Mord an Siegfried Buback und die radikale Linke im Jahr 1977

Zuckerrüben und blaue Bohnen

Die heutige Geschichtsschreibung bezeichnet das Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback als entscheidenden Bruch zwischen der RAF sowie anderen bewaffneten Gruppen und der Restlinken. Das sah die radikale Linke damals aber ganz anders.

Während die strafrechtlich relevanten Einzelheiten der tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977 bis heute nicht eindeutig geklärt sind, fällt die politische Bewertung der Ereignisse meist wesentlich klarer aus. Während die harten Haftbedingungen und der Tod gefangener RAF-Mitglieder teilweise bis in linksliberale Kreise hinein Sympathien weckten, stellt die Eskalation von 1977 den Anfang vom Ende der breiteren Unterstützung des »bewaffneten Kampfes« dar. Härte und Brutalität der Auseinandersetzung, aber auch Repression und bewusste Entsolidarisierung vor dem »Deutschen Herbst« und in dessen Gefolge beschleunigten, so die gängige Lesart, die Isolierung militanter Strömungen innerhalb der westdeutschen radikalen Linken, die selbst wiederum gesamtgesellschaftlich weitgehend isoliert blieb.

Das Klischee, man könne sich die Verhältnissen von damals heute gar nicht mehr richtig vorstellen, bestimmt nicht nur die Fernsehauftritte der üblichen Zeitzeugen. Dem liegt ausgesprochen oder unausgesprochen oft auch die Sichtweise derjenigen zugrunde, die in Forschungszentren und Archiven die Geschichte der Bewegung geschrieben haben. Wie die Ereignisse des Frühjahrs 1977 in der bewaffneten und radikalen Linken selbst wahrgenommen wurden, kommt in dieser Erzählung gar nicht mehr vor. Deren damalige Sichtweise unterscheidet sich aber in mancher Hinsicht eklatant von der heute vorherrschenden Deutung der Ereignisse als Bruch zwischen den bewaffneten Gruppen und dem, was wenig später zur »Alternativbewegung« und dann zum »grünen Milieu« werden sollte.

Zunächst und vor allem diskutierte die »neue« Linke in Deutschland 1977 kontrovers ihre eigene wechselvolle Geschichte seit der großen Revolte von 1967–69. Nicht immer explizierter Teil der Auseinandersetzung war die Frage, warum und wie Teile des eigenen Milieus von der »Waffe der Kritik« zur »Kritik der Waffen« übergegangen waren – und nicht etwa anders herum – und wie sich undogmatische Radikale zu solchen abtrünnigen Spaltern verhalten sollten. Bundeskanzler Helmut Schmidts »Modell Deutschland« als strukturell gewalttätige Neuordnung kapitalistischer Verwertungsverhältnisse in der permanenten Krise zu verstehen, war keineswegs so randständig wie im Nachhinein gerne behauptet. Ebenso wenig waren es die Thesen der ehemaligen Gauche Prolétarienne zum »neuen Faschismus«, der mit sozialdemokratischem Antlitz den Staat vom Innenministerium her übernähme. Intensiv diskutiert wurde hingegen, welche Konsequenzen aus solchen Analysen gezogen werden müssten. Die aus dem undogmatischen Flügel der Bewegung hervorgegangenen »Spontis« wollten außer auf Kämpfe im Stadtteil und um die selbstbestimmte Lebenswelt immer mehr auch auf ökologische Themen und große Infrastrukturprojekte fokussieren. Dies war weniger eine Perspektive mittelfristig möglichen Umsturzes als längerfristiger Verteidigung der Grundlagen autonomer Lebensführung.

Auch nach 1977 wurden noch recht selbstverständlich Argumente aus den Kommuniqués der RZ jenseits der Szene der bewaffneten Gruppen aufgegriffen und diskutiert.

Diejenigen, die sich kollektiv als »Bewaffnete Linke« verstanden, fanden hingegen, dass soziale Kämpfe ohne militantes Potential entweder in ein repressives Reformprojekt reintegriert oder schlicht zerrieben werden würden. Die Bezeichnung als »wir Stadtguerilla-Gruppen Rote Armee Fraktion (RAF), Bewegung 2. Juni, Revolutionäre Zelle« der noch im Singular auftretenden »Revolutionären Zelle« im Jahr 1975 macht dieses kollektive Selbstverständnis deutlich. Dabei sollte diese behauptete kollektive Identität nicht darüber hinwegtäuschen, wie heterogen und widersprüchlich innerhalb dieser Gruppierungen schon das Verständnis von »bewaffneter Politik« jenseits von Feindbestimmung und Abgrenzung zur Restlinken blieb. In einem ihrer seltenen theoretischen Texte schrieben Mitglieder der »Bewegung 2. Juni« sogar von einer »konzeptionellen Alternative zwischen antiimperialistischem Terrorismus und bewaffneter Massenlinie«. Ab 1976 waren aus der Revolutionären Zelle die »Revolutionären Zellen« (RZ) geworden. Sie vertraten nicht eine gemeinsame einheitliche Linie. Ihrem Selbstverständnis und ihrer Praxis nach waren sie ein Netzwerk autonomer Gruppen, bestehend aus mindestens drei Flügeln: ein antiimperialistisch-internationalistischer, ein sozialrevolutionär auf Teilbereichskämpfe ausgerichteter und ein radikal feministisch-antipatriarchaler.

