Bitte nicht füttern -Tiere im Verkehr und in der Demokratie

Verkehr mit Tieren

Kolumne Von

Im Grundgesetz heißt es: »Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.« Das Versammlungsgesetz ergänzt: nicht nur Deutsche, sondern »jedermann«. Okay, also jeder Mann, und mitgemeint jede Frau und alle anderen dürfen sich versammeln. Aber auch jeder Hund? Nun, es ist nicht so, dass Coco unbedingt zur Antifa-Kundgebung nach Chemnitz wollte. Genaugenommen kann ich nicht einmal sagen, ob das Tierchen nicht sogar lieber zu den Nazis ginge. Vermutlich wäre es ihr egal, beziehungsweise, wenn ich sie vor die Wahl stellte, würde sie mich ratlos anschauen, den Kopf schräg halten und dann vermutlich ihre Stoffente aus dem Korb holen. Es geht hier nicht um ominöse Tierrechte und darum, was der Hund will, sondern um die Frage, ob ich mich mit Coco versammeln, also ob ich sie mit zur Demonstration bringen darf. Im Allgemeinen ja, aber im konkreten Fall bestimmen das Auflagen der Polizei. Gibt es keine entsprechende Auflage, können Sie auch Ihren Papagei mitbringen oder Ihren Hamster – und dann wollen wir doch mal sehen, wer »mehr« ist.

Coco ist gerne unterwegs in der Stadt, nicht nur auf eigenen Pfoten. Sie fährt auch gerne im Auto. Radfahrer mag sie nicht so sehr, wenn diese durch den Park oder auf dem Bürgersteig direkt an ihr vorbeiflitzen. Umgekehrt fühlen sich auch Radfahrer zuweilen von ihr bedrängt, aber gut: sich immerzu ­bedrängt zu fühlen, ist ja die Weltanschauung des modernen Radfahrers in der City. Ob man Hunde in der Stadt halten soll, darüber kann man streiten, aber muss man in der Stadt unbedingt Rad fahren? Coco zumindest würde Letzteres zur Diskussion stellen, wenn sie könnte – sag ich mal so. Nach Berlin zu ­ziehen, um dort Rad zu fahren, ist, wie als ADAC-­Kassenwart nach Münster zu ziehen, um dort ordentlich Gas zu geben: die Frustration ist programmiert.
Aber was ist künftig die Alternative im nicht nur postfordistischen, sondern ganz und gar postautomobilen Verkehr?

Darf man durch Köln oder Berlin reiten? Ja, das dürfen Sie. Sie und das Pferd müssen sich nur an die Straßenverkehrsordnung halten. Das heißt, die Fahrbahn benutzen und im Dunkeln: Licht an! Alkohol am Zügel ist in Maßen kein Problem. Übrigens dürfen Sie, sofern Sie eine, was immer das ist, »geeignete Person« (Paragraph 28 StVO) sind, auch auf einer Kuh über den Ku’damm reiten oder eine Herde Schweine durch Chemnitz treiben. Hauptsache, Sie bleiben auf der rechten Fahrbahnseite!

Sie sehen, auch als Tierhalter können Sie an Verkehr und Demokratie teilnehmen und Ihr Tier gleich mit. Aquaristen sei eine dieser neuartigen Online-­Bewegungen empfohlen, da können Sie aufstehen, ohne überhaupt aufstehen zu müssen. Sie brauchen nicht mal wie früher selbst Hasskommentare zu verfassen, es gibt dort so eine Art Meinungs-Tinder, da reicht ein Klick. Coco hat auch schon einen Account.