In Italien geht der Basisgewerkschaft USB die Legalisierung papierloser Arbeitskräfte nicht weit genug

Damit die Ernte stimmt

Migranten, die als Erntehelfer, Haushalts- oder Pflegekräfte illegal beschäftigt sind, können in Italien künftig legal arbeiten. Haben sie keine Papiere, können sie unter bestimmten Bedingungen eine ­befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Der Basisgewerkschaft USB geht das nicht weit genug.

Aboubakar Soumahoro kämpft für mehr Arbeiterrechte auf den Feldern. Als Sprecher der Basisgewerkschaft USB stand er vergangene Woche an der Spitze eines Protestmarsches im süditalienischen Foggia. Mit Flashmobs und Mahnwachen forderten Hunderte streikende braccianti (von le braccia, die Arme) in mehreren Städten 50 Jahre nach Verabschiedung des italienischen Arbeiterstatuts, der darin festgeschriebene Schutz der Freiheit und der Würde habe auch für illegalisierte Erntehelfer zu gelten. Die von der Regierung erlassenen Bestimmungen zu deren Legalisierung gingen nicht weit genug, um erpresserische Arbeitsverhältnisse auf den Feldern zu beenden.

Antirassistische Gruppen werfen der italienischen Regierung vor, die Neuregelung für illegal Beschäftigte folge einmal mehr allein ökonomischen Interessen.

Im Rahmen der Hilfen zur Wiederbelebung der italienischen Wirtschaft haben vier Ministerien Mitte Mai einen Kompromiss ausgehandelt: Vom 1. Juni bis 15. Juli können Arbeitgeber bisher illegal beschäftigte landwirtschaftliche Arbeitskräfte sowie private Haushalts- und Pflegehilfskräfte straffrei anmelden. Migrantinnen und Migranten ohne gültige Papiere können zum Zweck der Arbeitssuche in diesen drei Arbeitsbereichen eine auf sechs Monate befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Bereits im März hatten die Verbände der Agrarunternehmen gewarnt, in der Landwirtschaft fehlten aufgrund der Reisebeschränkungen bis zu 300 000 saisonale Arbeitskräfte, die sonst aus Osteuropa einreisen. Der ­damit verbundene Ernteausfall könne nicht nur einen ökonomischen Verlust und eine Vergeudung von Nahrungsmitteln zur Folge haben, sondern auch den Nachschub für die Supermärkte gefährden. Gewerkschaften und antirassistische Hilfsorganisationen appellierten an die Regierung, die Gesundheitsversorgung jener »Unsichtbaren« sicherzustellen, die auch während des lockdown auf den Feldern arbeiteten, in ihren improvisierten Barackenunterkünften ohne Wasser und Strom jedoch weder Hygiene- noch Abstandsregeln einhalten konnten.

Es dauerte bis Mitte April, bis Agrarministerin Teresa Bellanova (Italia Viva) ein Gesetz ankündigte, mit dem etwa 600 000 Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus einen solchen erhalten sollten, um sowohl deren individuellen und kollektiven Gesundheitsschutz zu garantieren als auch der ­Agrarindustrie ausreichend Arbeitskräfte bereitzustellen. Bellanova hatte in jungen Jahren selbst als bracciante gearbeitet und über Jahrzehnte als Gewerkschafterin die mafiösen Strukturen in der Agrarwirtschaft bekämpft. Die Innenministerin Luciana Lamorgese (parteilos) unterstützte den Vorschlag grundsätzlich, ließ ihn aber auf die drei Arbeitsbereiche beschränken, so dass nach optimistischen Schätzungen maximal 300 000 Feldarbeits- sowie insgesamt 200 000 Haushalts- und Pflegekräfte von der Neuregelung hätten profitieren können. Die rechtsextremen Oppositionsparteien Lega und Fratelli d’Italia skandalisierten das geplante Gesetz als »ideologischen Wahnsinn« und verwiesen auf ein »Heer von italienischen Arbeitslosen«, das zum Ernteeinsatz bereitstehe. Im Movimento 5 Stelle (M5S) sympathisierte der rechte Flügel mit der Idee, Kurzarbeitende und Bezieher einer von der Partei als »Bürgereinkommen« eingeführten Sozialleistung – einer Grundsicherung nach dem Vorbild des deutschen Arbeitslosengelds II (Jungle World 7/2019) – zur Arbeit in der Landwirtschaft zu verpflichten. Einer Ausgabe von befristeten Aufenthaltstiteln für migrantische Arbeitskräfte wollte die Arbeits- und Sozialministerin Nunzia Catalfo (M5S) nur zustimmen, wenn deren Dauer von sechs auf zwei Monate verkürzt würde.

