiger des Angeklagten Moritz M. so zusammen: »Es ist nach der Anklage unklar, soll es jetzt die gleiche Vereinigung sein, ist es eine neue? - das weiß man nach der Anklage einfach nicht.«

Das gab Generalbundesanwalt (GBA) Bodo Vogler bei der Anklageverlesung auch unumwunden zu. Ob besagter Gruppenzusammenhang seit 2018 bis mindestens 2023 kontinuierlich fortbestanden habe, oder man den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, den man den in Düsseldorf Angeklagten macht, auf eine neugegründete Gruppe mit personellen Überschneidungen beziehen muss, soll die Beweisaufnahme klären.

Klar ist, dass die Beschuldigten in Düsseldorf erst mit den Ereignissen in Budapest 2023 jener Gruppe zugeordnet und mit Tatvorwürfen in Zusammenhang gebracht werden. Die einzige Ausnahme ist Emilie D. – sowie Maja T., die sich seit dem 27. Februar in Folge einer rechtswidrigen Auslieferung durch die deutschen Behörden einem Gerichtsprozess in Ungarn stellen muss, an dessen Ende eine Haftstrafe von bis zu 24 Jahren Dauer stehen könnte. Die für den 22. Januar angekündigte Urteilsverkündung wurde inzwischen auf den 4. Februar verschoben. 

Emilie D. soll, wie Maja T., laut Anklageschrift bereits ab 2022 Straftaten aus dem Umfeld von Johann G. heraus begangen haben. So wird ihr unter anderem vorgeworfen unter falscher Identität zwei Wohnungen in Jena und Berlin angemietet und Verträge mit Stromanbietern abgeschlossen zu haben. Die Anklage wirft ihr vor, damit das Fortbestehen der Gruppierung im Untergrund sichergestellt zu haben.

Am 9. Februar 2023 soll es zu zwei Angriffen gekommen sein. Am Vormittag hätten Nele A. und der in Dresden vor Gericht stehende Paul M. einen bekannten ungarischen Neonazi angegriffen. Am Nachmittag wurden zwei Mitglieder der rechtsextremistischen polnischen Partei Ruch Narodowy aus einer größeren Gruppe heraus angegriffen.

Bevor es zu einer ausführlichen Darstellung der Ereignisse in Budapest im Februar 2023 aus Sicht der Anklage kommt, referiert der Generalbundesanwalt deshalb verschiedene Tatvorwürfe aus dem Frühjahr 2022. Neben mehreren Körperverletzungsdelikten an denen Emilie D. gemeinsam mit Johann G. beteiligt gewesen sein soll, geht es um Angriffe auf Bekleidungsläden, die Nazi-Marken vertreiben, und die am 23. April zu ähnlichen Uhrzeiten in Magdeburg, Halle, Schwerin und Erfurt stattgefunden haben sollen.

So sollen Emilie D. und auch Maja T. an einem Angriff auf einen Laden der Neonazimarke Thor Steinar in Erfurt am 23. April 2023 beteiligt gewesen sein. Die sechsköpfige, mit sogenannten Action-Kameras ausgerüstete Angreifergruppe sei dabei besonders arbeitsteilig vorgegangen. Emilie D. und eine weitere Angreiferin, die nicht ermittelt werden konnte, hätten zu zweit den Laden betreten und die Verkäuferin Maria W. zunächst in ein Kundengespräch verwickelt und sie dann zu Boden gestreckt und im Folgenden auf sie eingetreten und geschlagen – auch gegen den Kopf.

Währenddessen sollen Maja T. und eine weitere unbekannte Person die Tür abgesichert haben. Beim Rückzug der Angreiferinnen sei es zum Einsatz von Pfefferspray gekommen und im Eingangsbereich Buttersäure verkippt worden sein. Maria W. habe Rötungen, Reizungen, Hämatome, Abschürfungen und potentiell lebensbedrohliche Schläge auf den Kopf erlitten. Sie hätte außerdem einige Monate mit einer posttraumatischen Belastungsstörung zu kämpfen gehabt und den Verlust ihres Mobiltelefons zu beklagen, das von den Angreiferinnen beschädigt worden sei.

Den Sachschaden, der durch den Angriff auf den Laden entstand, beziffert die Anklage auf 65.000 Euro, womit dieser Angriff im Vergleich der insgesamt vier ungefähr gleichzeitig durchgeführten Attacken, den meisten Schaden anrichtete. In Schwerin, Halle und Magdeburg sei es nicht zu Personenschäden gekommen, in Halle blieb es sogar bei einer beschädigten Fassade.

Die übrigen Anklagepunkte beziehen sich auf Taten die sich am 9., 10. und 11. Februar 2023 in Budapest zugetragen haben sollen. Am 9. Februar soll es in unterschiedlichen Personenkonstellationen zu zwei Angriffen gekommen sein. Am Vormittag hätten Nele A. und der in Dresden vor Gericht stehende Paul M. einen bekannten ungarischen Neonazi angegriffen, dabei sei auch Pfefferspray eingesetzt worden. Am Nachmittag wurden zwei Mitglieder der rechtsextremistischen polnischen Partei Ruch Narodowy aus einer größeren Gruppe heraus angegriffen.

