Jungle+ Artikel 28.05.2026
Psychosoziale Arbeit mit Sexualstraftätern

Die Wurzel des Problems

Die Bedrohung der Täter durch Strafverfolgung allein schützt nicht vor häuslicher und sexueller Gewalt. Prävention und die psychosoziale Arbeit mit Gewalttätern sind für den Opferschutz essentiell.

Mit Plakataufschriften wie »Neue Männer braucht das Land« und »Reflektier dich mal« gingen am Vatertag Tausende Demonstranten in Berlin und Hamburg auf die Straße, um auf sexuelle Belästigung von Frauen, männliche Gewalt und Femizide aufmerksam zu machen. Bei Partnerschaftsgewalt sind nach wie vor fast 80 Prozent der Opfer weiblich. Eine jüngst veröffentlichte Dunkelfeldstudie kam zu dem Ergebnis, dass Frauen nur drei Prozent der Fälle zur Anzeige bringen.

Die strafrechtliche Verfolgung der Täter ist in den vergangenen Jahren intensiver geworden. Das lag unter anderem an der Novellierung des Strafrechts. So wurde 2007 Paragraph 238 ins Strafgesetzbuch aufgenommen, der den Straf­tatbestand der Nachstellung einführte, und 2021 wurde derselbe reformiert, um Cyberstalking besser zu erfassen. Anfang Mai hat der Bundestag nun mit großer Mehrheit den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt beschlossen. So können Täter besser überwacht werden, beispielsweise wenn sie sich trotz gegenteiliger Anordnung dem Wohnort des Opfers nähern. Die Fußfessel kommt aber erst dann zum Einsatz, wenn die Gewalt bereits ausgeübt worden ist. Frauenrechtsorganisationen wie Terre des Femmes fordern daher, zusätzlich Prävention und die Täterarbeit, also die psychosoziale Arbeit mit gewalttätigen Menschen, auszubauen.

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