VW und Deutsche Bank haben neues Führungspersonal

Wechsel auf dem Chefsessel

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Für VW gilt Ähnliches. Diess gilt als harter Kostendrücker und hatte bereits beim Aufkommen der Dieselaffäre eine leitende Position inne. Eines allerdings unterscheidet VW von der Deutschen Bank. Während deren Manager nur ihre Aktionäre fürchten müssen, sitzen bei VW auch Politiker in den Gremien. Das Land Niedersachsen ist Anteilseigner. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) entscheiden mit darüber, was im VW-Konzern geschieht. Auch der IG-Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann gehört dem Aufsichtsrat an. Gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat dürfte es dem SPD-Politiker Weil durchaus möglich sein, maßlose Gehälter und Abfindungen für das Spitzenpersonal ­abzuschaffen. Wahrscheinlich sind SPD-Leute und Arbeitnehmervertreter stolz darauf, dass die Gehälter für Manager auf zehn Millionen Euro im Jahr begrenzt sind. Als wäre das nicht schon ein skandalös hohes Jahresgehalt, kann es einschließlich Altersvorsorge sogar noch viel höher sein.

Ebenfalls seinen Posten bei VW räumen muss Personalvorstand Karlheinz Blessing. Er wird ersetzt durch den ­IG-Metall-Funktionär und SPD-Mann Gunnar Kilian, der bislang General­sekretär des Konzernbetriebsrats gewesen ist. Bei ihm seien »die Fäden zusammengelaufen«, zitierte die Süddeutsche einen anonymen Insider. Damit steht auch Kilian für das Ausbleiben einer grundlegenden Veränderung bei VW.

Deutsche Bank und Volkswagen sind nicht die einzigen deutschen Konzerne, in denen sich kriminelle Energie ungestört entfalten konnte oder möglicherweise noch kann. Und sie werden sicher nicht die letzten sein. Solange es in Deutschland kein konsequentes Unternehmensstrafrecht gibt, haben Manager, die Betrug oder andere unlautere Geschäftspraktiken zu- oder gar veranlassen, nicht viel zu fürchten. Bei formal komplexen Entscheidungsstrukturen wie in Konzernen ist es für die Justiz schwer, Einzelne zur Verantwortung zu ziehen. Gegen Unternehmen als Ganzes können hierzulande nur Geldbußen bis zehn Millionen Euro verhängt werden – eine Summe, die zwar für eine kleine Firma bedrohlich, bei Konzernen wie der Deutschen Bank und VW aber nicht abschreckend wirkt.

In den USA und vielen europäischen Ländern gibt es ein wirkungsvolleres Unternehmensstrafrecht gegen Wirtschaftskriminalität. In Deutschland wird seit der Finanz- und Wirtschafts­krise 2008 darüber diskutiert. Das seinerzeit von SPD und Grünen regierte Nordrhein-Westfalen legte 2013 einen Gesetzentwurf dazu vor. Der Vorschlag des damaligen Landesjustiz­ministers Thomas Kutschaty (SPD) sah vor, dass Unternehmen, die kriminelles Verhalten ihrer Mitarbeiter dulden, begünstigen oder provozieren, bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes als Strafe zahlen müssen, von öffentlichen Aufträgen und Subventionen ausgeschlossen oder als Höchststrafe aufgelöst werden. Die Widerstände der Unternehmen gegen dieses Vorhaben waren aus nachvollziehbaren Gründen groß. Der Entwurf ist in der Versenkung verschwunden.