Ein ehemaliger Polizist aus Landshut soll Drohmails mit dem Absender NSU 2.0 geschrieben haben

Bewaffnet auf dem Trittbrett

Ein ehemaliger Polizist aus Bayern soll Drohmails verschickt haben. Sie trugen den Absender NSU 2.0.

Im November 2016 schrieb Hermann S. auf dem rechten Blog zuwanderung.net über einen Polizeieinsatz, der sich gegen Syrer richtete: »Auloh gehört zum Stadtgebiet Landshut, kann aber als ruhiger, gutbürgerlicher Vorort ­bezeichnet werden. Einfamilienhäuser prägen hauptsächlich das Ortsbild. Die Anwesenheit der Polizei ist dort eine Seltenheit. Was geschieht nur in unserem Land, wenn in so einer Gegend jetzt schon das SEK Wohnungen stürmt?« Keine vier Jahre später griff das SEK in Landshut wieder ein – doch diesmal war S. selbst Ziel des Einsatzes. Die Polizisten seien »mit vorgehaltenen Maschinenpistolen« gekommen, behauptet das rechte Blog PI News, für das der 63jährige pensionierte Polizist unter dem Pseudonym »Eugen Prinz« schreibt.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ließ S. und dessen Ehefrau Ende Juli kurzfristig festnehmen. Sie sollen Drohmails im Namen des »NSU 2.0« verschickt haben. Unter den Adressaten der Drohbriefe waren die Kabarettistin İdil Baydar und die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız. S. soll schon früher wegen rechter Straftaten polizeilich aufgefallen sein. Dabei gehe es um Volksverhetzung und Beleidigung, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft.

Im Jahr 2015 habe der Beschuldigte auch »zwei bis drei Meinungsbeiträge« verfasst, die in einem Blog des CSU-Fraktionsvorsitzenden im Landshuter Stadtrat, Rudolf Schnur, veröffentlicht wurden. Auf sozialen Medien teilte S. auch Beiträge von Pegida. Im Juli 2017 teilte er eine russische Internet­adresse, auf der eine Excel-Tabelle mit Namen und Adressen von angeblichen Antifa-Mitgliedern veröffentlicht worden war.
Die Staatsanwaltschaft stuft S. trotz seiner rechten Vergangenheit als Trittbrettfahrer ein. Neben angemeldeten Waffen förderte die Hausdurch­suchung bei S. auch zwei Pistolen sowie eine Pumpgun zutage, für die er nach bisherigen Erkenntnissen keine Erlaubnis besaß. Die fraglichen Waffen – ­neben der Pumpgun eine Walther P38 sowie eine Pistole belgischen Fabrikats – waren nicht im Waffenschrank verschlossen, sondern dahinter versteckt. In der Süddeutschen Zeitung sprach S. von einem »Fehler«. Die Waffen seien Erbstücke. Nach Angaben des Sprechers der Generalstaatsanwaltschaft besteht nun »neben und völlig unabhängig von den Tatvorwürfen im Zusammenhang mit ›NSU 2.0‹ ein ­gesonderter Tatverdacht wegen Verstößen gegen das Waffengesetz«.