In Rumänien wird per Referendum über eine Verfassungsänderung abgestimmt, die gleichgeschlechtliche Ehen verhindern würde

Mann, Frau, Familie, basta

In Rumänien wird in einem Referendum über eine Verfassungs­änderung abgestimmt, die ein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe zur Folge hätte. Dieser Ausgang ist sehr wahrscheinlich.

Am Wochenende wird es ernst. Dann stimmen die Bürgerinnen und Bürger Rumäniens über eine verfassungsrechtliche Neudefinition der Familie ab. Bisher regelt Artikel 48 der rumänischen Verfassung, dass sich die Familie »auf die zwischen den Ehegatten frei vereinbarte Ehe« gründet. Das Wort »Ehegatten« soll nun durch »einen Mann und eine Frau« ersetzt werden. Kurzfristig hätte diese Änderung keine rechtlichen Folgen für die Betroffenen, da in Rumänien bislang keine gleich­geschlechtliche Ehe geschlossen worden ist. Langfristig wäre die gesetzliche ­Liberalisierung des Eherechts aber verhindert, weil hierfür erst eine erneute Verfassungsänderung notwendig wäre.
Die Verfassungsinitiative ging Ende 2015 von der »Koalition für die Familie« aus, einer Vereinigung von mehr als 30 christlichen und konservativen Nichtregierungsorganisationen. Laut eigener Aussage will die Koalition die Familie vor den »Verfallstendenzen der modernen Gesellschaft« schützen. Sie wird dabei insbesondere von der einflussreichen Rumänisch-Orthodoxen Kirche unterstützt. Für ihre Verfassungsnovelle sammelte die Koalition mehr als drei Millionen ­Unterschriften. Das heißt: Etwa ein Sechstel der 18,4 Millionen rumänischen Wahlberechtigten unterstützte die Initiative. Für die Vorlage im Par­lament hätten bereits 500000 Unterschriften genügt.

Dieser Erfolg hat im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen sind homophobe Einstellungen in Rumänien, wie in anderen Ländern Südosteuropas auch, etwa in Bulgarien oder Serbien, immer noch weit verbreitet. Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle (LGBTI) sehen sich Diskriminierungen im Alltag ausgesetzt und werden häufig Opfer von Gewalt. Zum anderen wird die Verfassungsänderung von einer breiten Mehrheit der politischen Parteien unterstützt.

Rumänien wäre nach Lettland, Serbien und Kroatien bereits das vierte Land Europas, das ein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe neu in der Verfassung festschriebe.

Sowohl die beiden ­Regierungspartner, die Sozialdemokratische Partei (PSD) und die Allianz der Liberalen und Demokraten (ALDE), als auch die meisten Oppositionsparteien, unter ihnen die Nationalliberale Partei (PNL), haben sich für die Änderung ausgesprochen. Nur die relativ kleine Union zur Rettung Rumäniens (USR) sowie der formal parteilose Staatspräsident Klaus Johannis, der 2014 von der PNL nominiert worden war, haben sich gegen die Verfassungsnovelle ausgesprochen.

Die Haltung des Präsidenten erklärt, warum sich die Verfassungsänderung fast zweieinhalb Jahre hinzog. Das Verhältnis zwischen Johannis und dem »heimlichen Regierungschef«, dem PSD-Vorsitzenden Liviu Dragnea, ist seit langem von heftigen Aus­einandersetzungen geprägt. Dragnea ist derzeit wegen Wahlfälschung auf Bewährung verurteilt, weswegen er kein Regierungsamt wahrnehmen darf. In in einem weiteren Verfahren wurde kürzlich erstinstanzlich eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe wegen Amtsmissbrauch gegen ihn verhängt. Politisch bekämpft er seit Jahren die bisherige erfolgreiche Antikorruptionspolitik in Rumänien. Dragneas Ansinnen löst nicht nur regelmäßig zivilgesellschaftliche Proteste aus, sondern trifft auch auf den Widerstand des Präsidenten (Jungle World 34/2018). Da kam Dragnea das populäre Thema des Verbots einer gleichgeschlechtlichen Ehe in seiner Dauerfehde mit Johannis mehr als gelegen.

Nachdem der Änderungsentwurf am 23. Mai 2016 im Parlament eingereicht worden war, dauerte es fast ein Jahr, ehe die Abgeordnetenkammer die Ver­fassungsänderung am 9. Mai 2017 mit einer Mehrheit von 232 zu 22 Stimmen annahm. Die zweite Kammer, der Senat, ließ daraufhin fast 16 Monate verstreichen, ehe auch er die Änderung mit einer ähnlich großen Mehrheit von 107 zu 13 Stimmen bestätigte. Für die endgültige Annahme der Verfassungsnovelle ist nun eine Mehrheit in der Volksabstimmung notwendig, an der sich mindestens 30 Prozent der Wahl­berechtigten beteiligen und mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten mit »Ja« stimmen müssen.

Angesichts der breiten gesellschaftlichen und politischen Unterstützung für die »Koalition für die Familie« ist es sehr wahrscheinlich, dass diese ­Hürde genommen wird. In einer Umfrage vom April hatten 77 Prozent der Befragten Zustimmung zur Verfassungsänderung geäußert, 55 Prozent hatten angegeben, sich mit Sicherheit am Referendum beteiligen zu wollen.

Diese Entwicklung zeigt, dass die Länder Europas bei der Gleichstellung von Lesben und Schwulen immer weiter auseinanderdriften. Während die allermeisten nord- und westeuropäischen Staaten mittlerweile die gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt und zahlreiche mittel- und südeuropäische Länder wie etwa Griechenland, Italien und Tschechien zumindest eine ein­getragene Lebenspartnerschaft festgeschrieben haben, bewegt sich das postsozialistische Ost- und Südosteuropa in die entgegengesetzte Richtung. Die meisten Staaten dieser Region kennen bisher nicht nur keinerlei rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare. Vielmehr wäre Rumänien nach Lettland und Serbien (beide 2006) ­sowie Kroatien (2014) bereits das vierte Land, das ein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe neu in der Verfassung festschriebe.

Hoffnung auf rechtliche Anerkennung ihrer Beziehungen liegt für ­rumänische LGBTI derzeit nur im Europarecht. Am 5. Juni entschied der ­Europäische Gerichtshof, dass die Niederlassungsfreiheit für Ehepartner in EU-Mitgliedsstaaten ausnahmslos auch für in einem EU-Mitgliedsstaat geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen gilt. Vorausgegangen war die Klage ­eines schwulen rumänisch-US-amerikanischen Paars, das in Belgien gehei­ratet hatte und dauerhaft in Rumänien wohnen wollte. Vor diesem Hintergrund ist wohl auch die überraschende Ankündigung Dragneas vom März zu sehen, die Einführung eingetragene Lebenspartnerschaften in Erwägung zu ziehen. Derzeit liegen zwei entsprechende Gesetzesentwürfe im Parlament. Dass Rumänien in näherer Zukunft ­jedoch tatsächlich eine eingetragene Lebenspartnerschaft einführen wird, scheint derzeit eher unwahrscheinlich.