Das umstrittene WhatsApp-Urteil

Die Kontakte der anderen

Von Enno Park

Ein Gerichtsurteil erlaubt die Nutzung von Whatsapp nur unter bestimmten Umständen, weil der Dienst gegen Datenschutzgesetze verstößt.

Das Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld ist ein trauriges Kuriosum. Dahinter steckt eine absurde wie wohl leider auch alltägliche Geschichte. Es geht um einen Familienstreit geschiedener Eltern. Der Vater beschwerte sich, dass die Kommunikation mit der Mutter nicht recht klappe und sein Sohn weniger Umgang mit ihm wolle. Liest man das Urteil nach, merkt man schnell, warum. Der elfjährige Junge langweilte sich an den Besuchswochenenden und wurde dafür gerügt, dass er zu viel mit seinem Smartphone spiele. Zuletzt musste er das Telefon ganz abgeben, wenn er freitags bei seinem Vater ankam. Er bekam es sonntags zurück, wenn er wieder zu seiner Mutter fuhr. Der Streit, bei dem der Zank ums Gerät wohl eher Symptom als Ursache sein dürfte, landete schließlich vor Gericht, das haarsträubend urteilte.

Die Mutter verlor, muss die Gerichtskosten von 1 500 Euro tragen und künftig die Smartphone-Nutzung des Kindes streng überwachen. Diese war ohnehin auf die Nachmittage beschränkt, doch jetzt darf das Kind sein Smartphone beispielsweise nicht mehr nachts neben dem Bett liegen lassen, um es als Wecker zu nutzen. Das Kindeswohl sei sonst gefährdet, da der Junge in eine Mediensucht abgleiten könne, so das Gericht. Die Mutter soll sich fortbilden, unter anderem monatlich mindestens drei Artikel der Aufklärungsseite klicksafe.de lesen – Puritanismus im Jahre 2017.

Das Datenschutzgesetz gilt für Firmen und Behörden. Privatleute dürfen weiterhin personenbezogene Daten von Familie, Freunden und Bekannten speichern.

Für die Öffentlichkeit besonders relevant ist: Die Nutzung des Messengers Whatsapp wird dem Urteil zufolge zunächst verboten. Alle Kontakte, die auf dem Telefon gespeichert sind, werden regelmäßig zu Whatsapp hochgeladen und dort zu Werbezwecken analysiert. Das verstoße gegen deutsches Datenschutzrecht. Whatsapp könne erst wieder genutzt werden, wenn alle in den Kontakten des Telefons gespeicherten Personen eine schriftliche Einwilligung abgegeben haben.

Kaum wurde das Urteil bekannt, beschworen Blogs und Medienberichte einmal mehr regelrechte Abmahnwellen und das Ende des Internets, wie wir es kennen, herauf. Dazu wird es nicht kommen, schon allein, weil ein Amtsgerichtsurteil in einer Familiensache nicht allgemeingültig ist. Überdies gilt das Datenschutzgesetz gar nicht zwischen Privatpersonen, sondern für Firmen und Behörden. Privatleute dürfen weiterhin personenbezogene Daten von Familie, Freunden und Bekannten speichern. Nur deren Weitergabe kann zivilrechtlich gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen. Dann müsste eine klagende Person allerdings nachweisen, inwiefern ihr aus der Datenweitergabe ein Schaden entstanden ist.

Lediglich geschäftliche Nutzer sollten vorsichtig im Umgang mit Whatsapp sein. Sie müssen sich an die Datenschutzgesetze halten und dürfen die personenbezogenen Daten ihrer Kunden und Geschäftskontakte nicht ohne deren Zustimmung an Dritte weitergeben. Hier gibt es aber noch keinen Präzedenzfall, auf dessen Grundlage es zu Abmahnungen kommen könnte. Ebenfalls vorsichtig sein sollten Journalisten mit den Daten ihrer Informanten, da nicht wirklich klar ist, ob und in welchem Ausmaß Behörden und Geheimdienste Zugriff auf die Daten bekommen können. Aber das ist kein Whatsapp-Problem, sondern eines von Smartphones an sich. Die Programmiererin und Techniksoziologin Zeynep Tufekci empfiehlt neben der Messenger-App »Signal« Whatsapp sogar, wenn man verschlüsselt kommunizieren möchte.