Maja T., Clara W., Paula P. Nele A., Luca S. und Emilie D. wird eine Beteiligung an der Tat vorgeworfen, wenn auch teilweise in der Funktion als Späher und Abschirmer der Tat. Schläge und Tritte, auch unter Zuhilfenahme von Schlagwerkzeugen und Pfefferspray, wirft die Anklage Johann G., Paul M. und Emilie D. vor. Die polnischen Staatsbürger trugen Quetschungen, Brüche und Schädelprellungen davon, hier kommt der Vorwurf des versuchten Mords erstmals zum Tragen.

Mordvorwurf wider besseres Wissen?

Bei einem Angriff auf einen Ungarn am darauffolgenden Tag mit Schlägen und Tritten soll ebenfalls ein Teleskopschlagstock zum Einsatz gekommen sein. Auch hier lautet der Vorwurf der Anklage auf versuchten Mord. Außerdem soll später am Tag, gegen 23:30 Uhr, aus der Gruppe der Angeklagten heraus Lázló D., eine bekannte Größe in der ungarischen Rechtsrockszene, der eine große 88 (Chiffre für »Heil Hitler«) auf der Brust tätowiert hat, angegriffen worden sein. Er blieb mit Platzwunden am Kopf und einer Schädelprellung zurück.

D. war mit einem gut sichtbaren Zeichen der Waffen-SS auf der Kleidung von einem Konzert der Schweizerin Naomi Croset (Künstlername Ewiger Sturm) gekommen, das von dem in Deutschland verbotenen Neonazi-Netzwerk Blood & Honour organisiert worden war. Auch bei diesem Angriff erhebt der Generalbundesanwalt den Vorwurf des versuchten Mordes. Am darauffolgenden Tag sei es zu einem weiteren Angriff, dieses Mal auf zwei deutsche Staatsbürger gekommen, einen Mann und eine Frau, der Tatvorwurf lautet auf Körperverletzung.

Eine Angeklagte sitzt mit einem Aktenordner vor dem Gesicht, der die Aufschrift „Solidarität mit Maja“ trägt, im Sitzungssaal im Oberlandesgericht zwischen Anwälten.

Yasemin Kostik (r.), Verteidigerin von Clara W., kritisiert, der Generalbundesanwalt erhebe den Mordvorwurf »wider besseres Wissen«. Düsseldorf, 13. Januar

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Im Verfahren am OLG Dresden, das gegen Johann G. und andere geführt wird, wird auch in zwei Fällen wegen versuchten Mordes verhandelt. Allerdings: Der Angriff auf Lázló D. gehört nicht dazu. Der andere Tatvorwurf vom 10. Februar war ebenfalls Gegenstand der Verhandlung gegen die Antifaschistin Hanna S., der Ende August vor dem Oberlandesgericht München zu Ende ging. Das Urteil vom 26. August kam zu dem Ergebnis, dass es sich dabei nicht um einen versuchten Mord handelte. Dennoch hat der Generalbundesanwalt diese Tat im Düsseldorfer Verfahren erneut als versuchten Mord angeklagt.

Das greift Clara W.s Verteidigerin Yasemin Kostik im Eröffnungsplädoyer auf. Die Verteidigung ist der Auffassung, dass der Generalbundesanwalt den Mordvorwurf »wider besseres Wissen erhebt.« Nicht nur habe »das Oberlandesgericht München den Sachverhalt im Fall von Hanna S. bereits sechs Monate lang aufgeklärt und zurückgewiesen«.

Nicht einmal die Staatsanwaltschaft in Ungarn hat Maja T. wegen versuchten Mordes angeklagt.

Auch die Haftrichterin am Amtsgericht Dresden, wo die Ermittlungen gegen Clara W. anhängig waren, bis der Generalbundesanwalt ein Jahr nach Einleitung des Verfahrens den Fall an sich zog, hatte den Haftbefehl, mit dem die Beschuldigten gesucht wurden, wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, nicht aber wegen versuchten Mordes ausgestellt. »An den vorliegenden Ermittlungsergebnissen hat sich bis heute nichts geändert«, so Kostik. Der Versuch des Generalbundesanwalts, die Ermittlungsrichterin beim Bundesgerichtshof davon zu überzeugen, den Haftbefehl auch auf den Vorwurf des versuchten Mordes zu stützen, hatte diese »aus Gründen« abgelehnt, so die Rechtsanwältin. 

Nicht einmal die Staatsanwaltschaft in Ungarn hat Maja T. wegen versuchten Mordes angeklagt. Auch im Verfahren gegen Lina E. und drei weitere, das von September 2021 bis Mai 2023 vor dem Oberlandesgericht Dresden unter anderem wegen Bildung jener kriminellen Vereinigung geführt wurde, deren Mitgliedschaft man den in Düsseldorf angeklagten vorwirft, war das Gericht in seinem Urteil außerdem ausdrücklich zu der Einschätzung gekommen, dass das Ziel der Vereinigung nicht war, die politischen Gegner umzubringen, sondern sie einzuschüchtern.