Unter Vermittlung des für den Süden und den territorialen Zusammenhalt zuständigen Ministers Giuseppe Provenzano (Partito Democratico) wurde schließlich Mitte Mai ein Kompromiss ausgehandelt. Dieser verkleinerte die Gruppe der potentiell Begünstigten noch einmal erheblich. Ausdrücklich ausgenommen von der straffreien Legalisierung von Arbeitsverhältnissen sind demnach nicht nur Arbeit­geber, die in der Vergangenheit wegen Schwarzarbeit und Ausbeutung ver­urteilt wurden oder gegen die entsprechende Verfahren anhängig sind, ­sondern auch Arbeitnehmer, gegen die ein Straf- oder Ausweisungsverfahren läuft. Da die repressiven Immigrationsgesetze der Vorgängerregierung weiterhin gelten, werden viele Migrantinnen und Migranten allein aufgrund sogenannter Einreisevergehen von der Neuregelung ausgeschlossen bleiben.

Darüber hinaus setzte der M5S durch, dass den sechsmonatigen Aufenthaltstitel nur diejenigen beantragen können, deren Aufenthaltsgenehmigung zum Stichtag 31. Oktober 2019 abgelaufen ist, die also schon einmal gültige Papiere hatten und nachweisen können, dass sie bereits in einem der drei Arbeitsfelder tätig waren, auf die sich die Neu­regelung bezieht. Diesen Nachweis wird die Mehrzahl der afrikanischen braccianti, die oft seit Jahren ohne Arbeitsvertrag in der Landwirtschaft arbeiten, nicht erbringen können. Die Legalisierung ihres Aufenthalts bleibt somit abhängig vom Willen der Arbeitgeber, sie zu beantragen. Staatliche Behörden gehen davon aus, dass letztlich nur etwa 200 000 befristete Aufenthaltstitel vergeben werden.

Antirassistische Gruppen werfen der Regierung vor, die Neuregelung folge einmal mehr allein ökonomischen Interessen. Sie verbleibe in den Gleisen des repressiven, nach den rechten Politikern Umberto Bossi und Gianfranco Fini benannten Immigrationsgesetzes von 2002, wonach Nicht-EU-Bürger Aufenthaltsrechte nur in Verbindung mit einem Arbeitsvertrag erhalten. Bei allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen zu Arbeitszeiten, Entlohnung und menschenwürdiger Unterbringung, vor allem aber auch in Sachen der in der Pandemie erforderlichen spezifischen Hygienemaßnahmen bleibe das Gesetz dagegen vage oder verweise auf bereits bestehende Vorschriften, monieren die Kritiker. Die Einhaltung dieser Vorschriften sei in der Vergangenheit noch nie wirksam kontrolliert worden.

Sollte die Neuregelung so restriktiv wie geplant gehandhabt und nicht auf weitere Bereiche wie das Transport- und Handelswesen und auf die Gastronomie- und Tourismusbranche aus­gedehnt werden, will die USB weitere Streiks organisieren. Die Gewerkschaft hofft auf größere Unterstützung. Die »Sardinenbewegung«, die im vergangenen Winter in Opposition zu Matteo Salvinis Lega entstanden ist (Jungle World 48/2019, Jungle World 4/2020), hat sich vergangene Woche darauf beschränkt, via Facebook eine Solidaritätsadresse an die braccianti zu schicken. Ob deren ­Situation sich dauerhaft verbessern wird, hängt davon ab, ob es gelingt, ein breites soziales Bündnis zu schließen und vereint für Aufenthalts-, Arbeits- und Gesundheitsrechte zu kämpfen.