Small Talk mit Ingrid Matthäus-Maier über Diskriminierung durch das kirchliche Arbeitsrecht

»Diskriminierung darf nicht sein«

Am Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Kündigung eines an einer deutschen kirchlichen Einrichtung beschäftigten Chefarztes ­wegen »fehlender Loyalität« zur katholischen Kirche gemäß der Charta der Europäischen Union eine verbotene Diskriminierung darstellt. Ingrid Matthäus-Maier, die Sprecherin der »Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz«, hat mit der Jungle World über den Fall gesprochen.
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Um was ging es konkret in dem am EuGH verhandelten Fall?
Es ging um einen Chefarzt an einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf. Er ließ sich scheiden und heiratete erneut. Nach dem katholischen Arbeitsrecht war dies ein schwerer Verstoß gegen seine Pflichten. Der Arzt war jedoch der Ansicht, es sei sein Grundrecht, sich scheiden zu lassen und zu heiraten. Er hat vor dem Arbeitsgericht geklagt, dann vor dem Landesarbeitsgericht, dann vor dem Bundesarbeits­gericht, wo er schließlich gewonnen hat. Dagegen hat die katholische Kirche in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, aber nur teilweise gewonnen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass der Fall nochmals genauer geprüft werden müsse, und die Sache an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen. Die dortigen Richter haben den Fall dann dem EuGH vorgelegt, um prüfen zu lassen, ob die Entlassung gegen die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie verstößt.

Welche Auswirkungen hat das Urteil des EuGH auf die Rechtsprechung in Deutschland?
Es hat keine unmittelbaren Auswirkungen. Der EuGH hat festgestellt, dass tatsächlich eine Diskriminierung vorliegen könnte. Jetzt muss das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Es dürfte letztlich feststellen: So eine Diskriminierung darf nicht sein.

Wie verbreitet sind solche Fälle?
In Berlin kommt das nicht so häufig vor. Aber in bestimmten Gegenden in Nordrhein-Westfalen, im Schatten des Kölner Doms, in Rheinland-Pfalz findet das kirchliche Arbeitsrecht strikte Anwendung. Es gilt für Angestellte der Kirchen, aber auch von Diakonie und Caritas, obwohl diese Institutionen privat organisiert sind. Wer in Köln Medizin studiert, dem wird zu verstehen gegeben, dass homosexuelle Ärzte sich besser anderswo nach Stellen umsehen, weil sie in den katholischen Krankenhäusern entweder ohnehin keine Stelle erhalten oder sich erpressbar machen, sollte die Homosexualität irgendwie bekannt werden.

Für wie viele Menschen gilt das katholische Arbeitsrecht?
Es betrifft 1,2 Millionen Arbeitnehmer.

Wie verhalten sich die Parteien in der Frage?
Meine eigene Partei, die SPD, hat schon vor Jahren beschlossen, dass es nicht so weitergehen kann. Unterhält man sich mit Grünen, sagen die: Das kirchliche Arbeitsrecht ist skandalös. Politiker der Linkspartei sagen das sowieso. Wenn man aber fragt, warum die Politik nichts ändert, ist die Antwort: Die Kirchen müssen das selbst machen. Aus meiner Erfahrung, auch als Juristin, kann ich sagen: Die Kirchen haben noch nie freiwillig auf ein Privileg verzichtet. Deshalb muss die Politik tätig werden. Das Betriebsverfassungsgesetz muss auch in kirchlichen Einrichtungen gelten.

Warum verhalten sich die Parteien so zögerlich?
Sie haben Angst vor einem Konflikt mit den Kirchen. Die Bevölkerung sieht das ganz anders. Es leuchtet ja auch ein: Wenn sich ein guter Arzt scheiden lässt, ändert das nichts an seiner Befähigung. Er geht keiner weltanschaulichen Tätigkeit nach. Viele Politiker übernehmen auch gern Ehrenämter in kirchlichen Gremien, was dafür sorgt, dass sie in der Frage nicht deutlich werden.