Deutsches Haus

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Die Volksstimme berichtete am 22. Juni vom Auftakt eines Gerichtsprozesses gegen drei Männer und zwei Frauen in Schönebeck (Sachsen-Anhalt). Die fünf sollen zusammen mit einem weiteren Angeklagten, der zum Prozess nicht erschienen ist, im August 2014 einen bewaffneten Angriff auf ein Asylbewerberheim begangen haben und stehen nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Die drei Männer sollen mit einem Messer und einer Machete bewaffnet in das Gebäude eingedrungen sein, die beiden Frauen sollen sie dabei unterstützt haben. In Göttingen (Niedersachsen) hat die Staatsanwaltschaft gegen zwei Männer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung erhoben. Die 27 beziehungsweise 38 Jahre alten Männer sollen im Februar in der Göttinger Innenstadt zwei aus Afrika stammende Männer attackiert haben. Zunächst soll der 27jährige einem gebürtigen Sudanesen mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Anschließend sollen die beiden Angeklagten in einen Bus eingestiegen sein, wo sie einen gebürtigen Kameruner ausländerfeindlich beschimpften. Beide Männer sollen den 30jährigen mit Faustschlägen und Tritten attackiert und an den Haaren gezogen haben. Das meldete die Hessische/Niedersächsische Allgemeine am 21. Juni. Drei Männer beleidigten am Abend des 21. Juni im Berliner Ortsteil Alt-Treptow einen 21jährigen antisemitisch. Außerdem schlugen und traten sie auf ihn ein. Die Unbekannten hatten den jungen Mann zunächst auf seine Kippa angesprochen. Das Opfer wurde leicht verletzt. Der polizeiliche Staatsschutz ermittelt gegen die Täter. Das meldete die Berliner Zeitung. Wie die Thüringer Landeszeitung berichtete, verurteilte das Landgericht Gera am 20. Juni einen Mann aus Borna wegen eines Brandanschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft in Altenburg (Thüringen) im Dezember vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Die Strafkammer sah die Tatbestände der fahrlässigen Brandstiftung, fahrlässigen Körperverletzung, Sachbeschädigung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als erfüllt an. Der 29jährige befand sich bereits in Untersuchungshaft. Der 31jährige Mitangeklagte aus Altenburg wurde vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. Ihm konnte lediglich das Rufen von Naziparolen nachgewiesen werden, der vierfache Vater muss 1 200 Euro Geldstrafe zahlen. Die beiden Männer hatten sich erst kurz zuvor auf einer Thügida-Veranstaltung kennengelernt. alo