Deutschland ignoriert die Klage von Herero und Nama vor einem US-Gericht

Gegen Deutschland hilft nur ein Gericht

Vertreter der Herero und Nama haben Deutschland vor einem US-amerikanischen Gericht wegen des Genozids in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika verklagt. Vertreter der Bundesrepublik blieben dem Termin fern. Für Juli ist ein weiterer angesetzt.

Kein offizieller Vertreter Deutschlands war zu sehen. In dem New Yorker Gerichtssaal blieben die Kläger am 16. März unter sich. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland ignorierte die Verhandlung – zur Verwunderung der Richterin und aller Beteiligten. Wie die Namibian Sun am Montag berichtete, behauptet die Bundesregierung, keine Gerichtsunterlagen erhalten zu haben und nur aus den Medien von der Klage zu wissen. Nach Recherchen der Zeitung schickte das Gericht der deutschen Regierung jedoch bereits Anfang Januar eine Vorladung zu.

Vertreter der Herero und Nama aus Namibia und den USA hatten vor dem Southern District Court in New York im Januar eine Sammelklage gegen Deutschland eingereicht. Das Oberhaupt der Herero, Vekuii Rukoro, das Oberhaupt der Nama, David Frederick, und die Association of the Ovaherero Genocide in the USA mit dem Vorsitzenden Barnabas Veraa Katuuo verklagen Deutschland auf Entschädigungszahlungen wegen des Völkermords an den Herero und Nama. Diese hatten sich besonders entschlossen gegen die Eroberung des südwestlichen Afrika durch die Deutschen zur Wehr gesetzt. Ihren Widerstand beantwortete Generalleutnant Lothar von Trotha im Namen des Kaisers mit den Vernichtungsbefehlen von 1904 und 1905, die sich gegen diese beiden Gruppen richteten. Der Wortlaut dieser Befehle, von Trothas weitere Äußerungen und seine tatsächliche Vorgehensweise erfüllen die Kriterien des Völkermords. 

Die Kläger verlangen unter anderem die Einrichtung eines Entschädigungsfonds. Sie verweisen zudem auf Kontinuitäten in Methoden, Denken und Terminologie. Der Genozid an den Herero und Nama kann den Klägern zufolge als Vorläufer der Shoah beschrieben werden, etwa angesichts der Internierung in Konzentrationslagern und der Aufteilung in arbeitsfähige und arbeitsunfähige Gefangene, angesichts der Verwendung von Gefangenen für »rassenkundliche« Vermessungen, der Rede von »Lebensraum«, »Rassenkrieg« und »Untermenschen« und der daraus resultierenden Taten, angesichts der Beseitigung von Leichenbergen sowie der Verwendung von Getöteten und Gefangenen für medizinische Experimente. So injizierten deutsche Mediziner wie der Stabsarzt Hugo Bofinger an Skorbut erkrankten Herero verschiedene Substanzen, darunter Arsen und Opium.

Ein weiterer Punkt in der Klageschrift ist die Beteiligung der Nachkommen der betroffenen Bevölkerungsgruppen an den Verhandlungen über den Umgang mit dem Völkermord, die die deutsche und die namibische Regierung seit 2014 führten. Dabei berufen sich die Kläger auf die UN-Konvention über die Rechte indigener Völker von 2007, die vorsieht, dass diese an Verhandlungen beteiligt werden sollen, die sie unmittelbar betreffen. Sowohl Deutschland als auch Namibia haben diese Konvention unterschrieben. Es sei höchste Zeit, dass Deutschland für die Ereignisse seine moralische, politische und auch juristische Verantwortung übernehme, sagte Rukoro beim Gerichtstermin in New York. Man habe alles versucht, um an den Verhandlungen beteiligt zu werden. Da diese Bemühungen ohne Erfolg geblieben seien, habe man den rechtlichen Weg eingeschlagen. Mitte März hatte das Southern District Court in New York erstmals über die Klage beraten – 20 Minuten lang. Das ist zwar kurz, kann aber dennoch als Erfolg gewertet werden. Schon zweimal hatten Vertreter der Herero und Nama zuvor in den USA Sammelklagen gegen Deutschland und deutsche Firmen eingereicht. Beide wurden aus formalen Gründen nicht zugelassen. Dieses Mal wies die zuständige Richterin die Klage nicht sofort ab, sondern setzte eine zweite Anhörung für den 21. Juli an. So lange hat die Bundesregierung Zeit, sich zu der Sache zu äußern.

Die Bundesregierung behauptet, keine Gerichtsunterlagen erhalten zu haben und von der Klage der Herero und Nama nur aus den Medien zu wissen.

