16.07.2026
EU-Außengrenzen

Wahlkampf gegen Geflüchtete

Die konservative griechische Regierung beschneidet die Rechte von Flüchtlingen immer weiter. Nun wurde die Rechtsberatung durch NGOs unterbunden.

Um Asylbewerber:innen das Leben schwer zu machen, ist in der EU heutzutage bisweilen nicht einmal ein Gesetz erforderlich. Mit dem gemeinsamen Ministerentscheid 120.961, veröffentlicht im Staatsanzeiger am 30. Juni 2026, hat die allein von der konservativen Nea Dimokratia (ND) gebildete griechische Regierung Nichtregierungsorganisationen (NGOs) von Asylverfahren ausgeschlossen. An ihrer statt werden von den Behörden »anleitende Rechtsanwälte« beauftragt. Sie werden aus einer speziellen Liste der lokalen Anwaltsvereine ausgewählt und erhalten für die »anleitende Beratung« einzelner Asylbewerber:innen oder Gruppen mit bis zu 15 Personen pauschal vom Staat 160 Euro netto. Gleichzeitig ist ihnen die Übernahme eines Mandats für Asylbewerber:innen explizit verboten. Sie sollen also kaum mehr sein als eine Art juristischer Lotse durch die Bürokratie.

Bei Personen aus Ländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent müssen die Anwält:innen auch explizit auf strafrechtliche Folgen der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthalts in Griechenland hinweisen. Die Antrag­steller:innen können zwar selbsttätig weitere Anwält:innen beauftragen, jedoch besteht die Gefahr, dass Geflüchtete die Arbeit der »anleitenden Rechtsanwälte« mit einer normalen Rechtsberatung verwechseln und somit auf eine Rechtsberatung verzichten.

Wenn Asylbewerber:innen innerhalb von zwei Monaten nach der Rechtsberatung ausreisen, erhalten die Anwält:innen 250 Euro Prämie.

Zudem sieht der Entscheid vor, dass Mitarbeiter:innen des Innenministeriums diese Rechtsberatungen überwachen dürfen und Sanktionen gegen Anwält:innen aussprechen können, wenn diese die staatlichen Vorgaben nicht erfüllen. 

Aufsehenerregend ist noch ein weiterer Aspekt: Wenn Asylbewerb­er:innen innerhalb von zwei Monaten nach der Rechtsberatung einen Antrag auf Ausreise stellen und das Land verlassen, erhalten die Anwälte 250 Euro Prämie. So werden Anwälte geradezu dazu angestiftet, zwecks eigener Bereicherung Asylbewerber:innen zur Ausreise zu überreden.

Mit der Umsetzung sind die Anwaltskammern betraut; die für Athen zuständige Kammer kritisierte besonders diesen Punkt scharf. Ihr Präsidium forderte in einer am vorvergangenen Samstag einstimmig verabschiedeten Erklärung die Rücknahme des Entscheids. Der Anwaltsvertretung zufolge stehe der Entscheid im völligen Widerspruch zur institutionellen Arbeit eines Anwalts, da die Anordnung die anwaltliche Unabhängigkeit, das Anwaltsgeheimnis und humanitäre Prinzipien verletze. Man werde sich nicht an einer Umsetzung des Beschlusses beteiligen und forderte auch andere Anwaltskammern dazu auf, es der athenischen gleichzutun.

Der vom griechischen Minister für Migration und Asyl, Thanos Plevris, dem Justizminister Giorgos Floridis und dem stellvertretenden Minister für Volkswirtschaft und Finanzen, Nikos Papathanasis, unterzeichnete Entscheid gehört zu einer ganzen Reihe ähnlicher Anordnungen und Gesetze der Regierung. Im Juni verabschiedete die Regierungsfraktion mit ihrer Parlamentsmehrheit zum Beispiel ein Gesetz, dem zufolge ausreisepflichtige Asylbewerber:innen in Haftlagern in Drittstaaten inhaftiert werden sollen.

Vorgezogene Neuwahlen möglich

Diese Politik der konservativen ND hängt auch mit dem kommenden Wahlkampf zusammen. Turnusgemäß ist die nächste Parlamentswahl erst im Frühling 2027 fällig ist, allerdings gehen Beobachter:innen von einem vorgezogenen Wahltermin im Oktober aus. Das Kabinett von Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis und seiner Partei hat seit etwa einem Jahr mit einer ganzen Reihe von Korruptionsskandalen zu tun, deren Aufdeckung vor allem von der EU-Generalstaatsanwältin Laura Kövesi betrieben wird. Mehrere Minister mussten in jüngster Zeit wegen Korruptionsvorwürfen zurücktreten.

Mit Kövesi liefert sich die griechische Regierung seitdem einen öffentlichen Schlagabtausch. »Solange es Frau Kövesi erlaubt, haben wir noch eine Demokratie«, kommentierte der Gesundheitsminister und Parteivize der ND, Adonis Georgiadis, ironisch im April beim Wirtschaftsforum von Delphi. Zudem warf er ihr vor, ihre Kompetenzen zu überschreiten.

Während die Korruptionsskandale die griechische Presseberichterstattung bestimmen, hofft die ND im Wahlkampf offenbar, mit einer restriktiven Asylpolitik Stimmen zu gewinnen. Migrationsminister Plevris, in Deutschland promovierter Rechtsanwalt und Mitinitiator des Ministerentscheids, gehört zu den am weitesten rechts stehenden Politikern der ND. Seine politische Karriere begann er in der völkisch-religiös geprägten Partei Laos. In seine Amtszeit fielen einige Verschärfungen des Asylrechts, etwa dass Asylbewerber:innen bei Ablehnung ihres Antrages in eine haftähnliche Unterbringung kommen. Aus dieser können sie sich nur mit freiwilliger Ausreise befreien. Plevris’ Vorgänger war Makis Voridis, der im Juni vergangenen Jahres zurücktreten musste, weil Kövesi wegen mutmaßlicher finanzieller Unregelmäßigkeiten und politischer Einflussnahme auf die Verteilung von EU-Subventionen gegen ihn Ermittlungen aufgenommen hatte. Voridis, ebenfalls ein früherer Laos-Kader, hatte mit dem libyschen Warlord Khalifa Haftar über Kooperation bei der Flüchtlingsabwehr verhandelt, obwohl Haftars »Libyscher Nationalarmee« schwere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen Asyl­bewerber:innen vorgeworfen wurden.