Die neue Debatte über das Gefängnis und Ersatzfreiheitsstrafen

Für eine andere Justiz

Die vom Berliner Justizsenator Dirk Behrendt erlassene Haftverschonung für Menschen, die zu Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt wurden, hat eine neue Debatte über den Sinn des Gefängnissystems ausgelöst.

Die vom Berliner Justizsenator Dirk Behrendt erlassene Haftverschonung für Menschen, die zu Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt wurden, hat eine neue Debatte über den Sinn des Gefängnissystems ausgelöst.
Von Peter Nowak

Mittlerweile diskutieren Politiker von Grünen, Linkspartei und SPD über die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe.

Etwa 1 000 Menschen müssen in Berlin nicht hinter Gitter, die es ohne die Covid-19-Pandemie wohl gemusst hätten. Das hatte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) Ende Juni angekündigt. Es handelt sich um Personen, die zu Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt worden waren.

Die Sonderregelung gelte, so Behrendt, für Betroffene mit Geldstrafen bis zu 40 Tagessätzen, für Verurteilte, die über 60 Jahre alt seien sowie für Menschen, die von 90 Tagessätzen mindestens die Hälfte abgegolten hätten. Ausgenommen seien wegen Hassverbrechen, Gewalt- und Sexualstraftaten Verurteilte.

Noch ist unklar, ob andere Bundesländer dem Vorbild Berlins folgen werden. In vielen Medien wurde der von Behrendt verkündete Straferlass als Begnadigung bezeichnet. Das ist juristisch nicht korrekt, macht aber klar, dass es sich hier um kein Recht handelt, auf das die Betroffenen einen Anspruch hätten.

An diesem Punkt setzt die »Kampagne zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe« an. Sie hat eine Petition mit dieser Forderung in die Wege geleitet. Dabei ging es den Initiatoren allerdings um mehr als das Sammeln digitaler Unterschriften. Ziel ist ein Bündnis, das mit der Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafen das gesamte Gefängnissystem in Frage stellt. So soll daran erinnert werden, dass viele Menschen inhaftiert sind, weil sie eine Geldstrafe nicht zahlen können oder wollen.

Das benachteiligt offensichtlich die Ärmeren. Daher heißt es im Aufruf der Petition, dass mit den Ersatzfreiheitsstrafen die Bestrafung von Armut abgeschafft werden soll. Die Kampagne setzt bewusst an der Erfahrung an, dass in der Pandemie zahlreiche Menschen ihre Ersatzfreiheitsstrafe nicht absitzen mussten, die Gesellschaft dadurch aber nicht unsicherer geworden ist. »Befürworter von Gefängnisstrafen argumentieren immer, dass damit die Sicherheit der Gesellschaft geschützt werden soll«, sagte ein Mitglied der Kampagne.

Mittlerweile haben sich unterschiedliche Gruppen der Kampagne angeschlossen, darunter das »Komitee für Grundrechte und Demokratie«, das aus einem bürgerrechtlichen Ansatz dafür eintritt, das Gefängnissystem zurückzudrängen. Der »Arbeitskreis Kritischer Juristinnen und Juristen« unterstützt die Forderung ebenso wie der Verein Azadi, den in Deutschland lebende Kurdinnen und Kurden gegründet haben.

Mittlerweile diskutieren auch Politiker von Grünen, Linkspartei und SPD über die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe. Die Linkspartei brachte 2019 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein, der allerdings keine Mehrheit fand. Bei der damaligen Anhörung im Rechtsausschuss sagte der Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Berlin-Plötzensee, Uwe Meyer-Odewald, dass Ersatzfreiheitsstrafen für Bagatelldelikte wie Fahren ohne Ticket nicht mehr vertretbar seien.

Noch weiter geht der ehemalige Gefängnisdirektor Thomas Galli in seinem kürzlich im Verlag Edition Körber erschienenen Buch mit dem Titel »Weggesperrt. Warum Gefängnisse niemandem nützen«. Galli erwähnt allerdings die Gefangenengewerkschaft GG/ BO nur kurz in einer Fußnote. Zudem hat man bei der Lektüre bisweilen den Eindruck, Galli wolle das System von Gefängnissen und Strafen nur umbauen und nicht abschaffen. So betrachtet er die sogenannte elektronische Fußfessel als ein probates Mittel zur Kontrolle von Menschen. In schweren Fällen sollten Verurteilte in »inselartigen, gegen Fluchtversuche gesicherten Wohnsiedlungen leben müssen«.

Die Ersatzfreiheitsstrafen will Galli durch andere Sanktionen ersetzen. »Wer immer wieder schwarzfährt, könnte beispielsweise dazu angehalten werden, einige Stunden im Monat bei der Reinigung der städtischen Busse zu helfen. Begleitend müssen die Betroffenen jedoch bei ihrer Bewältigung ihrer sozialen und gesundheitlichen Probleme unterstützt werden«, schreibt Galli. Nulltarif im öffentlichen Nahverkehr, wie sie die Kampagne »Ersatzfreiheitsstrafen abschaffen« vorschlägt, sind für ihn kein Thema. Die Kampagne dürfte im liberalen Lager nur begrenzte Zustimmung finden.

Allerdings könnte sie Unterstützung aus der antirassistischen Bewegung erhalten. So beschäftigte sich Vanessa E. Thompson, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Soziologie der Goethe-Unversität in Frankfurt am Main, in einem Gespräch mit der Taz    mit der Frage, bei welchen Teilen der Gesellschaft die staatliche Exekutive, zu der neben der Polizei auch das Gefängnissystem gehört, ein Gefühl von Sicherheit erzeugt und für wen sie eine Bedrohung darstellt.

»Neuere abolitionistische Bewegungen setzen sich mit der Überwindung von staatlicher Gewalt in Gefängnissen, Lagern oder der Polizei auseinander«, so Thompson. Sie bezieht sich dabei auf Debatten in den USA. »Es geht beim Abolitionismus aber nie nur um eine bloße Abschaffung im Sinne von Überwindung, es geht um eine gesellschaftliche Transformation weg von Kriminalisierung hin zu sozioökonomischer und politischer Gerechtigkeit und Teilhabe.« In diesen gesellschaftlichen Kontext könnte man auch die »Kampagne für die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe« einordnen.