Misshandlung von Geflüchteten

Folter im Problemzimmer

Wachleute haben in einer Asylunterkunft monatelang Geflüchtete misshandelt, auch der Unterkunftsleiter und Sozialbetreuerinnen waren in die Quälereien verstrickt. Wusste auch die Bezirksregierung Bescheid?

Es war ein Foto, das Entsetzen auslöste: Ein Mann liegt bäuchlings auf dem ­Boden, die Hände auf den Rücken gefesselt, in seinem Nacken der Fuß eines Wachmanns, der neben ihm steht und in die Kamera grinst. Das Foto entstand 2014 in einer Unterkunft für Geflüchtete im nordrhein-westfälischen Burbach. Auch ein Video gibt es, darauf ist ebenfalls ein mutmaßlicher Bewohner der Unterkunft zu sehen. Auf seiner Hose und auf einer Matratze neben ihm ist Erbrochenes erkennbar. In gebrochenem Deutsch hört man ihn fragen: »Warum schlagst du mir?« Verschiedene Stimmen antworten: »Willst du noch eine haben?«, »Soll ich dir in die Fresse ­treten oder was? Dann brauch ich dich nicht zu schlagen.« Und: »Leg dich hin in deine Kotze und schlaf!«

Mehrere Wachleute waren vorbestraft. In einer Whatsapp-Gruppe feierten sie die Gewalt gegen Geflüchtete und stachelten sich gegenseitig an.

Fünf Jahre sind die Bilder mittlerweile alt. Mit ihnen wurde öffentlich, dass Wachleute zwischen 2013 und 2014 in der Einrichtung untergebrachte Asylsuchende systematisch misshandelten, manchmal tagelang in ein, wie sie es nannten, »Problemzimmer« einsperrten, erniedrigten und wohl auch schlugen. Im vergangenen November begann vor dem Landgericht Siegen der Prozess gegen mehr als 30 Wachleute, Sozialbetreuerinnen und -betreuer, den früheren Unterkunftsleiter und Beschäftigte der Bezirksregierung Arnsberg wegen Freiheitsberaubung, Nötigung beziehungsweise schwerer Körperverletzung.

2013 wurde die Erstaufnahmeeinrichtung in Burbach in der ehemaligen Siegerlandkaserne eröffnet, in einer Zeit, in der die Zahl der Flüchtlinge, die sich auf den Weg nach Europa, auch nach Deutschland, machten, bereits stieg und man zusätzliche Einrichtungen brauchte, um die ankommenden Flüchtlingen unterzubringen. Betreiber wurde das Essener Unternehmen ­European Homecare (EHC), das bundesweit Einrichtungen für Geflüchtete, Wohnungslose und andere Menschen unterhält. EHC stellte sogenannte ­Sozialbetreuer ein, die die Untergebrachten bei alltäglichen Problemen ­unterstützen sollten, und beauftragte mehrere Subunternehmen für den ­Sicherheits- und Wachdienst. Die zuständige Verwaltungsstelle im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen war die Bezirksregierung Arnsberg.

Im September 2014 gelangte Bildmaterial von den Misshandlungen an die Öffentlichkeit. Die Ermittlungen zeigten, dass über Monate die Bewohner systematisch sanktioniert wurden, wenn sie gegen die Hausordnung verstießen. Es gab zwei sogenannte Problemzimmer, in die Geflüchtete gebracht wurden, wenn sie aus Sicht ihrer Aufpasser Ärger machten: mal nach Schlägereien, mal, wenn sie im Haus geraucht oder Alkohol getrunken hatten; mal, weil eine Flasche aus einem Fenster geflogen war; mal für Vorfälle, die gar nicht in der Einrichtung passiert waren. Einmal soll ein Wachmann einen Bewohner an einen Fahnenmast im Hof gefesselt haben. Das alles klingt nach systematischer Selbstjustiz.

Ein Wachmann soll einen Bewohner an einen Fahnenmast im Hof gefesselt haben.

Wer war an den Misshandlungen beteiligt? Wer hat entschieden, wer wann wofür in die »Problemzimmer« kommt? Wer hat davon gewusst und nichts unternommen? Was haben die Mitarbeiter der Bezirksregierung mit­bekommen? Was wusste der Betreiber? Das Gericht muss die Rolle von insgesamt mehr als 30 Angeklagten klären.

