26.03.2026
Kritik der Erinnerungskultur

Integrierte Schuldanerkennung

Die Auseinandersetzung mit der eigenen Täterschaft konnte im deutschen Gedenken an den Nationalsozialismus längst als vermeintlich progressive Schuldanerkennung identitär integriert werden. Das derzeitige Problem mit der Erinnerung an die Shoah liegt nicht in ihrer Verdrängung, sondern darin, wie diese von der AfD, deutschen Institutionen und internationalen Antizionisten jeweils gewendet wird.

Nicht nur Rechtsextremen, auch anti­zionistischen Linken ist die etablierte Form der Erinnerung an die Nazi-Verbrechen ein Dorn im Auge. Mit Blick auf diese geschichtsrevisionistische Kritik an der deutschen Erinnerungskultur ist es notwendig, darüber nachzudenken, was an ihr zu verteidigen ist – und was nicht. Nikolas Lelle forderte, die in der offiziellen Gedenkkultur institutionalisierten Errungenschaften jahrzehntelanger erinnerungspolitischer Kämpfe zu verteidigen.

 

Wenn in innerlinken Debatten dazu aufgerufen wird, aus Not etwas zu verteidigen, wovon bekannt ist, dass es gegen die eigenen Ansichten gerichtet ist, ist die leicht verspottbare Floskel selten weit. So verhält es sich auch mit Nikolas Lelles Verteidigung der deutschen Erinnerungspolitik. Lelle schrieb an dieser Stelle: »Eine nach wie vor treffende Kritik an einer institutionalisierten und routinierten Erinnerungspolitik kann angesichts der Tatsache, dass mit dieser auch die errungenen Fortschritte der vergangenen Jahre in Frage gestellt und abgeräumt werden sollen, geradezu anachronistisch wirken.«

Wieso trifft eine Kritik noch, wenn sie anachronistisch wirkt? Und forderte die ursprüngliche Kritik am deutschen Gedenken eine Erinnerungspolitik, die statt institutionalisiert ehrenamtlich und statt routiniert unerfahren sein sollte? Oder verlangt die Kritik routinierten Gedenkens von er­wachsenen Menschen, die nicht erst gestern von Auschwitz gehört haben, sich so erschüttert zu geben, wie sie es vielleicht zu jenem Zeitpunkt waren, als sie zum ersten Mal ahnten, dass die grauenhaften Bilder etwas mit der eigenen Familiengeschichte zu haben könnten?

In derjenigen Form der Erinnerungs­abwehr, die im antizionistischen Slogan »Free Palestine from German guilt« zum Ausdruck kommt, ist die Anerkennung der Schuld sogar direkt im Wortlaut enthalten.

Selbstverständlich nicht. Vielmehr handelt es sich hier um Formulierungen, die staatstragend klingen sollen, und missraten, weil sie notwendig unkonkret sein müssen. In diesem Fall musste vor allem die Einsicht weichen, dass die Institutionalisierung gerade deshalb problematisch ist, weil die Institutionen solche des deutschen Nationalstaats sind, aus dem das »national« in »Nationalsozialismus« stammt und der die Familien als seine Keimzellen betrachtet. Wird das nicht benannt, klingt das Ergebnis wie Bürokratiekritik, mit der sich niemand unwohl fühlen muss.

Zusätzlich banalisiert Lelle das Problem des deutschen Gedenkens mit seiner Kritik an einer Diagnose Moishe Postones aus dem Jahr 1990. Dessen »Gegenüberstellung von entweder Aufarbeitung oder Aussöhnung« führe in die Irre, weil »beide Impulse gleichzeitig« wirkten und die Frage laute, »welcher stärker ist«. Bei dieser Auflösung der Sache in Kräfteverhältnisse macht Lelle sich zunutze, dass Postone sich 1990 wohl tatsächlich nicht vorstellen konnte, dass die Aufarbeitung eine Dynamik entwickeln könnte, die auch die Aussöhnung fördert. Er fragte sich sogar, »ob die Linke oder irgendeine andere Gruppierung in Deutschland imstande sein wird, sich für Ersteres zu entscheiden«. Dass die »Verantwortung«, die er mit der Anerkennung explizit verbunden sieht, wenige Jahre später »unsere auch militärische Verantwortung in der Welt« sein würde, dürfte Postone auch nicht geahnt haben. Daher ist diese Gegenüberstellung, anders als andere Passagen im selben Text, relativ schlecht gealtert, weil sie zu fest an der Konstellation des damals gerade beendeten Historikerstreits klebt.

