16.07.2026
Wahlkampf mit Fußfessel

Marine Le Pen erneut verurteilt

Die rechtsextreme Politikerin Marine Le Pen wurde auch in zweiter Instanz wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Doch das Urteil ermöglicht ihr die Kandidatur bei der französischen Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr.

Vorbestraft gewinnt? Bei Donald Trump hat das funktioniert – hätten ihn die Wähler nicht im November 2024 ins Amt des US-Präsidenten gewählt, hätten ihm weitere Prozesse mit potentiell schweren Konsequenzen gedroht. Unklar ist, ob Ähnliches auch in der französischen Gesellschaft passieren kann: dass also Rechte oder Rechtsextreme nur unverschämt genug auftreten und im Falle einer Verurteilung die Schuld auf die angeblich von ihren politischen Gegnerinnen und Gegnern instrumentalisierte Justiz schieben müssen, um unbeschadet von eigenen Straftaten Wahlen zu gewinnen.

Marine Le Pen wurde zusammen mit zehn weiteren Parteifunktionären ihrer Partei, des Rassemblement national (RN), am 7. Juli in zweiter Instanz verurteilt; der Vorwurf war wie bereits im erstinstanzlichen Urteil vom März 2025, zwischen zwischen 2004 und 2016 Parteimitarbeiter mit drei bis vier Millionen Euro bezahlt zu haben, die für EU-Parlamentsassistenten bestimmt waren.

Was Le Pen nun in die Quere kommen könnte, ist, was sie früher selbst verlangt hatte, nämlich dass jedem wegen Finanzdelikten verurteilten Berufspolitiker »bis zum Lebensende« das passive Wahlrecht entzogen werden müsse.

Allerdings wurde im zweitinstanzlichen Urteil das Strafmaß reduziert: Anders als im ersten Urteil umfasst die Strafe nicht den Entzug des passiven Wahlrechts, wodurch Le Pen nun doch bei der nächsten Präsidentschaftswahl kandidieren kann. In den Ende voriger Woche publizierten Vorwahlumfragen liegt sie, die umgehend nach der Urteilsverkündung ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahl erklärte, deutlich in Führung: 35 bis 36 Prozent der Stimmen würde sie demnach in der ersten Runde erhalten, falls die – für 18. April und 2. Mai kommenden Jahres geplante – Wahl jetzt stattfinden würde. 16 bis 19 Prozent würden auf den zweitplatzierten Kandidaten entfallen, den moderaten Konservativen Édouard Philippe, und 15 bis 16 Prozent auf den Linkspopulisten Jean-Luc Mélenchon. In der Stichwahlrunde würde Marine Le Pen derzeitigen Umfrageergebnissen zufolge gegen jeden derzeitigen Gegenkandidaten gewinnen.

Freilich sind es noch neun Monate bis zum geplanten Wahltermin. Und was Le Pen nun in die Quere kommen könnte, ist, was sie früher selbst verlangt hatte, nämlich dass jedem wegen Finanzdelikten verurteilten Berufspolitiker »bis zum Lebensende« das passive Wahlrecht entzogen werden müsse, also das Recht, bei einer Wahl zu kandidieren. Damit war Le Pen jahrelang gegen die angebliche »Korruption der Systemparteien« ins Feld gezogen, was ihr ihre politischen Gegner nun immer wieder entgegenhalten dürften. 

Jedenfalls kann Marine Le Pen zur Wahl antreten und muss die Kandidatur nicht ihrem Nachfolger im Parteivorsitz überlassen, dem 30jährigen Jordan Bardella, der die Partei seit 2022 führt, als sie selbst ins Amt der Fraktionsvorsitzenden des RN in der Nationalversammlung wechselte.

