»Es herrscht eine gewisse Resignation«
Was ist ihrem Mandanten vor acht Jahren geschehen?
Am 29. April 2018 wollten zwei Fotojournalisten ein Neonazi-Treffen auf dem Grundstück des NPD-Politikers Thorsten Heise im thüringischen Fretterode dokumentieren. Dabei wurden sie entdeckt. Ein vermummter Neonazi verfolgte sie mit einem großen Schraubenschlüssel, die beiden flüchteten mit dem Auto. Es folgte eine filmreife Verfolgungsjagd. Sie wurden von zwei Neonazis über mehrere Dörfer ebenfalls mit dem Auto gejagt. Schließlich landeten sie in einem Graben, wo sie von den Neonazis angegriffen wurden. Das Auto wurde völlig zerstört, meinem Mandanten der Schädel gebrochen, der andere Geschädigte erhielt einen Stich ins Bein. Außerdem wurde eine teure Kamera geraubt.
Warum ist das Strafverfahren gegen die Täter immer noch nicht abgeschlossen?
Da bin ich für Beschwerden die falsche Adresse. Als Nebenklagevertreter haben wir von Anfang an darauf gedrungen, dass die Täter in Untersuchungshaft genommen werden. Dann hätte es wegen des Beschleunigungsgrundsatzes, nach dem schnell ein Prozess stattfinden muss, wenn die Beschuldigten in Haft sind, spätestens nach einem halben Jahr eine Gerichtsverhandlung gegeben. Das ist nicht passiert. Stattdessen ist das Verfahren vor dem Landgericht Mühlhausen über Jahre verschleppt worden.
»Sucht nicht nach Möglichkeiten, einen Nazi nicht ins Gefängnis zu schicken!«
Aber es gab einen Prozess im Jahr 2022?
Ja, der endete mit einem Skandalurteil, mit milden Strafen. Das Gericht billigte den Tätern faktisch zu, dass sie bloß ihr Grundstück hätten schützen wollen und dabei etwas über die Stränge geschlagen hätten. Den Raub der Kamera verneinten die Richter, es sei unklar, ob es diese Kamera überhaupt gegeben habe und wo sie hingekommen sei. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil dann verworfen und dem Thüringer Gericht sehr klar ins Blatt diktiert, wie Beweise in einem neuen Gerichtsverfahren zu würdigen seien.
Warum gab es dieses milde Urteil?
Das wissen wir nicht. Aber in Thüringen gibt es seit langem ein Problem mit der gerichtlichen Verfolgung von Neonazis. Ein anderes Beispiel ist der Ballstädt-Prozess, wo ebenfalls ein brutaler Neonazi-Überfall nach vielen Jahren mit milden Strafen geahndet wurde. In unserem Fall hat das Landgericht Mühlhausen nach der Klatsche vom BGH die Schande auch nicht schnell ausgebügelt. Der neue Prozess wurde erst im Dezember eröffnet, nach einigem Druck der Presse und nach Verzögerungsrügen der Nebenklage, was im Strafrecht sonst unüblich ist.
Dürfen die beiden Angegriffenen nun auf ein faires Urteil hoffen?
Hoffnung haben die beiden nicht mehr, die ist nach dem ersten Urteil gestorben. Die weitere Verschleppung des Verfahrens hat das Vertrauen in die Thüringer Justiz nicht zurückgebracht, da herrscht eine gewisse Resignation. Als Nebenklagevertretung ist unser Ziel, dass sich das Gericht mit dem Raub der Kamera beschäftigt und es nicht zur nächsten Ohrfeige für alle Journalisten kommt. Das wäre der Fall, wenn das Gericht den Raub der Kamera als minderschweren Fall einstufen würde. Denn diese brutale Tat war ein schwerer Raub, der für den zur Tatzeit erwachsenen Angeklagten Gianluca K. sonst mindestens fünf Jahre Haft nach sich ziehen würde. Unsere Forderung an das Gericht ist deshalb: Setzt euch vernünftig mit dem Raub der Kamera auseinander und sucht nicht nach Möglichkeiten, einen Nazi nicht ins Gefängnis zu schicken!