Lelles Gegenposition trifft aber noch weniger, denn bei ihm scheint die Erinnerungspolitik gar keine Eigendynamik zu haben, in der alle Seiten gesellschaftlichen Bedingungen unterliegen. Stattdessen scheint sie bloß vom Kräfteverhältnis zweier voneinander unabhängiger Impulse abzuhängen, weswegen auch nicht erklärt wird, warum sich inmitten der reaktionären Neunziger ein der Verteidigung würdiger Fortschritt im deutschen Erinnern durchgesetzt haben soll.

Zwar wurde in den Neunzigern erstmals Täterforschung im nötigen Umfang betrieben. Lelles Feststellung, dass eine intensive Auseinandersetzung mit Täterschaft kein radikaler Neuanfang jenseits der bestehenden Erinnerungskultur wäre, trifft also zu. Allerdings zieht auch er die falschen Schlüsse aus seinem Wissen darum, dass es die Auseinandersetzung mit der deutschen Täterschaft sogar im landesweiten Maßstab gab. In den Debatten, die sich vornehmlich an der Wehrmachtsausstellung des Hamburger Instituts für Sozialforschung (ab 1995) und an Daniel Jonah Goldhagens Buch »Hitlers willige Vollstrecker« (ab 1996) entspannen, wurde kollektiv Schuldanerkennung inszeniert, und alle Versuche der Schuldabwehr müssen seither damit umgehen. Darauf müsste eine kritische Analyse der deutschen Gedenkkultur abzielen, dann würde auch die Ehrenrettung ihrer vermeintlichen Errungenschaften nicht so leicht von der Hand gehen.

Eine Kritik der Schuldabwehr sollte verstehen, dass diese heute längst nicht mehr aus tatsächlicher Beteiligung geschieht, sondern aus der familiären Genese psychischer Grundfunktionen sowie dem Wunsch nach Identität in der antisemitischen und rassistischen gesellschaftlichen Ordnung. Denn beim volkspädagogischen Wort genommen handelt es sich bei institutionalisierter deutscher Gedenkpolitik, die etwas anderes als eine selbstgewährte Entschuldigung für vergangene Taten sein soll, ja um eine Einrichtung, die sich zu Pogrom oder Schlimmerem ähnlich verhält wie der Sozialstaat zur Armut. Sie soll Gründe für die sekundäre Eindämmung des rassistischen und antisemitischen Drangs nennen, den die Gesellschaftsform ihrem Wesen nach permanent erzeugt. Dass diese Aufgabe ein kaum schärfer denkbares Urteil insbesondere über die national/familiär organisierte Reproduktion der Gesellschaft impliziert, ist aber auch dem Großteil der Gedächtnis­arbeiter:innen nicht gegenwärtig. Daher setzt sich im Aufarbeitungsstolz, also im Stolz auf die Leistung, die die Eindämmung auf perverse Weise ja tatsächlich darstellt, auch die alte Verdrängung fort.

Verdrängt wird damit auch, dass die scheinbar progressive Schuldanerkennung die Gründe beseitigt, aus denen die konservative Seite den Historikerstreit losgetreten hat. Denn diese litt daran, dass die Verdrängung der NS-Verbrechen keine Familiengeschichte zuließ und damit die Möglichkeit eines nationalen Mythos untergrub, der einem wieder souverän gewordenen Staat schicksalhafte Einheit verleiht. An den Bedürfnissen des wiedervereinigten Deutschland ging dieses Verdrängen also weit vorbei, weswegen in den Neunzigern Wissen über das Ausmaß der Beteiligung »ganz gewöhnlicher Deutscher« an den Verbrechen ins öffentliche Bewusstsein aufgenommen werden musste, das in den Achtzigern auch die linksliberalen Historiker:innen nur bruchstückhaft hatten.

Diese Konstellation stand seinerzeit im Mittelpunkt der linken Debatte und wurde zum Beispiel vom Hamburger Morgenthau-Plenum in einer ausführlichen Analyse so eingeschätzt: »Die Wiederentdeckung der Familiengeschichte bzw. die ›Beendigung des Krieges in unserem Volk‹ (Heer) durch die Wehrmachtsausstellung stellte ganz neue Bedingungen für die nationale Kollektivbildung her, wie sie bei einem Verharren auf Abwehr, Leugnung und Relativierung nicht hätte möglich sein können.« (Jungle World 10/2001). Es gibt kein Hin und Her im Rahmen eines Kräftemessens der Impulse »Aufarbeitung« und »Aussöhnung«, die in 80 Jahren erinnerungspolitischer Kämpfe identisch geblieben wären, wie Lelle meint, sondern eine Abfolge von Konstellationen des nationalen Mythos, die sich aus der Psychologie nationaler Identifizierung ergibt.