Wie der Anwalt Kenneth McCallion erläuterte, definiert der Foreign Sovereign Immunities Act (FSIA) die Zuständigkeit von US-Gerichten bei Klagen gegen Staaten. Dieses Gesetz sieht Ausnahmen von der Immunität der Staaten vor, wenn es sich wie bei Völkermord um ein Verbrechen gegen die Menschheit handelt und wenn es um die Enteignung von Privateigentum aus diskriminierenden Motiven geht.

Es sei zwar gut gewesen, dass die Anwälte ihre Argumente darlegen konnten, obwohl die deutsche Regierung ihr Kommen verweigert hatte. Es sei aber noch ein sehr weiter Weg zurückzulegen, kommentierte Jephta Nguherimo aus Washington, D. C., den Verhandlungsauftakt. »Wir hoffen, dass die deutsche Regierung im Juli den Mut hat, der Welt mitzuteilen, warum die Ovaherero und Nama kein Recht auf eine Entschuldigung und auf Reparationen haben sollen«, so der Mitbegründer des Ovaherero, Mbanderu and Nama Genocide Institute in den USA. Bislang gibt es keine offizielle Entschuldigung des Bundestags, eines Bundespräsidenten oder einer Bundesregierung für den Völkermord an den Herero und Nama. 

Erst im Sommer 2015 gab die Bundesregierung ihre Weigerung auf, den Begriff Völkermord für das Vorgehen in der damaligen deutschen Kolonie zu verwenden. Immerhin verhandeln seit Juni 2014 die namibische und die deutsche Regierung über den gemeinsamen Umgang mit der deutschen Kolonialvergangenheit in Namibia. Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz und der langjährige Botschafter Zedika Ngavirue sind seit 2015 als Sonderbeauftragte eingesetzt. Doch die Gespräche finden hinter verschlossenen Türen statt. Außerdem haben die Regierungen die Verhandlungskommission zusammengestellt – ohne dass die betroffenen Communities ihre Vetreter selbst bestimmen konnten. Polenz zufolge will Deutschland Geld in eine »Zukunftsstiftung« einzahlen. Diese soll Projekte finanzieren, die den Herero und Nama zugutekommen sollen. Reparationen lehnt er allerdings strikt ab. Die deutsche Seite will ungeachtet des Verhandlungsauftaktes in New York an ihrer bisherigen Politik festhalten. Polenz ließ wissen, er wolle der namibischen Seite vorschlagen, die Verhandlungen unabhängig von dem Gerichtstermin weiterzuführen und sich demnächst in Berlin zu treffen. 

Im Zuge des Gerichtstermins entstand weitere Aufregung wegen eines Berichts der in Windhoek erscheinenden Zeitung The Namibian. Demzufolge möchte sich die namibische Regierung überraschenderweise der Sammelklage der Herero- und Nama-Vertreter auf Reparationszahlungen anschließen. Zudem nannte der Bericht die Entschädigungssumme von 30 Milliarden US-Dollar. Die namibische Regierung dementierte diese Meldung jedoch. Gleichwohl bestätigte sie, dass sie Anwälte aus England und Namibia beauftragt habe, die komplexen rechtlichen Bedingungen zu untersuchen. Derzeit sehe sie aber keinen Anlass, gegen Deutschland zu klagen. Sie hoffe, so heißt es aus dem Büro des namibischen Generalstaatsanwalts, dass die Verhandlungen bald zu einem würdevollen Abschluss gebracht werden.

Die Auseinandersetzungen über den deutschen Kolonialismus sind auch abseits des Gerichtssaals und der Verhandlungsräume noch lange nicht vorbei – weder in Deutschland noch in den einst kolonisierten Gebieten. In Namibia etwa ist ein großer Teil des Weidelandes im Besitz deutschstämmiger Farmer. In der vorigen Woche sagte Namibias Präsident Hage Geingob, er wolle verstärkt diese Landbesitzer, vor allem wenn sie sich ohnehin nicht mehr in Namibia aufhielten, »gegen eine faire Entschädigung« enteignen, um für eine gerechtere Aufteilung des Agrarlands zu sorgen. Das bisherige Konzept, auf willige Verkäufer zu warten, verändere die Besitzverhältnisse zu langsam, um dem »Wunsch der Mehrheit der Namibier« gerecht zu werden, so Geingob in einer Rede anlässlich des 27. Jahrestags der Unabhängigkeit Namibias. 

Im Februar hat der Verteidigungsminister Tansanias, Hussein Mwinyi, verkündet, dass seine Regierung, angeregt vom Vorgehen Kenias und Namibias, eine Klage gegen Deutschland erwäge. Während des Maji-Maji-Kriegs, der zwischen 1905 und 1907 in der damaligen deutschen Kolonie in Ostafrika tobte, hatten die Deutschen bis zu 300 000 Menschen getötet.
Offen bleibt, ob am 21. Juli in Berlin nicht doch ein Flugzeug in Richtung Southern District Court in New York abhebt oder ob die deutsche Seite ihr Schweigen fortsetzt und die Gerichtsverhandlung weiter verzögert.