Polens Holocaust-Gesetz - Die Mär von den ­jüdischen Tätern

Die Mär von den »jüdischen Tätern«

Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki erklärte zum umstrittenen Holocaust-Gesetz, das unter Strafe stellt, Polen eine Mitschuld an den Nazi-Verbrechen zu geben: »Natürlich wird das nicht strafbar sein, wenn man sagt, dass es polnische Täter gab, so wie es jüdische Täter, russische, ukrainische und nicht nur deutsche Täter gab.« Die Rede von jüdischen Tätern ist relativierender Unsinn.

Es war in Deutschland, seines Zeichens Aufarbeitungsweltmeister, kein großer Aufreger, als der polnische Ministerpräsident Mateusz ­Morawiecki kürzlich am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz auf eine Nachfrage des israelischen Journalisten Ronen Bergman zum umstrittenen polnischen »Holocaust-Gesetz« behauptete, dass es während der Shoah neben den polnischen selbstverständlich auch »jüdische Täter« gegeben habe. Er spielte damit auf die »Judenräte«, jüdische Kapos und andere Funktionshäftlinge an – also auf die von den Deutschen zwischen sich und ihren Opfern installierten Zwangsselbstverwaltungen und Häftlingshierarchien in den Ghettos und Lagern. Deutsche Journalisten hatten Behauptungen wie die Morawieckis bereits früher aufgestellt. Die »Greifer« – untergetauchte Verfolgte, welche die Berliner Gestapo nach der Verhaftung zum Verrat ­anderer Untergetauchter gepresst hatte – seien nicht nur Kollabora­teure, also wörtlich Mittäter, sondern Nazitäter gewesen, legte Anja Röhl 2016 in der Jungen Welt in der Besprechung eines Musicals über die ­jüdische Gestapo-Agentin Stella Goldschlag nahe. Im Tagesspiegel wurde in einer Besprechung des Stücks die »Dreistigkeit« beklagt, »sich um eine Entschädigung als Opfer des ­Faschismus zu bemühen«. Jüdische Kollaborateure. Jüdische Nazis. Keine Opfer, sondern: jüdische Täter? Gab es die?

Aus historisch-analytischer Perspektive sind solche Behauptungen unhaltbar. Die negative Bewertung der »Judenräte« (ein keineswegs neu­traler Begriff aus der NS-Terminologie) als Erfüllungsgehilfen des NS-Regimes begann, noch während die Shoah wütende, unter den Verfolgten selbst. Sie führte nach dem Krieg zu erbitterten juristischen und persönlichen Auseinandersetzungen und prägte die ersten historiographischen Arbeiten zur Shoah, wie unter anderem die des überlebenden Historikers H. G. Adler. Die erste Version von Raul Hilbergs noch heute zu empfehlendem Werk »Die Vernichtung der europäischen Juden« und Hannah Arendts »Eichmann in Jerusalem« aus den frühen sechziger Jahren festigten eine Sichtweise, wonach Funk­tionäre jüdischer Institutionen eine gewisse Mitschuld trügen. Noch bis in die jüngste Zeit war »Judenrat« in Israel ein Schimpfwort. Aber spätestens in der Folge von Isaiah Trunks bahnbrechender Studie mit dem ­Titel »Judenrat« von 1972 begann diese starre Interpretation einer differenzierteren Analyse zu weichen.

Die Dilemmata und Lebensumstände, mit denen die Deutschen die Zwangsgemeinschaft der antisemitisch Verfolgten in der Shoah konfrontierten, beinhalteten die perfide und über die deutsche Kapitulation hinaus wirkende Taktik, die Verfolgten zur Mitwirkung an Verwaltung und Kontrolle ihres Daseins als ­designierte Tote zu zwingen. Die umfassenden Mordabsichten der Deutschen konnten die ab 1939 eingerichteten Judenräte aber anfangs nicht ahnen. Daher kooperierten sie in der Hoffnung, das Überleben der jüdischen Bevölkerung zu sichern, indem diese sich als wirtschaftlich nützlich erwies. Statt aber den Zugriff der Deutschen abzuschwächen, ermöglichte man damit objektiv den ­Besatzern die leichtere Umsetzung ihrer Pläne. Doron Rabinovici schrieb: »Nicht weil die Judenräte die jüdische Gemeinschaft verrieten, sondern weil sie in ihrem Interesse zu handeln versuchten, waren sie verurteilt, sich in die Handlungsvorgaben der Machthaber hineinzuversetzen. Im Sinne der Juden hatten sie wie die Nazis zu denken und hüteten streng die Ordnung der Feinde, weil sie hofften, diese würden sich im Gegenzug ebenfalls an das von ihnen selbst erlassene System halten.« Aber die Annahme, die nationalsozialistische Führung verfolge rational-zweck­orientierte ökonomische Ziele und müsse schon allein aus Nützlichkeitserwägungen Interesse an einem Reservoir jüdischer Zwangsarbeitskräfte haben, war ein Fehlschluss. Kaum vermeidbar war er, weil die ­Judenräte aufgrund der historischen »Präzedenzlosigkeit der Shoah« ­(Yehuda Bauer) zu Beginn ihrer ­Kooperation gar nicht wissen konnten, dass die versuchte weltweite ­Ermordung aller Jüdinnen und Juden im deutschen Kalkül Vorrang vor jeglichen kapitalistischen Nützlichkeitserwägungen haben würde.

