Der Hamburger Prozess gegen ­den ehemaligen KZ-Wachmann Bruno D.

Unerträgliches Verhalten

Ein Historiker hat den in Hamburg angeklagten Bruno D. schwer belastet. Dem früheren KZ-Wachmann wird Beihilfe zum Mord in mehr als 5 230 Fällen vorgeworfen.

Am Montag befragte das Hamburger Landgericht den Historiker Stefan Hördler zur Organisation der Wachmannschaft im Konzentrationslager Stutthof. Bereits in der Vorwoche hatte die Anhörung begonnen. Es ging um die Frage, ob zum KZ-Wachdienst abkommandierte Wehrmachtssoldaten wie der Angeklagte Bruno D. einen ­Antrag auf Rückversetzung in die Truppe stellen konnten. Hätte sich D., der damals 17 und bei Kriegsende 18 Jahre alt war, dem Dienst im KZ entziehen können?

Der Angeklagte Bruno D. behauptete, er könne nicht sagen, dass in seiner Soldatengruppe
Nazis dabei gewesen seien. »Alle wollten nur nach Hause«, sagte er.

Dem mittlerweile 93jährigen Ange­klagten wirft die Staatsanwalt­schaft Beihilfe zum Mord in mehr als 5 230 Fällen vor. Die Taten soll er zwischen dem 9. August 1944 und dem 26. April 1945 begangen haben. Zu seinen Aufgaben gehörte es der Anklage zufolge, eine Flucht, Revolte oder Befreiung von Gefangenen zu verhindern. In dem Lagerkomplex in der Nähe von Danzig sowie auf den von dort beginnenden sogenannten Todesmärschen starben bis Kriegsende etwa 65 000 Menschen. Die Gefangenen wurden in einer Genickschussanlage oder mit dem Giftgas Zyklon B ermordet. Zudem kamen zahlreiche Menschen durch Nahrungsentzug und die Verweigerung medizinischer Versorgung ums Leben.

Der Göttinger Wissenschaftler Hördler belastete den Angeklagten schwer: Es gebe genügend Beispiele von Wachmännern, die ein Versetzungsgesuch gestellt hätten. »Es war immer möglich«, sagte Hördler. Bis September 1944 sei es etwas leichter gewesen, aber auch danach sei Versetzungsgesuchen von Wachleuten entsprochen worden. Hintergrund sei, dass nach einem drei Monate zuvor ergangenen Befehl Heinrich Himmlers, des Reichsführers SS, im September 1944 die Versetzung von Soldaten aus der Luftwaffe, der Kriegs­marine und dem Heer in die KZ abgeschlossen worden sei, in Stutthof allerdings schon ­etwas früher. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hätten die ehemaligen Wehrmachtsangehörigen der ­SS- und Polizeigerichtsbarkeit unterstanden, so Hördler, seien aber nicht automatisch Mitglieder der SS geworden. So sollten sie auch nicht den SS-Totenkopf am Kragenspiegel tragen.

Etwa 500 Heeressoldaten kamen in das KZ Stutthof, darunter sogenannte bedingt kriegsverwendungsfähige Männer ab 40 Jahren sowie junge Reservisten der Jahrgänge 1923 bis 1926. Unter diesen befand sich auch der Angeklagte. Hördler präsentierte dem Gericht Soldatenporträts, erklärte den Wechsel der Uniformen, der Dienstgrade und Abzeichen und verwies auf die neuen Kragenspiegel mit dem doppelarmigen Hakenkreuz. Bruno D. bestätigte auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Anne Meier-Göring, dass auch er einen solchen Kragenspiegel getragen habe. Sie erkundigte sich auch danach, ob er die Personen auf den Fotos wiedererkenne. »Ich kann mich an keine Person mehr erinnern«, behauptete Bruno D., weder an andere Soldaten noch an Vorgesetzte. Er könne auch nicht sagen, ob in seiner Gruppe Nazis dabei gewesen seien. »Alle wollten nur nach Hause«, so der Angeklagte.

Kurz bevor der Sachverständige sein Gutachten vortrug, hatte D.s Verteidiger Stefan Waterkamp einen Befangenheitsantrag gegen den Historiker gestellt. Dieser habe Vermutungen angestellt und diese als Tatsachen dargestellt, so Waterkamp. Nach einer kurzen Besprechungspause der Kammer wurde der Prozess fortgesetzt, eine Entscheidung soll erst in einer der nächsten Sitzungen bekanntgegeben werden.

