Übergriffe in Uniform

Der Polizist als Triebtäter

Sie begrabschen Kolleginnen, belästigen Missbrauchsopfer und vergewaltigen Prostituierte: In jüngster Zeit sind vermehrt Sexualdelikte durch Polizisten bekannt geworden. Die Polizei ist eben noch immer ein Männerbund.

Eigentlich sollte die Polizei Frauen vor sexuellen Übergriffen schützen und eine Instanz sein, an die sich Opfer vertrauensvoll und schutzsuchend wenden können. Ein Polizist in Baden-Württemberg war offenbar anderer Ansicht: Er beschaffte sich unerlaubterweise die personenbezogenen Daten ­einer Frau für private Zwecke. Der Pressestelle des Landesbeauftragten für ­Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg zufolge nutzte er einen Polizeirechner, um anhand des Autokennzeichens der Frau deren Halterdaten herauszufinden. Mit diesen Informationen tätigte er eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur und gelangte so an die Festnetz- und Mobilfunknummer der Frau. Mit seinem Verhalten hat der Beamte zumindest eines geschafft: Er ist der erste Polizist, gegen den der Landesbeauftragte für Datenschutz »wegen rechtswidriger Verarbeitung dienstlich erlangter personenbezogener Daten zu privaten Zwecken« ein Bußgeld verhängte; der Pressemitteilung vom Juni zufolge muss er 1 400 Euro zahlen.

Eine 13-Jährige sagt auf dem Revier wegen Kindermissbrauchs aus. Ein Polizist macht ihr sexuelle Avancen.

In Hannover ermittelt die Staats­anwaltschaft gegen den Führer einer Polizeihundertschaft. In zwei anonymen Briefen, die zunächst bei der Direktion des Beamten eingegangen und dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden waren, wird dieser schwer belastet. Er soll über Jahre hinweg Kolleginnen belästigt, begrabscht und bedrängt haben, unter anderem auf einer Weihnachtsfeier im vergangenen Jahr. Der Beschuldigte wurde versetzt, beteuerte jedoch in einem Brief an seine Untergebenen ­seine Unschuld. Zudem stellte er Strafanzeige wegen Verleumdung und vorsätzlicher Falschbehauptung.

Zwei Fälle, in denen Polizisten Minderjährige sexuell belästigt haben, wurden Ende Mai bekannt. Beide Fälle hatten sich in Mecklenburg-Vorpommern ereignet. Ende 2017 hatte sich ein Beamter die Mobiltelefonnummer ­einer 13jährigen beschafft, die auf seinem Revier als Zeugin in Ermittlungen wegen Kindesmissbrauchs ausgesagt hatte. Dann hatte er sich auf Whatsapp mit dem Mädchen in Verbindung gesetzt und ihr »sexuelle Avancen« gemacht, wie aus dem Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten des Bundeslands, Heinz Müller, für das Jahr 2018 hervorgeht.