Reformziel Angst
Durch die Bürgergeldreform werde niemand obdachlos, tönte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Oktober in der ARD. Die Reform sieht vor, dass Menschen zukünftig jegliche Leistungen gestrichen werden können, sogar die Übernahme der Wohnkosten. Doch wem das passiere, so Merz, bei dem müsse man ja davon ausgehen, dass er die Hilfe des Sozialstaats gar nicht brauche.
Mit diesem Nachsatz enttarnt Merz seine Aussage direkt selbst als schlicht unwahr. Die Umwandlung des Bürgergelds in die »neue Grundsicherung«, die noch vor Jahresende vom schwarz-roten Bundeskabinett beschlossen wurde, hat mit dem Prinzip der sozialstaatlichen Grundsicherung nicht mehr viel am Hut. Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sieht vor, dass schon nach dem zweiten verpassten Jobcenter-Termin 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen werden. Nach einer sogenannten Pflichtverletzung – der Ablehnung einer vom Jobcenter als zumutbar klassifizierten Arbeit, dem Ausbleiben von Bewerbungen oder dem Abbruch einer Fördermaßnahme – kann der Regelsatz sogar für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden.
Nach drei verpassten Terminen im Jobcenter soll die Leistung schließlich vollständig gestrichen werden können – einschließlich des Geldes für Miete und Heizung. Wenn die Reform wie geplant Anfang März im Bundestag verabschiedet werden sollte, droht den Betroffenen damit faktisch die Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit.
Wer es nicht schafft, pünktlich zu Terminen zu erscheinen, wird kaum in der Lage sein, sich Gutachten zu besorgen und die eigenen Ansprüche gegen das Jobcenter durchzusetzen, zumal den Behörden durch diese Reform signalisiert wird, bei solchen Entscheidungen zukünftig eine noch härtere Linie zu fahren.
Eine Härtefallregelung soll psychisch Erkrankte vor derartigen Sanktionen schützen, doch es steht zu befürchten, dass es sich hier nur um Augenwischerei handelt. Wer es nicht schafft, pünktlich zu Terminen zu erscheinen, wird kaum in der Lage sein, sich Gutachten zu besorgen und die eigenen Ansprüche gegen das Jobcenter durchzusetzen, zumal den Behörden durch diese Reform signalisiert wird, bei solchen Entscheidungen zukünftig eine noch härtere Linie zu fahren.
Die »neue Grundsicherung« sieht noch eine weitere grundlegende Änderung bei der Wohnkostenübernahme vor. Bislang wurden die Mietkosten im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs vollständig vom Jobcenter übernommen. Die nun im Kabinett beschlossene Änderung sieht eine Deckelung der Wohnkosten auf das 1,5fache der örtlichen Mietobergrenze ohne die bisherige Karenzzeit von einem Jahr vor.
Das bedeutet: Leistungsempfänger:innen werden gezwungen, entweder bei ihren Vermieter:innen eine niedrigere Miete einzufordern (viel Glück dabei!), oder sie müssen sich eine neue Wohnung suchen. Was bekanntlich in deutschen Großstädten ein Klacks ist, vor allem wenn man als Einkommen nur die kümmerliche Grundsicherung vorzuweisen hat.
Mieterbund: Erhöhtes »Risiko für Wohnungsverlust«
Der Deutsche Mieterbund warnte, dass mit der Reform eine »Verschärfung der sozialen Lage« drohe. Zwar sei nachvollziehbar, dass »der Staat keine überhöhten Mieten finanzieren sollte«, so Melanie Weber-Moritz, die Präsidentin des Mieterbunds, doch die Reform verlagere die Last »auf die Leistungsberechtigten« statt auf die
»Vermieterinnen und Vermieter, die gegen geltendes Recht verstoßen«. Die Folge sei ein erhöhtes »Risiko für Wohnungsverlust«.
Gemeinsam mit acht weiteren Sozialverbänden schlug der Deutsche Mieterbund bereits nach der Veröffentlichung des Reformentwurfs im Oktober 2025 Alarm. In einem offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags betonten die Verbände, dass eine Gesetzesänderung, die eine vollständige Einstellung von Leistungen ermögliche, Betroffene zwangsläufig in die Obdachlosigkeit führe. »Auflaufende Mietschulden und drohende Wohnungslosigkeit dürfen kein Sanktionsinstrument sein«, so der Appell an die Abgeordneten.
Die neue »Grundsicherung« ist nicht nur ein Angriff auf soziale Rechte, sondern offenbart auch den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit endgültig als Farce. Dieser war 2024 von der vorherigen Regierung beschlossen worden. Er formulierte das politische Ziel, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu beenden. Zu konkreten Maßnahmen führte der Plan seit seiner Verabschiedung im April 2024 jedoch nicht.
Ziel: Erwerbstätige einschüchtern
Die Bundesregierung behauptet, mit der Reform wolle man Geld einsparen, das für die Sanierung des Staatshaushaltes dringend benötigt werde. Merz hatte im zurückliegenden Bundeswahlkampf Einsparungen in Milliardenhöhe versprochen. Dass dieses Versprechen mit der Realität nichts zu tun hat, war damals schon klar. Inzwischen musste das Arbeitsministerium selbst eingestehen, dass durch die Reform wohl höchstens zweistellige Millionenbeträge eingespart werden – bei einem Gesamtbudget für das Bürgergeld von gut 47 Milliarden Euro.
Das Ziel der Reform ist ein ganz anderes: Nicht nur Arbeitslose, sondern auch Erwerbstätige sollen eingeschüchtert werden, damit sie immer schlechtere Arbeitsbedingungen akzeptieren. Die Warnung der Sozialverbände scheint die SPD dabei nicht zu jucken. Laut der Sozialdemokratin Bärbel Bas seien die Regeln der »neuen Grundsicherung« schließlich ganz einfach: »Für die, die alles richtig machen, die mitwirken, die wollen, für die ändert sich an diesem Gesetz gar nichts. Wer mitmacht, hat überhaupt nichts zu befürchten«, so Bas im Interview mit dem »Morgenmagazin« der ARD im Oktober. Was autoritär klingt, ist auch genauso gemeint.