Völkermordklage: Südafrikas Blamage vor dem IGH
Südafrika soll sich beim IGH um eine Fristverlängerung bemühen, weil es nicht in der Lage ist, Belege für den behaupteten Völkermord im Gazastreifen zu finden.
Am Anfang sollte alles noch ganz schnell gehen: Da Südafrika Ende letzten Jahres im Gazastreifen einen von Israel an den Palästinensern begangenen Völkermord glaubte ausmachen zu können, stellte es am 29. Dezember 2023 beim Internationalen Gerichtshof einen Antrag auf die Einleitung eines Verfahrens gegen Israel wegen angeblicher Verstöße gegen das »Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords«, die sogenannte Völkermordkonvention von 1948.
Um einen angeblichen Genozid abzuwenden, müsse das Gericht als ersten Schritt eine Reihe von provisorischen Sofortmaßnahmen zum Schutz der Palästinenser im Gazastreifen anordnen. Insbesondere müsse Israel gezwungen werden, seine »militärischen Operationen im und gegen den Gazastreifen unverzüglich einzustellen«.
Eine Abfuhr nach der anderen
Ende Januar dieses Jahres ordnete der IGH tatsächlich eine Reihe von Maßnahmen an, doch ging er überhaupt nicht so weit, wie Südafrika es gefordert hatte. Das dürfte einen einfachen Grund gehabt haben: Er konnte die Klage Südafrikas, dessen regierende Partei ANC eng mit der Hamas kooperiert, zwar nicht einfach zurückweisen, aber offenbar keinen akut vor sich gehenden Völkermord entdecken. Deshalb enthielt seine Anordnung einige recht allgemein gehaltene Appelle an Israel, aber keinerlei Auflagen oder Einschränkungen für die israelische Kriegsführung.
Vor allem erklärte der Gerichtshof den Völkermordvorwurf gegen Israel keineswegs für »plausibel« – die zahlreichen Stimmen, die das seitdem ständig behaupten, haben entweder keine Ahnung, wovon sie reden, oder sagen absichtlich die Unwahrheit. Die damalige Präsidentin des IGH hat diesen Punkt angesichts der ständig wiederholten falschen Behauptungen in Nachhinein noch einmal explizit klargestellt.
Südafrika war mit dem Ergebnis verständlicherweise nicht zufrieden und stellte im heurigen ersten Halbjahr weitere Anträge, um Israel per Gerichtsentscheid zu zwingen, seinen Krieg gegen die Hamas einzustellen; zuletzt Ende Mai, als Südafrika um jeden Preis eine israelische Offensive gegen die letzte Hamas-Hochburg in Rafah im südlichen Gazastreifen verhindern wollte. Und jedes einzelne Mal formulierte der IGH zwar einige Ermahnungen an Israel, erteilte den südafrikanischen Vorwürfen de facto aber deutliche Abfuhren, weil er für den ein ums andere Mal erhobenen Völkermordvorwurf, auf den allein sich seine Zuständigkeit erstrecken würde, keine ausreichenden Begründungen erkennen konnte.
Plötzlich keine Eile
Das hat Südafrika anscheinend auch erkennen müssen. Denn hatte es zunächst monatelang einen israelischen Genozid an den Palästinensern angeprangert und dringende Maßnahmen zu dessen Verhinderung gefordert, so hat Südafrika es jetzt anscheinend gar nicht mehr eilig: Bis 28. Oktober hat es noch Zeit, für das eigentliche Verfahren aufgrund der von ihm selbst eingereichten Völkermordklage gegen Israel Beweise vorzulegen, doch soll es sich Presseberichten zufolge nun darum bemühen, diese Frist um mehrere Monate verlängert zu bekommen – anscheinend, weil Südafrika selbst klar geworden ist, dass es schlichtweg keine Beweise für seine horrenden Vorwürfe zu bieten hat.
Der israelische Sender KAN News weist darauf hin, wie seltsam der Vorgang ist: »Diese Taktik ist höchst ungewöhnlich, da Parteien, die ein Land des Völkermords beschuldigen, in der Regel darauf drängen, so schnell wie möglich ein Urteil zu fällen, um rechtliche Maßnahmen gegen das beschuldigte Land zu erwirken, damit das illegale Verhalten gestoppt wird. Das beklagte Land ist in der Regel daran interessiert, die Anklage hinauszuzögern.«
Warum Südafrika die Sache im Gegensatz dazu lieber in die Länge ziehen wollen würde, ist nicht schwierig zu verstehen: Sobald das reguläre Verfahren beginnt, wird klar, wie haltlos seine Vorwürfe die ganze Zeit über gewesen sind. Nur solange das Verfahren hinausgezögert wird, können Südafrika und andere Israelfeinde unter Verdrehung der Tatsachen weiterhin behaupten, der IGH halte einen israelischen Völkermord für »plausibel«.
Das kolportierte südafrikanische Zögern verdeutlicht: Die Völkermord-Klage gegen Israel war von Anfang an nie mehr als bösartige Propaganda, unterfüttert mit einigen wenigen, aus dem Kontext gerissenen oder gefälschten Zitaten und gestützt auf Berichte von einschlägigen UNO-Vertretern und anderen notorischen Israelfeinden. Zu diesem Schluss wird auch der IGH kommen, wenn er sich mit den Fakten auseinandersetzt.
Beitrag zuerst erschienen auf Mena-Watch