Hierin liegt die gesellschaftliche Eigendynamik, der ebenso die AfD unterliegt, die ebenfalls einen Umgang mit jener Form der Anerkennung der Schuld gefunden hat. Wenn im AfD-Grundsatzprogramm eine Erinnerungskultur gefordert wird, die »auch die positiven, identitätsstiftenden Aspekte deutscher Geschichte mit umfasst«, vollzieht das die Anerkennung der Verbrechen nach, indem zur Identitätsbildung untaugliche Aspekte der deutschen Geschichte zugegeben werden. Was kein Grund ist, die AfD zu denjenigen zu zählen, die NS-Geschichte aufarbeiten. Bloß revisionistisch ist sie aber auch nicht, und die wahn­haft autoritäre Pointe besteht nicht in der implizierten Absicht, sich lieber in Erinnerung an die Völkerschlacht bei Leipzig nationaler Identität zu versichern.

Die Völkerschlacht von 1813 interessiert auch in der AfD nur eine verschwindende Minderheit, denn das Muster der konformistischen Revolte folgt den Krisenerscheinungen des Kapitalismus und trat historisch nun mal zuerst in der Vorgeschichte zum Nationalsozialismus auf. Wie alle konformistisch Revoltierenden fordert das AfD-Milieu ein, was längst Realität ist, denn die »linksgrünversifften Volksverräter« demonstrieren dauernd, dass die Verarbeitung der NS-Verbrechen identitätsstiftend geworden ist. Weil sie diese Identität nicht »positiv« empfinden, hassen sie deren Urheber, obwohl diese selbstverständlich nichts dafür können, dass Identität, die ja letztlich nur eine mit den Verhältnissen sein kann, unter den Bedingungen negativer Vergesellschaftung unmöglich ist, auch wenn sie zwangsläufig ersehnt wird.

Eine Kritik der Schuldabwehr sollte verstehen, dass diese heute längst nicht mehr aus tatsächlicher Beteiligung geschieht, sondern aus der familiären Genese psychischer Grundfunktionen sowie dem Wunsch nach Identität in der antisemitischen und rassistischen gesellschaftlichen Ordnung. 

In derjenigen Form der Erinnerungsabwehr, die im antizionistischen Slogan »Free Palestine from German guilt« zum Ausdruck kommt, ist die Anerkennung der Schuld sogar direkt im Wortlaut enthalten. Auch hier ist kein »Schlussstrich« gefordert, was bereits daraus erhellt, dass der Vorwurf an Israel, »einen Holocaust zu begehen«, die Shoah erstens als bekannt voraussetzt und sie zweitens explizit als deutsche Tat benennt. Vielmehr changiert der Gebrauch des Slogans zwischen der Aufforderung, die Erinnerung gegen Is­rael zu richten, und der aus Wunschdenken entsprungenen Auffassung, dass Antisemitismus im Prinzip schlimm, aber praktisch bedeutungslos ist und daher von den Jüdinnen und Juden hingenommen werden soll.

So wird einseitig generalisierend zugespitzt, was bis zum Beginn der Erinnerungskultur in den neunziger Jahren noch hauptsächlich innerfamiliäre Konsequenzen hatte. Allerdings ist das noch nicht der ganze Kontext, denn es ist zu beachten, dass »Free Palestine from German guilt« nicht vollständig deutschnationalen Identifikationen geschuldet ist. Der Slogan ist in internationalen Debatten manifest, in denen antizionistische Aktivist:innen sich mit ihm um eine Erklärung der vergleichsweise geringen Akzeptanz antizionistischer Ressentiments in der aktivistischen deutschen Linken drücken.

Insgesamt deutet all dies darauf hin, dass die neueren Formen des Antisemitismus zwar weiterhin Erinnerungsabwehr enthalten, aber zu einem bedeutenden Teil dennoch nicht mehr in die Dynamik des Schuldabwehrantisemitismus passen. Der neue Antisemitismus, also der Antizionismus, tritt wieder stärker aus den primären gesellschaftlichen Widersprüchen in der Krise hervor und hat einen Schlussstrich unter den alten gemacht, weswegen der tatsächliche Anachronismus darin ­besteht, vor einem solchen zu warnen.