 

Aktive Zustimmung zur antisemitischen deutschen Mordpolitik war nicht nur in Polen die Norm. Diese Norm aber mit dem marginalen Phänomen der jüdischen Zuarbeit in einem Atemzug zu nennen, ist eine historisch unzulässige Gleichsetzung und gefährlich nah am Relativismus.

 

Auf den ab 1941/1942 geltenden deutschen Befehl, auch bei der ­»Evakuierung« der Ghettobevölkerung mitzuwirken, von der man ­unter den Verfolgten in der Regel nicht exakt wusste, aber zumindest begründet vermutete, dass sie mit dem Tod der »Evakuierten« endete, reagierten die Judenräte höchst unterschiedlich. Einige, wie der Judenratsvorsitzende Mordechai Rumkowski im Ghetto Łódź/Litzmannstadt, der dort einen autoritär-tyrannischen Führungsstil pflegte, fügten sich und stellten die geforderten Listen zusammen. Adam Czerniaków, Vorsitzender des Warschauer Judenrates, tötete sich selbst. Andere Judenräte waren Teil des jüdischen Widerstands. Hannah Arendts Äußerung in »Eichmann in Jerusalem«, dass alle Judenräte kooperiert hätten und eine grundsätzliche Verweigerungshaltung mehr jüdische Leben gerettet hätte, ist in ihren historischen Grundannahmen vom heutigen Forschungsstand widerlegt.

Der Auschwitz-Überlebende Primo Levi beschrieb den Schock, von seinen Mithäftlingen und jüdischen Kapos in der Regel keine Solidarität, sondern Gewalt erfahren zu haben. Schonungslos schilderte er in »Die Untergegangenen und die Geretteten« wenige Jahre vor seinem Suizid, wie die Umstände des Lagers geradezu zur Übervorteilung von Mitgefangenen zwangen, wollte man über­leben. Die jüdischen Kapos, die Angehörigen des zur Arbeit in den Gaskammern gezwungenen jüdischen Sonderkommandos und andere in der Lagersprache als »Prominente« bezeichnete Funktionshäftlinge sah er ebenso in einer Grauzone wie sich selbst. Beim Versuch, das eigene Leben zu retten, verhielten sich viele Häftlinge im Angesicht ihrer bevorstehenden Ermordung eben nicht selbstlos, sondern selbsterhaltend und trugen dadurch zum Erfolg der Deutschen bei. Primo Levi bezeichnete es als eine Taktik der Deutschen, die Verfolgten zu erniedrigen, indem man ihnen ohnmächtige Macht übereinander gab und sie drängte, einander zu schaden. Aber selbst in den Vernichtungslagern gab es trotz dieser extrem begrenzten Handlungsspielräume jüdischen Widerstand, auch von jüdischen Kapos. ­Eines der jüdischen Sonderkommandos, das den Deutschen bei den Morden mit Gas in Auschwitz-Birkenau assistierte, sprengte im Oktober 1944 eines der Krematorien.

Die Jüdinnen und Juden, die von den Deutschen auf irgendeine Weise in ein Helferverhältnis gedrängt worden waren, agierten unterschiedlich und waren zudem weder für die Deportationen noch für den Mord verantwortlich. Dies war das Werk der Deutschen. Im Unterschied zu den eigentlichen Täterinnen und Tätern handelten sie niemals in freier Entscheidung, sondern agierten unter Todesgefahr in einer von den Deutschen und ihren Verbündeten her­gestellten Zwangssituation ohne historisches Vorbild. Wie Doris Tausendfreund bereits 2006 nachwies, wurden die jüdischen »Greifer« oftmals erst gefoltert oder mit der Drohung erpresst, ihre Angehörigen zu ermorden, bevor sie einwilligten, andere untergetauchte Verfolgte aufzu­spüren.