Bruno D. war als einer der Jüngsten in der etwa 200 Mann starken 1. Kompanie des Totenkopfsturmbanns in Stutthof gewesen. Darunter hätten sich auch, so beschreibt es Hördler, im KZ-Dienst erfahrene, brutale Männer befunden, die bereits an Massenerschießungen im besetzten Polen beteiligt gewesen seien. Ob und inwiefern in der 1. Kompanie Männer wie D. zu Wach­auf­gaben im Zusammenhang mit den direkten Massentötungen in Stutthof herangezogen worden seien, könne nicht belegt werden, so Hördler. Einlassungen des Angeklagten, er habe zwar viele Tote gesehen, aber nicht gewusst, wie sie zu Tode gekommen seien, hält der Sach­verständige nicht für glaubwürdig. Während D.s Dienstzeit kamen Hördler zufolge Massentransporte an und es fanden »Selektionen« und systematische Massentötungen von Kranken und »Arbeitsunfähigen« statt. Hördler geht davon aus, dass D. Kenntnis über diese Vorgänge hatte. Dieser habe den Rauch des Krematoriums sehen und die Verbrennung von Menschenfleisch riechen können, so Hördler.

»Wir haben zum ersten Mal das Krematorium gerochen. Es war ein sehr penetranter Geruch; jeder konnte das merken«, berichtete der Überlebende und Nebenkläger Abraham Koryski über seine Ankunft im August 1944 in dem KZ. Er war am 9. Dezember als Zeuge geladen und mit seiner Familie aus Israel angereist. Koryski schilderte die fehlende Hygiene, die ständig drohenden Prügel, »sadistische Shows« der SS, quälend lange Zählapelle im Beisein eines bissigen Hundes namens Lux. »Man hat die ganze Zeit darauf gewartet, geschlagen zu werden«, so Koryski. Später habe er auch im Krematorium arbeiten müssen. »Ich hatte den Job, die Knochen, die nicht verbrannt waren, wegzuräumen«, erzählte der 91jährige. Er habe die anderen Räume im Krematorium nicht gesehen, aber alle hätten darüber gesprochen. »Es war kein Geheimnis, dass Menschen mit Gas ermordet wurden«, so Koryski.

»Zum ersten und zum letzten Mal« habe sie den Prozess an jenem 9. Dezember als Zuschauerin besucht, sagte die Antifaschistin und Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano nach dem Prozesstag. Für sie sei das Verhalten des Angeklagten unerträglich: »Der kann doch nicht behaupten, dass er nichts gewusst und nichts gesehen hat, das ist doch unmöglich. Wer dort war, der hat das alles gesehen.«

Neben Koryski sagten bereits mehrere andere Überlebende aus. Ein Zeuge, Moshe Peter Loth aus den USA, zog am Montag seinen Antrag auf Zulassung zur Nebenklage »im Interesse der Opfer« zurück, wie sein Anwalt kurz vortrug. Diesen Schritt begrüßte Meier-Göring zu Beginn des Verhandlungstags. Die Bilder des 76 Jahre alten Zeugen waren im November um die Welt gegangen, nachdem er den Angeklagten im Gerichtssaal unter Tränen umarmt und ihm öffentlich verziehen hatte.

Im Dezember geriet Loth wieder in die Schlagzeilen: Der Spiegel hatte berichtet, dass Teile seiner Familiengeschichte nicht stimmen können. Loth, der vor über zehn Jahren auch ein Buch über seine Geschichte geschrieben hatte, hatte vor Gericht gesagt, dass seine schwangere Mutter im KZ Stutthof interniert gewesen, dass sie aber vor seiner Geburt verlegt und später wieder ins KZ gebracht worden sei, wo er als Säugling, alleine und unterernährt, nach der Befreiung gefunden worden sei. Aus dem Bericht des Spiegel geht hervor, dass die schwangere Mutter zwar am 1. März 1943 nach Stutthof kam, allerdings nicht aufgrund antisemitischer Verfolgung, wie Loth es darstellte. Im Einlieferungsbefehl war vielmehr der Grund »Erziehungshaft« vermerkt. Vor allen Dingen aber gibt es der Spiegel-Recherche zufolge keine Hinweise darauf oder Dokumente dazu, dass die Mutter mit einem Baby erneut in das KZ Stutthof transportiert worden wäre. Darüber hinaus gibt es nach Angaben der Richterin und des Spiegel weitere Unstimmigkeiten in Loths Darstellung.

Weitere Prozesstermine sind bis Ende Februar angesetzt, bei denen eine Überlebende aus Australien per Video und ein Zeuge aus Frankreich aussagen sollen. Auch der Sachverständige Hördler soll ein weiteres Mal Fragen beantworten. Der Richterin zufolge soll der Prozess noch bis zum Frühjahr dauern. Wegen des Gesundheitszustands des Angeklagten dauert jeder Termin höchstens zwei Stunden und hat eine Pause.