Der ehemalige Unterkunftsleiter wurde im Januar wegen Freiheitsberaubung in 33 Fällen zu einer Geldstrafe und 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er hatte umfassend ausgesagt – dass er, mit Einverständnis seines Arbeitgebers EHC, die »Problemzimmer« eingerichtet habe, um die vielen Polizeieinsätze in der über­belegten Einrichtung, fast drei Kilo­meter vom nächsten bewohnten Ort entfernt, zu beenden. Dass er fest­gelegt habe, in welchen Fällen und wie lange Menschen dorthin gebracht wurden. Dass er auch selbst Bewohner in die »Problemzimmer« gebracht habe. Und dass er irgendwann die Augen verschlossen habe.

Auch mehrere Wachleute und Sozialbetreuer wurden mittlerweile wegen Freiheitsberaubung beziehungsweise Nötigung und Körperverletzung verurteilt, einer wurde frei­gesprochen. Ihre Aussagen klingen in Tei­len widersprüchlich und seltsam. Während eine Angeklagte von häufigen Auseinandersetzungen und auch Schlägereien zwischen den Bewohnern berichtete, erzählte ein anderer vom Fußballspielen mit den dort lebenden Kindern – fast so, als sei es ein Ferien­lager gewesen. Einer will nicht mitbekommen haben, dass Menschen in ein spezielles Zimmer eingesperrt wurden. Nein, ob die Türen innen Klinken hatten, habe er nicht überprüft. Einige seien stutzig geworden, als es darum ging, Menschen einzusperren. Etwas dagegen unternommen hat offenbar niemand; bis Unbekannte Journalistinnen und Journalisten entlarvende Chat-Inhalte zuspielten.

Die Rolle der Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg ist noch unklar. Die beiden Mitarbeiter, die in Siegen angeklagt wurden, hatten ihr Büro direkt gegenüber eines der »Problemzimmer«. Ein Informant des WDR und der Wochenzeitung Siegerlandkurier zeichnete ein Bild völliger Überforderung der Behörde mit der Unterkunft. Von Mangelverwaltung und Chaos war die Rede. Die Bezirksregierung habe außerdem mehrfach während der Ermittlungen angeforderte Akten nicht an die Polizei geliefert, berichtete der WDR.

Bereits 2014 gab es Berichte, dass mehrere in Burbach eingesetzte Wachleute vorbestraft gewesen seien. Im ­Februar dieses Jahres legten WDR und Siegerlandkurier nach: Sie zitierten aus den Ermittlungsakten rassistische Passagen aus der Whatsapp-Chatgruppe der Wachleute, die die Gewalt gegen die Geflüchteten feierten und sich gegenseitig anstachelten.

Wie das passieren konnte? In der Zeit der Misshandlungen in Burbach und anderen Unterkünften in Nordrhein-Westfalen stieg der Bedarf an Security-Leuten in solchen Einrichtungen; eine Pflicht, zu überprüfen, wer da auf Menschen losgelassen wird, gab es nicht. Das Unternehmen EHC, das damals die Unterkunft betrieb, ist ein Dienstleister, der in öffentlichem Auftrag staatliche Aufgaben übernimmt, sich aber als Privatunternehmen am Markt behaupten muss – und bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand zählt eben auch der Preis. Das hat fast automatisch Auswirkungen auf die Qualität der Beschäftigten. Ausbildung und Anleitung gab es in Burbach eher ­wenig. Der ehemalige Leiter war eigentlich Versicherungskaufmann und sei, so sagte er, weder für die Arbeit mit Geflüchteten noch für die Leitung einer Unterkunft ausgebildet gewesen. Auch Wachleute erzählten, nie zuvor in ­Unterkünften oder im Umgang mit Geflüchteten eingesetzt gewesen zu sein. Zumindest für Landesunterkünfte gibt es in Nordrhein-Westfalen mittler­weile Betreuungsstandards, die unter anderem auch regeln, dass die Beschäftigung von Mitarbeitern unzulässig ist, wenn sie wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt sind.

Von den Prozessen gegen ursprünglich 38 Angeklagte sind Verfahren gegen etwas mehr als 20 übrig. Bisher hat die Strafkammer Verhandlungstermine bis zum Jahresende angesetzt.