Trotzdem ist die Nutzung von Whatsapp problematisch, und das liegt an Facebook. Als Whatsapp 2009 auf den Markt kam, war es ein riesiger Erfolg. Bis dahin musste man sich mit Freunden und Bekannten einigen, welchen Messenger man verwendet, und ihnen mitteilen, wie man dort heißt. Durch das Hochladen und Abgleichen der Kontaktdaten aus den Telefonen geschah das fortan automatisiert anhand der Telefonnummern, was maßgeblich zum Erfolg von Whatsapp beigetragen hat. Das hat lange Zeit nur besonders sensible Datenschützer gestört, zumindest bis Whatsapp 2014 von Facebook aufgekauft wurde. Kurzfristig verlor der Dienst deshalb zwar einige Nutzer, aber langfristig wirkte es sich kaum auf die Nutzungszahlen von Whatsapp aus.

Facebook agiert sehr aggressiv, wenn es darum geht, Persönlichkeitsprofile der Nutzer zu erstellen. Da wird längst nicht nur verwertet, was die Nutzer direkt auf der Website posten und liken. Über Tracking-Cookies überwacht Facebook auch, welche Websites Nutzer außerhalb von Facebook aufrufen. Die Smartphone-Apps Facebook, Messenger, Instagram und Whatsapp sammeln Standortdaten und werten die Kontakte auf den Telefonen aus. Das alles passiert in der Regel unter Klarnamen, weil Pseudonyme auf Facebook zumindest offiziell nicht erlaubt sind.

Das ist alles kein Problem, wenn man Facebook vertraut, schließlich werden die Daten nur benutzt, um den Anwendern personalisierte Werbung einzuspielen. Es geht also nicht um die Frage, ob Facebook »böse« ist und man die Verwendung der Facebook-Apps besser lassen solle. Es geht um Rücksicht auf jene Menschen, die sich bewusst gegen Facebook entscheiden, weil sie nicht vom Konzern vermessen werden wollen. Anhand der Kontaktdaten aus mittlerweile Milliarden von Smartphones legt Facebook Schattenprofile all jener Menschen an, die gar keinen Facebook-Account haben. Die enthalten Klarnamen, Spitznamen, E-Mail-Adressen, Anschrift, Arbeitgeber, Telefonnummern – alles, was normale Kontaktlisten in Smartphones so hergeben. Facebook weiß, mit wem diese Nichtmitglieder in Kontakt stehen, und kann daraus Rückschlüsse aufs soziale Umfeld und allerlei weitere Informationen ziehen. Wenn diese Personen sich neu dort anmelden, kennt Facebook sie bereits.

Dabei hatte Facebook das Gegenteil versprochen, als Whatsapp 2014 aufgekauft wurde. Die Dienste sollten parallel laufen, Nutzerdaten würden nicht von Whatsapp zu Facebook fließen. Glauben mochte das niemand so recht und das Versprechen wurde bereits 2016 gebrochen. Seitdem verknüpft Facebook die Daten beider Dienste. Das versuchte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar zwar umgehend verbieten zu lassen, muss sich aber bis auf weiteres vor Gericht mit der irischen Tochter des US-Konzerns streiten, ob deutsches Datenschutzrecht überhaupt anwendbar ist.

Das heißt natürlich nicht, dass man Whatsapp und die anderen Apps von Facebook nicht mehr verwenden kann, wenn man selbst es möchte. Allen Apps lässt sich unter den Betriebssystemen iOS und Android ohne weiteres verbieten, die Kontakte auf dem Telefon auszuwerten. Whatsapp wird dadurch nur weniger komfortabel. Freunde, die im Adressbuch des Telefons stehen und ebenfalls Whatsapp verwenden, werden nicht mehr automatisch erkannt. Man muss sie dann manuell in der App hinzufügen, wenn man mit ihnen chatten möchte. Derzeit scheint es unproblematisch zu sein, einem anderen Messenger wie Signal den Zugriff auf die eigenen Kontakte zu erlauben, da die dahinterstehende Firma Open Whisper Systems versichert, die Daten nicht anderweitig zu verwenden. Aber man weiß natürlich nie, wann Firmen ihre Politik ändern oder von anderen Firmen aufgekauft werden.

Deshalb ist das Bad Hersfelder Urteil besonders absurd. Es zielt in dieser Frage ausschließlich auf Whatsapp, obwohl eine Vielzahl von Apps versucht, an die Kontaktdaten der Anwender zu gelangen. Nicht zuletzt ist unklar, ob zum Beispiel auch Google die Kontakte aus Android-Telefonen zur Profilbildung der Nutzer auswertet oder nur für den Komfort der Nutzer speichert. Die Ausnahme scheint hier Apple zu sein: Dort werden die Daten aus dem iPhone vor dem Hochladen in die Cloud verschlüsselt.