Sonntag, 09.11.2025 / 13:36 Uhr

Ausladungen, Geldzahlungen, Schweigen - wie die Bundesregierung versucht, sich bei der Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Verantwortung zu stehlen

Afghanische Flüchtlinge werden aus Pakistan deportiert

Bild:
UNHCR, Flickr

Wiederholt schaffen es Menschen aus den Aufnahmeprogrammen, ihr Recht auf Einreise einzuklagen, doch für mindestens 1900 besonders Gefährdete allein aus Afghanistan nimmt das Warten und die Ungewissheit kein Ende.

Kürzlich durften 14 gefährdete Afghaninnen und Afghanen nach jahrelangem Warten endlich das rettende Flugzeug nach Deutschland besteigen, nachdem sie ihre rechtsverbindliche Aufnahmezusage vor Gericht erstritten hatten. Insgesamt konnten damit bisher 89 Betroffene aufgrund entsprechender Gerichtsbeschlüsse einreisen. 

 

Immer wieder wurde der Bundesregierung in den letzten Monaten von der Justiz bescheinigt, dass ihre Blockadehaltung gegen geltendes Recht verstößt, doch ihre Aufnahmeverfahren laufen weiterhin äußerst schleppend. Seit Regierungswechsel, berichtet die Tagesschau, konnten erst zwei der Wartenden im regulären Verfahren nach Deutschland einreisen. Noch immer harren mindestens 1900 weitere Schutzsuchende mit Aufnahmezusage in Hostels in Pakistan und Verstecken in Afghanistan aus. 

 

Keine Berührungsängste bei den Taliban

 

Die Zeit ist denkbar knapp: Pakistan hat eine Frist bis Jahresende gesetzt, innerhalb derer das Land auf Abschiebungen dieser Schutzsuchenden nach Afghanistan verzichtet. Das Bundesinnenministerium hat die Nichteinhaltung dieser Frist, die ein klarer Rechtsbruch wäre und für die Betroffenen schlimmste Konsequenzen haben könnte, aber offenbar bereits eingepreist. In E-Mails an Betroffene lässt die Behörde wissen: "Die hiesigen Verfahren müssen bis Jahresende 2025 vollständig abgeschlossen sein. Leider ist nicht garantiert, dass alle Verfahren rechtzeitig abgeschlossen werden können." Insgesamt gibt man sich äußerst wortkarg. Weder erhalten Betroffene Informationen darüber, wie es nun weitergehen könnte, noch werden Journalistenanfragen beantwortet – etwa zu den knappen Geldzahlungen, die dazu dienen sollen, die Schutzsuchenden zu einem "Verzicht auf das weitere Aufnahmeverfahren" und ihrer Rückkehr in das Verfolgerland zu bewegen. Wie viel Verachtung, aber auch Schamlosigkeit gegenüber Menschen, die man nun schon jahrelang hingehalten hat und deren einziges "Verbrechen" darin besteht, überzeugte Gegner der Taliban zu sein, offenbart ein solches Angebot?

 

Weniger Berührungsängste zeigt die Bundesregierung gegenüber den radikalislamischen Taliban, deren Vertreter sie vor einigen Wochen nach Deutschland eingeladen und als Konsularbeamte akkreditiert hat, zum Nachteil all jener Afghaninnen und Afghanen, die in Opposition zu diesem Terrorregime stehen. Insgesamt ergibt sich ein beunruhigendes Bild: Flüchtlingsfeindliche Maßnahmen wie die von der Regierung beschlossene "Rückführungsoffensive" und der Stopp verschiedener Aufnahmeprogramme stärken autoritäre Regime und richten sich vor allem gegen die Schwächsten. Fluchtursachen werden eher gefördert als bekämpft, Abhängigkeiten zu Staaten mit fragwürdiger Menschenrechtslage geschaffen, und die immer zahlreicheren Opfer dieser Politik müssen fürchten, am Ende von allen Seiten verfolgt und drangsaliert zu werden. Wenn die deutsche Justiz immer wieder als letzte Bastion gegen unzulässige Regierungsübergriffe einspringen muss, droht außerdem eine Erosion des Rechtsstaats.

 

Auch Sudan betroffen

 

Auch ein anderer Fall wirft diesbezüglich Fragen auf: Ende Oktober hatte die Klage einer Sudanerin in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Erfolg. Die Bundesregierung wurde dazu verpflichtet, ihr und fünf Familienangehörigen die Einreise zu ermöglichen. Sie hatte im Rahmen des vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR organisierten Resettlement-Programms, an dem Deutschland bisher freiwillig teilgenommen hat, eine Aufnahmezusage erhalten. Die schwer erkrankte Bewohnerin eines Flüchtlingslagers im Norden Kenias hatte bereits diverse Vorbereitungen durchlaufen, bürokratische Hürden genommen und war zusammen mit ihrer Familie in die Hauptstadt Nairobi gereist, als ihr Charterflug kurzfristig abgesagt wurde, weil sich die amtierende Ministerin Faeser (SPD) und ihr designierter Nachfolger Dobrindt (CSU) kurzfristig anders entschieden hatten. Das Gerichtsurteil bezieht sich auf diesen Einzelfall, doch insgesamt sollten 190 Schutzbedürftige mit der Chartermaschine nach Deutschland geholt werden. Diese haben vermutlich ebenfalls ein Anrecht auf Einreise. Fraglich ist bei dieser Geschichte vor allem, warum sich die Innenminister mehr oder weniger aus einer Laune heraus über geltendes Recht und verbindliche UN-Zusagen hinwegsetzen konnten, ohne sich dafür wenigstens in irgendeiner Form rechtfertigen zu müssen.

 

Schon immer waren Programme wie das UNHCR-Resettlement und auch die humanitären Aufnahmeprogramme der Bundesregierung wenig mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein angesichts des fortschreitenden Elends auf der Welt. Doch immerhin konnten einige Tausend besonders gefährdete Menschen von ihnen profitieren. Zudem hielten sie wenigstens noch fest an Ideen von legalen Fluchtwegen und regelbasierten Verfahren, die der Kampf gegen die "irreguläre Migration" vergessen machen möchte, denn dieser richtet sich tatsächlich gegen jegliche Möglichkeiten für Schutzsuchende, legal Schutz zu finden. So informiert das Bundesinnenministerium unter der forschen Catchline "Hier fürs Wir. Zusammen für mehr Respekt." detailliert darüber, dass sämtliche entsprechenden Programme inzwischen eingestellt wurden.