Strafmaß wurde reduziert

Möglich wird dies durch eine Reduzierung des Strafmaßes. In erster Instanz war Le Pen zu vier Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei Jahre mit und zwei ohne Bewährung, abzubüßen zu Hause mit elektronischer Fußfessel, sowie zu 100.000 Euro Geldstrafe und vor allem zu einem fünfjährigen Entzug des passiven Wahlrechts.
Von den erstinstanzlichen Strafen für Le Pen bleiben die 100.000 Euro Geldbuße bestehen, was das geringste Problem für die rechtsextreme Politikerin und Erbin ihres millionenschweren Vaters darstellen dürfte. Doch wurde die Haftstrafe von vier auf drei Jahre reduziert, davon eines (statt zuvor zwei) ohne Bewährung. Die Haft kann jedoch im Hausarrest mit elektronischer Fußfessel absolviert werden. Le Pen müsste eine solche Fessel also im Wahlkampf tragen und könnte dabei an strikte Ausgangszeiten gebunden sein.

Le Pen soll außerdem für 15 Monate das Recht verlieren, bei Wahlen anzutreten, weitere 30 Monate sind auf Bewährung ausgesetzt, teilte das Gericht mit; im ersten Urteil waren es noch 60 Monate ohne passives Wahlrecht, davon 30 auf Bewährung, so dass Marine Le Pen bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr nicht hätte antreten dürfen. Die nun verhängten 15 Monate gelten als bereits verbüßt, weil seit dem ersten Urteil Ende März 2025 15 Monate vergangen sind.

Erweisen muss sich nun, ob dadurch, dass nun aller Voraussicht nach Le Pen und nicht Bardella für die Präsidentschaft kandidieren wird, auch eine Entscheidung über die Linie des RN erfolgt ist. Bardella hatte sich deutlich unternehmerfreundlicher präsentiert als seine faktische Chefin Marine Le Pen.

In einem Interview mit der FAZ vom 12. Mai, und erneut anlässlich eines Seminars von führenden Funktionären der Partei am 12. Juni im südlichen Pariser Umland, warf Bardella die seit 2010/2011 von Marine Le Pen vertretene Position zur Rentenpolitik über den Haufen. Bardella ließ durchblicken, er könne sich auch ein Renteneintrittsalter mit 66 vorstellen – derzeit liegt das gesetzliche Mindestalter bei 63, ab der kommenden Präsidentschaftswahl soll es weiter auf 64 angehoben werden.
Das wäre eine Rückkehr zur Linie der Partei unter ihrem Gründer Jean-Marie Le Pen gewesen. Jahrzehntelang hatte der Front national (FN), wie der RN bis 2018 hieß, eine Anhebung der Lebensarbeitszeit gefordert, doch ging Marine Le Pen wegen breiter Gewerkschaftsproteste gegen die Rentenreform von Ende 2010 zu einer entgegengesetzten Position über. Das war ein wichtiger Bestandteil der sozialen Demagogie ihrer Partei, um die Stimmen von Lohnabhängigen zu gewinnen.

Die Nationalversammlung nahm in erster Lesung ein Gesetz an, dem zufolge Schüsse aus Polizei- und Gendarmeriewaffen bis zum Beweis des Gegenteils als Notwehr gelten. 

Einen wichtigen ideologischen Sieg trug die extreme Rechte ebenfalls vorige Woche davon. Die Nationalversammlung nahm in erster Lesung ein Gesetz an, dem zufolge Schüsse aus Polizei- und Gendarmeriewaffen bis zum Beweis des Gegenteils als Notwehr gelten. Das Gesetz stellt eine Rechtsvermutung her, wonach ein polizeilicher Schusswaffeneinsatz rechtmäßig sei – dessen Opfer werden diese Grundannahme künftig widerlegen müssen. Bislang galt, dass die Staatsorgane jeden tödlichen oder potentiell tödlichen Waffeneinsatz verantworten und rechtfertigen müssen.

Der Beschluss, den Wirtschaftsliberale, Konservative und Rechtsextreme in der Nationalversammlung gemeinsam fällten, greift eine alte Kernforderung auf, die bereits in den achtziger Jahren in den Programmen des damaligen FN an zentraler Stelle auftauchte. Die liberale Pariser Abendzeitung Le Monde schlug am Wochenende in einem Leitartikel deswegen Alarm und sprach von einer symbolisch wichtigen Aufwertung von Marine Le Pen. Überwiegend linke Opponenten warnten vor einer »Lizenz zum Töten«. Eine Peti­tion auf der Website der Nationalversammlung unterzeichneten bis Dienstag über 640 000 Menschen – eine rekordverdächtige Zahl.