Trotz dieser inhaltlichen Divergenzen gab es einen grundsätzlichen Konsens innerhalb der RZ über das Jahr 1977 hinaus. Ein permanent neu interpretierter Imperialismusbegriff war die wichtigste theoretische Konstante für die Zellen und deren ab 1977 unter dem Namen »Rote Zora« agierenden feministischen Flügel. Von kruden neoleninistischen Anfängen entwickelte er sich zur »Triple Oppression«-Theorie von der Gleichzeitigkeit sexistischer, rassistischer und klassenbedingter Unterdrückungsverhältnisse. Auch die Vorstellungen von der »Vernichtungshaft« gegen die politischen Gefangenen und von den generell repressiv-faschistischen Verhältnissen in der Bundesrepublik blieben zumindest bis in die späten Siebziger unhinterfragbare wie handlungsleitende Glaubensgrundsätze.

Nur vor diesem Hintergrund werden Interaktionen zwischen den RZ als Bestandteil einer bewaffneten Linken und Teilen der weiteren radikalen Gegenöffentlichkeit im Frühjahr 1977 nachvollziehbar. Zur Debatte stand zumindest vordergründig weniger das Verständnis westdeutscher Zustände als vielmehr die daraus zu ziehende Konsequenz. In den Worten eines anonymen Kommentars in der von Daniel Cohn-Bendit mit herausgegebenen Frankfurter Sponti-Zeitschrift Pflasterstrand stelle sich die Frage, ob Widerstand notwendigerweise »bewaffneter Kampf« heißen müsse oder nicht ebenso gut »Zuckerrüben anbauen« heißen könne. Bewaffnung und Selbstbefreiung würden schließlich auf dasselbe hinauslaufen.

Zweierlei wird aus dieser Momentaufnahme deutlich. Zunächst einmal bildet sie eine bereits länger andauernde Auseinandersetzung ab, in der die Positionen nicht so eindeutig verteilt sind, wie die gängige Überlieferung suggeriert. Auch nach 1977 wurden noch recht selbstverständlich Argumente aus den Kommuniqués der RZ jenseits der Szene der bewaffneten Gruppen aufgegriffen und diskutiert, beispielsweise dass der besondere staatliche Umgang mit RAF-Gefangenen Ausdruck des allgemeinen Gewaltverhältnisses im bürgerlichen Staat sei und daher Antworten der Linken erfordere. Kaum ein Diskussionsbeitrag im Pflasterstrand negiert das Bestehen eines solchen Gewaltverhältnisses oder die Notwendigkeit, darauf zu reagieren. Vielmehr geht es darum, wer Deutungshoheit über eine politische Antwort hat und welche Rolle ein nie in Frage gestelltes Bedürfnis nach Gegengewalt dabei spielt.

Der Anschlag auf Buback wurde denn auch weniger als qualitative Eskalation wahrgenommen, sondern vielmehr vor dem eben beschriebenen Hintergrund diskutiert. In einer Beilage zu der vom Umfeld der RZ herausgegebenen Zeitschrift Revolutionärer Zorn setzten die Zellen etwas andere Akzente als die gleichzeitig erscheinende Kommandoerklärung der RAF: Sie sahen das Attentat im Zusammenhang mit dem »täglichen Ausdruck des bürgerlichen Gewaltverhältnisses«. Demgegenüber mahnten kritische Stimmen im Pflasterstrand, wie kontraproduktiv die Ermordung von Repräsentanten des Staates für Solidaritätskampagnen sei. Der Ton blieb dabei so polemisch wie im Schlagabtausch zwischen radikalen Linken üblich, aber die große Sprachlosigkeit herrschte im Frühjahr 1977 noch nicht. Die Pflasterstrand-Redaktion bezeichnete die Debatte sogar als zaghaften »Politfrühling«, der neue Möglichkeiten »politischer Kritik an der Bewaffneten Linken« eröffnen könne. An den kommenden Herbst dachte zu diesem Zeitpunkt offenbar noch niemand.