Das System der Subunternehmer
Verdachtsunabhängig waren die Kontrollen, die der Zoll am Mittwoch vergangener Woche bei Paketdiensten vornahm. Vor allem in den großen Verteilzentren wurden Fahrer wie Unternehmen überprüft, fast 3.000 Zollbeamte waren bundesweit im Einsatz. Zu Recht war man wohl davon ausgegangen, dass sich schon einiges finden würde – neben Schwarzarbeit vor allem Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.
Das Ergebnis: Mehr als 50 Straf- und rund 330 Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet, unter anderem weil ausländische Beschäftigte ohne gültige Arbeitserlaubnis angetroffen wurden oder Fahrer nicht bei der Sozialversicherung angemeldet waren. In rund 530 Fällen prüft der Zoll Hinweise auf das Unterschreiten des Mindestlohns – zum Beispiel, weil den Fahrern ein Teil ihrer Arbeitszeit, wie das Einladen der Pakete, überhaupt nicht bezahlt wird, wodurch der Stundenlohn unter die gesetzlich vorgeschriebenen 13,90 Euro pro Stunde fällt. Und in insgesamt 425 Fällen wird geprüft, ob Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten oder veruntreut wurden.
Schon lange ist bekannt, wie viel schiefläuft auf der sogenannten Letzten Meile der Paketzustellung, dem Weg vom Verteilzentrum zu den Empfängern nach Hause. Auf ihn entfällt etwa die Hälfte der gesamten Kosten für die Lieferung. Deshalb versuchen die Unternehmen, in diesem Bereich so viel wie möglich zu sparen auf Kosten der Beschäftigten.
Die Branche ist von wenigen Großunternehmen geprägt, die häufig für die »Letzte Meile« auf eine Unzahl kleiner Subunternehmen zurückgreifen.
Eine Studie der Forschungs- und Beratungsgesellschaft Input Consulting in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Verdi zeigte 2025, wie miserabel die Arbeitsbedingungen sind. Neun von zehn der befragten Zusteller fühlten sich demnach bei der Arbeit oft gehetzt, 93 Prozent klagten über die hohe körperliche Belastung. Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht seien weit verbreitet.
Über die Hälfte der Befragten gab in der Studie an, sie müssten Abzüge vom Lohn befürchten, wenn sie Schäden am Material oder ihrem Fahrzeug verursachten oder weniger als üblich leisteten. Rund 60 Prozent der Befragten arbeiteten zudem mindestens einmal in der Woche länger als die gesetzlich zulässigen zehn Stunden; mehr als die Hälfte nimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen nicht.
Möglich ist all das, weil die Branche von wenigen Großunternehmen geprägt ist, die häufig für die »Letzte Meile« auf eine Unzahl kleiner Subunternehmen zurückgreifen. Bei diesen kleinen Firmen haben die Fahrer in der Regel keinen Betriebsrat, der sie vertritt, und keinen Tarifvertrag, der sie schützt. Viele der Fahrer sind lediglich zum Arbeiten nach Deutschland gekommen und haben es noch schwerer, ihre Arbeitsrechte einzufordern. Sie sind dringend auf das Geld angewiesen, kennen sich oft mit ihren Rechten nicht aus und haben mit Sprachbarrieren zu kämpfen. Wer kann, wechselt in eine andere Branche, kollektive Gegenwehr ist noch selten.
Die gesetzlichen Maßnahmen sind völlig unzureichend
Derweil steigt die Zahl der verschickten Pakete immer weiter, allein zwischen 2019 und 2024 um knapp 50 Prozent auf etwa vier Milliarden Stück. Die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen sind völlig unzureichend. Seit 2019 gilt das Paketbotenschutzgesetz, das Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug bekämpfen soll. Es regelt unter anderem, dass die Paketdienstleister dafür haften, wenn ihre Subunternehmer nicht ordnungsgemäß Sozialbeiträge zahlen. Allerdings bringt das Gesetz den Beschäftigten wenig – es schützt die Ansprüche der Sozialkassen, nicht die Zusteller im Arbeitsalltag.
Wirklich helfen würde ein Direktanstellungsgebot nach dem Vorbild der Fleischindustrie. Dort sind (in den Kernbereichen) seit 2021 Werkverträge und Leiharbeit verboten. Das war eine Reaktion auf die schockierenden Arbeits- und Lebensbedingungen der Fleischarbeiter, die während der Covid-19-Pandemie offenbar geworden waren. Ein Direktanstellungsgebot für die Kurier-, Express- und Paketbranche fordert Verdi seit Jahren mit der Kampagne »Fair zugestellt statt ausgeliefert«. Zudem setzt sich die Gewerkschaft für wirksame Kontrollen durch den Zoll und eine Gewichtsbegrenzung auf maximal 20 Kilogramm pro Paket ein.
Damit wäre viel erreicht. Ob sich die Bundesregierung aber dazu durchringen kann, Paketzusteller besser zu schützen? Vielleicht sprechen die jüngsten Kontrollen des Zolls dafür. Vielleicht sind sie aber auch anders zu verstehen, vielleicht sollen sie der Öffentlichkeit vorgaukeln, man tue bereits etwas, neue Gesetze seien also nicht bitter nötig.