Auch Hessen soll ein eigenes Versammlungsgesetz bekommen – es wird deutlich restriktiver ausfallen als die bisherigen Regeln. Im Gesetzentwurf werden »linksextremistische« Demonstrationen genannt, deren Teilnehmer »häufig die Versammlungsfreiheit« missbrauchen würden.
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In Hessen setzt die Polizei bei ihrer Ermittlungsarbeit die Datenanalysesoftware Palantir Gotham ein, in Hamburg sind die formalen Voraussetzungen dafür geschaffen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert, der Einsatz der Software greife zu weit in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, und hat deshalb zwei Beschwerden beim Verfassungsgericht eingereicht.
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In Bayern sitzen bereits Mitglieder der Letzten Generation in Präventivhaft. Währenddessen ermittelt die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen weitere Aktivist:innen wegen Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung.
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In einem Verwaltungsakt hat der Bundestag den Volksverhetzungsparagraphen des Strafgesetzbuchs ohne Aussprache verschärft. Trotz der grundsätzlich sinnvollen Ergänzung bleibt ein bitterer Beigeschmack.
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Die AfD versucht, für ihre Parteistiftung Millionenbeträge zu erklagen. Womöglich wird die Bundesregierung nicht um ein Gesetz zur Regelung der Stiftungsfinanzierung herumkommen.
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Die Bundesregierung hat in einer vorerst letzten Rückholaktion vier deutsche IS-Anhängerinnen, ihre Kinder sowie einen jungen Mann zurück nach Deutschland gebracht – sie befanden sich bislang in kurdischer Haft. Den erwachsenen Rückkehrern droht eine Verurteilung.
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»Racial profiling« ist verboten, dennoch praktiziert die Polizei es häufig. Daran haben auch ein paar bescheidene Reformen in Berlin und Bremen nichts geändert.
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Einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zufolge plant die Bundesregierung eine Reform des Strafrechts. Unter anderem soll künftig ein Tag im Gefängnis im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr bloß einen Tagessatz der Geldstrafe ersetzen, sondern zwei. Auch weitere Punkte des Entwurfs dienen Sparmaßnahmen oder billiger Symbolpolitik.
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In den vergangenen Wochen starben zwei Menschen in Mannheim nach Polizeieinsätzen. Beide waren psychisch beeinträchtigt. Ungewöhnlich sind solche Fälle nicht.
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Die EU will die internationale Zusammenarbeit der Polizeibehörden intensivieren. Ein Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vom Dezember 2021 sieht vor, den Datenaustausch zu erleichtern. Zukünftig sollen die Polizeibehörden verschiedener EU-Länder untereinander nicht nur wie bisher Fingerabdrücke, DNA- und KFZ-Datensätze abgleichen können, sondern auch Gesichtsbilder und Kriminalakten. Über die geplante Verordnung über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit, auch »Prüm II« genannt, hat die »Jungle World« mit der Berliner Rechtsanwältin Anna Luczak gesprochen, die die Informationsseite polizeidatenbanken.de betreibt.
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