»Generalbundesanwalt bedient sich einer Technik, die ›overcharging‹ genannt wird«

Mit der Anklage wegen versuchten Mordes »bedient sich der Generalbundesanwalt hier einer Technik, die ›overcharging‹ genannt wird«, führt Clara W.s Verteidiger Matthias Wisbar aus. »Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich fragliche Vorwürfe in die Anklageschrift aufnimmt, um diese später, als scheinbares Nachgeben im Zusammenhang mit Verhandlungen über prozessuale Vereinbarungen wieder aufzugeben«. Ist der Mordvorwurf erst einmal erhoben, so die These weiter, wirke ein hohes Strafmaß eher gerechtfertigt, selbst wenn der Mordvorwurf selbst ausgeräumt werde.

In der Wahrnehmungspsychologie nennt man das den Ankereffekt. So hatte das OLG München am Ende des Verfahrens gegen Hanna S. in seinem Urteil zwar den Vorwurf des versuchten Mords abgewiesen, die fünfjährige Haftstrafe für die Straftaten für die sie schlussendlich verurteilt wurde, galten manchen Beobachtern jedoch als unangemessen hoch. Hierin könnte man ein Beispiel für eine erfolgreiche »overcharging«-Strategie erkennen.

Dem Generalbundesanwalt gehe es mit der Mordanklage außerdem offenbar darum, militanten Antifaschismus in der Öffentlichkeit zu delegitimieren und mit »entgrenzter Gewalt gleichzusetzen«, kritisiert Rechtsanwalt Wisbar darüber hinaus.

Antifaschismus zur obersten Gefahr stilisiert

Nele A.s Verteidiger Alexander Hoffmann sieht bereits in der Tatsache, dass das Verfahren gegen die sechs Antifaschist:innen in Düsseldorf vor dem Staatsschutzsenat verhandelt wird, eine Vorverurteilung. Als Begründung für die Besonderheit, die es rechtfertigt, dass der Generalbundesanwalt das Verfahren an sich zieht und nicht etwa ein einfaches Amtsgericht, reiche der Verweis nicht aus, dass Gewalt in der Gesellschaft und in der politischen Auseinandersetzung keine Bedeutung besitzen dürfe. »Wir wissen, dass das nicht so ist. Auch sie als Pressevertreter kennen genügend Fälle, in denen politische Gewalt angewendet wird, und die landen natürlich in aller Regel nicht vor dem Staatsschutzsenat«. 

Entsprechend hatte auch Sebastian Scharmer, Verteidiger von Moritz S. im Eröffnungsplädoyer auf Fälle verwiesen, in denen er als Vertreter von Opfern rechtsrextremer Gewalt erfolglos versucht hatte, den Generalbundesanwalt zu einer Verfahrenseröffnung zu bewegen, der dies unter Verweis auf die mangelnde Bedeutung abgewiesen hatte. So in dem Verfahren gegen die Nazi-Mörder des Irakers Kamal Kilade 2010 in Leipzig oder im Fall der Mitglieder der gewalttätigen rechtsextremen Gruppe »Aryans«, die am 1. Mai 2017 in Halle Jagd auf eine Gruppe Studierender machten und sie mit einem Stromkabel verprügelten, oder aber im Fall von Hans-Jürgen Rose, der wie Oury Jalloh den Aufenthalt in jener Dessauer Polizeistation aus ungeklärten Gründen nicht überlebte.

Es fällt schwer, sich des Eindrucks zu erwehren, dass der Prozess gegen die Antifaschist:innen in dieser Form der Einschüchterung dienen soll.

Auch angesichts dieser Vergleichsfälle mag es schwerfallen, sich des Eindrucks zu erwehren, dass der Prozess gegen die Antifaschist:innen in dieser Form der Einschüchterung dienen soll. Daran erinnerte die Verteidigerin von Paula P., Katharina Gamm, das Gericht denn auch: »Jedes nicht freisprechende Urteil wird Wirkung weit über Deutschland hinaus entfalten. Es drohen hier nicht nur Strafen nach deutschem Recht; mit der willkürlichen Listung auf der US-Terrorliste drohen hier Verlust der Reisefreiheit, die Möglichkeit, am Geldverkehr teilzunehmen, und Folgen, die wir heute noch gar nicht überblicken können.«

Schließlich beendet der Richter die Verhandlung für diesen Dienstag um kurz vor drei auf Antrag der Verteidigung. Kommenden Dienstag am 20. Januar soll es mit den Eröffnungsplädoyers der Verteidigung weitergehen. Als sich die Zuschauer:innen im Saal erheben, stimmen sie für laute Sprechchöre an »Free all Antifas« und »Ihr seid nicht allein«. Die Angeklagten winken und lächeln, Clara W. formt mit den Händen ein Herz.