23.07.2026
Österreichische Sparpolitik

Neue Löcher im Gürtel

In Österreich verfolgen Bund und Länder ein drastisches Sparprogramm. Die zahlreichen Kürzungen treffen vor allem Arme, Arbeitslose, Menschen mit Behinderung und Geflüchtete.

In Österreich mag derzeit nicht die markige Rhetorik des Nach-unten-Tretens eines Friedrich Merz vorherrschen. Eine ganz ähnliche Sparpolitik, die in erster Linie auf Sozialkürzungen hinausläuft, wird jedoch auch dort betrieben, ebenfalls unter der Ägide ­eines sozialdemokratischen Finanzministers. Und wie eine kürzlich ver­öffentlichte Studie der Nationalbank Öster­reichs ergeben hat, treffen die Kürzungen besonders Personen mit niedrigem Einkommen.

Die längste Rezession der österreichischen Nachkriegsgeschichte sowie eine zu optimistische Haushaltspolitik der Vorgängerregierung aus der ­konservativen ÖVP und den Grünen ­hatten für ein hohes Budgetdefizit ­gesorgt. Dies brachte dem österreichischen Staat wegen Verstoßes gegen die EU-Vorgabe, dass das jährliche Haus­haltsdefizit maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen darf, ein EU-Defizitverfahren ein. Das Ziel der neuen Regierung aus ÖVP, der sozial­demokratischen SPÖ und den ­liberalen Neos unter Bundes­kanzler Christian Stocker (ÖVP) ist es nun, das Haushaltsdefizit von 4,7 Prozent des BIP im Jahr 2024 auf 4,2 Prozent für 2026 zu senken. Im kürzlich vorgestellten Bundeshaushalt für 2027 und 2028 sollen im ersten Jahr netto 1,5 Milliarden und danach 2,5 Milliarden Euro gekürzt werden. Die zu ­diesem Zwecke geplanten oder bereits vollzogenen bundesweiten Kürzungen im Bereich Soziales erscheinen zunächst vergleichsweise harmlos; in Ver­bindung mit weiteren drastischen ­Einschnitten auf Ebene der einzelnen Bundesländer ergibt sich aber das Bild eines Kahlschlags.

Schon ab Oktober 2025 wurde in Wiener Notschlafstellen für wohnungslose Menschen die kostenfreie warme Mahlzeit gestrichen.

Bundesweit werden zunächst etliche Sozialleistungen wie etwa Reha- und Wiedereingliederungsgeld, Familienbeihilfe oder das Kinderbetreuungsgeld nicht erhöht, was durch die Inflationsrate von derzeit mehr als drei ­Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat einer Kürzung gleichkommt. Der Selbstbehalt bei der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt in öffentlichen ­Verkehrsmitteln wird angehoben, ­Weiterbildungszuschläge für Beziehende der Sozialhilfe werden abgeschafft. Die Bundesgebühren – beispielsweise für die Ausstellung der Krankenver­sicherungskarte »E-Card«, von Personalausweisen und Führerscheinen – werden um bis zu 50 Prozent erhöht. Die Kostensteigerung allein des Bundesanteils für die Erlangung der Staatsbürgerschaft von 1.115 auf 1.448 Euro ­bedeutet im an Integrationshemmnissen sehr reichen Österreich eine ­weitere Erschwernis.

Bei den Pensionisten, wie man in ­Österreich Rentner nennt, wird der Beitrag zur Krankenversicherung von 5,1 Prozent auf sechs Prozent ange­hoben. Für nicht wenige fällt am stärksten ins Gewicht, dass Arbeitslose nur noch in seltenen Fällen über ihr Arbeitslosengeld hinaus dazuver­dienen dürfen. Die meisten werden ­dadurch wohl nicht wieder in reguläre Beschäftigung gebracht, sondern in ­Armut gestoßen. Österreichweit relevant ist die Einsparung des Justiz­ministeriums bei der Bewährungshilfe von 2,4 Millionen Euro pro Jahr. Nicht zu vernachlässigen ist auch, dass etwa bei der Inklusion von Menschen mit Hörbehinderungen bundesweit stark gespart wird.

Die Verteidigung des austromarxis­tischen Erbes Wiens hatte lange dazu geführt, dort zumindest offensicht­liche soziale Not zu begrenzen. Konservative und rechte Kreise in Österreich beschreiben Wien häufig abfällig als soziales Paradies. Schon vor Jahren sorgte eine wissenschaftliche Studie für Aufregung, die den »Pull-Faktor« ­betonte, den die fast menschen­würdige Mindestversorgung von Flücht­lingen in Wien innerhalb Österreichs ­darstelle. Geflüchtete würden des­wegen etwa von Tirol in die Hauptstadt ziehen. Dass sie auf dem Tiroler Woh­nungsmarkt, bei wesentlich nie­dri­geren finanziellen Zuwendungen, in der Konkurrenz mit Groß­bauern und ­Wiener Zweitwohnsitzern kaum eine Chance haben, kam in der Studie ­natürlich nicht vor.

Dass Wien auskömmlicher ist als ­Tirol, wird bald ein Ende haben. Die meisten der Verschärfungen in Wien betreffen die Mindestsicherung, die basale soziale Absicherung für in ­Österreich Lebende. Geflüchtete, die den Status der subsidiär Schutz­be­rechtigten erhalten haben, fallen seit 1. ­Januar 2026 aus der Mindest­siche­rung. Sie landen in der sogenannten Grundversorgung, die sonst nur für Asylbewerber:innen vor Abschluss ­ihres Antrags gilt, und riskieren damit, ihre Wohnungen zu verlieren und zu verarmen, falls sie keine Arbeit finden. Dauerbeziehern der Mindestsicherung, in der Hauptsache Menschen mit ­Behinderungen und Pensionisten, werden pro Jahr zwischen 2 000 und 3 000 Euro an Sonderzahlungen gestrichen. Zudem werden Wohngemeinschaften mit Haushalten gleichgestellt, wodurch beispielsweise zwei Mindestsicherungsbezieher, die zusammen in einer WG wohnen, pro Monat Hunderte Euro gestrichen werden.

Die Verteidigung des austromarxis­tischen Erbes Wiens hatte lange dazu geführt, dort zumindest offensicht­liche soziale Not zu begrenzen. Konservative und rechte Kreise in Österreich beschreiben Wien häufig abfällig als soziales Paradies.

Bei der Wiener Suchthilfe werden ­etliche Errungenschaften der vergangenen Jahre zusammengestrichen; ­besonders die Mittel zur beruflichen Reintegration werden stark ­gekürzt. Eine Trägerorganisationen der Suchthilfe berichtete dem Medium Moment, dass ihre Mittel um 50 Prozent verringert worden sind.

Daneben gibt es aber auch Kuriosa. Schon ab Oktober 2025 wurde in Wiener Notschlaf­stellen für wohnungslose Menschen die kostenfreie warme Mahlzeit gestrichen, was zweifellos enorm zur Sanierung des Haushalts beitragen und einen starken Anreiz dafür, obdachlos zu werden, beseitigen wird. Andere Bundesländer gehen noch ­weiter. Oberösterreich, eine der reichsten Regionen des Landes, verschärfte im Februar 2026 die Regeln bei der Mindestsicherung erheblich. Beziehern können nun bei »Verstößen gegen die Bemühungspflicht« zur Arbeits­suche zunächst 30 Prozent und dann 50 Prozent ihrer Bezüge gestrichen werden. Im Land Salzburg können sie sogar vollständig gestrichen werden.