Wenn die Deutschen und ihre lettischen, französischen oder polnischen Helfer ohne Not, freiwillig oder gar proaktiv aus antisemitischen oder opportunistischen Motiven Juden deportierten oder ermordeten und daher als Täter oder Kollaborateure bezeichnet werden, dann können weder Judenräte, noch Funktionshäftlinge, jüdische Ghettopolizisten oder gar »Greifer«, die im Angesicht der bevorstehenden Ermordung die jüdische Gemeinschaft insgesamt, ihre Angehörigen oder einfach nur sich selbst zu retten versuchten, unter der gleichen Kategorie gefasst werden, ohne die Shoah zu relativieren. Jüdinnen und Juden wurden als erst imaginiertes und dann erzwungenes Kollektiv ohne Berücksichtigung des individuellen Verhaltens verfolgt und ermordet – auch diejenigen, die sich den Deutschen als »nützlich« erwiesen. Einzelne antisemitisch Verfolgte mögen gar wie ihre nationalsozialistischen Verfolger gefühlt, gedacht und gehandelt haben, aber sie konnten per definitionem nicht zu Nichtjuden werden. Wie Primo Levi schrieb, waren auch diese später als ambivalent wahrgenommenen Menschen faktisch Verfolgte und damit Opfer.

Auch wenn sie, wie Rumkowski oder manche »Greifer« und Kapos dank ihrer im Gefüge der Machtlosen relativen Macht (sexualisierte) Gewalt ausüben und eine potentiell tödliche Bedrohung für ihre Mitverfolgten darstellen konnten; so können sie doch nicht aufgrund eines individuellen, moralisch verwerflich erscheinenden Verhaltens nachträglich aus der Kategorie der Opfer ­extrahiert und mit ihren Mördern gleichgesetzt werden. Die Historikerin Lucy Dawidowitz schrieb daher ­bereits 1975 zu Recht, dass die Anwendung der Termini Kollaboration, (Mit-)Täterschaft und (Mit-)Schuld als Kategorien für die Opfer der Shoah einer semantischen Täuschung und historischen Fehlinterpretation gleichkomme.

Die nicht nur historiographische Diskussion über die zu unfreiwilligen Gehilfen der Deutschen gewordenen Juden muss auch weiterhin geführt werden. Aber dieses Phänomen ist im Vergleich zu den Abertausenden ohne Zwang und Überlebensdruck zu Kollaborateuren gewordenen Tätern aus dem gesamten deutsch besetzten Europa marginal. Der israelische Historiker David Silverklang sagte in der Tageszeitung Haaretz nach den Äußerungen des polnischen Ministerpräsidenten, dass es allein im Generalgouvernement 1942 circa 15 000 ­polnische Polizisten gegeben habe, die entflohene Jüdinnen und Juden für die Deutschen aufgespürt hätten, anstatt ihren im Vergleich zu Kapos und Judenräten großen Handlungsspielraum zugunsten der Verfolgten zu nutzen. Am polnischen Rettungswiderstand Beteiligte hätten übereinstimmend die Bedrohung durch die antisemitisch eingestellte polnischen Zivilbevölkerung betont. Darüber hinaus wäre zu nennen, dass sogar ein Teil des polnischen militärischen Widerstands Jüdinnen und ­Juden ermordete. Noch nach der Befreiung Polens durch die Rote Armee gab es antisemitische Pogrome gegen Überlebende der Shoah, unter anderem 1946 in Kielce. Aktive Zustimmung zur antisemitischen deutschen Mordpolitik war nicht nur in Polen die Norm. Diese Norm aber mit dem marginalen Phänomen der jüdischen Zuarbeit in einem Atemzug zu nennen, ist eine historisch unzulässige Gleichsetzung und gefährlich nah am Relativismus. Im Anschluss an seine Münchner Äußerungen legte der polnische Ministerpräsident ­übrigens einen Kranz für die in der ehemaligen Hauptstadt der NS-Be­wegung begraben liegenden Angehörigen der Brygada Świętokrzyska ab – ultranationalistische polnische Guerillas, die 1944, möglicherweise mit Duldung der Deutschen, gegen den polnischen Untergrund und sowjetische Partisanen gekämpft hatten.

Adorno hatte im Hinblick auf die »Vergangenheitsbewältigung« in der Bundesrepublik der ersten beiden Nachkriegsdekaden konstatiert, dass, wenn man schon zugibt, dass es Verbrechen gegeben habe, die Opfer wenigstens daran mitschuldig sein sollten. Es scheint, dass dieses ­Bedürfniss nicht nur der postnationalsozialistischen Gesellschaft in­härent, sondern in gewisser Weise europäisiert ist.