Die Stuttgarter Polizei zeigt, wie ­»racial profiling« funktioniert

Verdächtiger Hintergrund

Was kümmert mich der Dax. Von

Man sollte der Stuttgarter Polizei, insbesondere ihrem Präsidenten Franz Lutz, und dem baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) dankbar sein. Viel prägnanter, als es eine Studie über racial profiling jemals vermocht hätte, zeigen sie, wie rassistisch diskriminierende Polizeiarbeit in der Praxis funktioniert und gerechtfertigt wird. Bereits kurz nach den Krawallen in der Stuttgarter Innenstadt hatte die Bild-Zeitung die polizeiliche Sortierung der festgenommenen Tatverdächtigen verkündet: »Zwölf Ausländer, neun Deutsche, drei Deutsche mit Migrationshintergrund.« Mittlerweile gibt es 39 Tatverdächtige, und die Stuttgarter Polizei betreibt, nein, keine »Stammbaumforschung«, wie die Stuttgarter Zeitung zunächst berichtet hatte, sondern »Recherchen bundesweit bei den Standesämtern«, wie Lutz korrigierte. »Bei weiteren elf deutschen Staats­angehörigen mit Migrationshintergrund steht dieser Migrationshintergrund noch nicht gesichert fest.«

Lutz hat hier unfreiwillig eine gute Definition ­eines zentralen Elements des racial profiling geliefert. Gäbe es nun noch eine ehrliche Antwort auf die Frage, wie die Polizei den Migrationshintergrund, der ja vorgeblich erst gesichert festgestellt werden soll, ­bereits festgestellt hat, hätte man auch die Polizeikriterien für racial profiling ermittelt. Diese ehrliche Antwort wird es nicht geben, doch darf man aufgrund von Erfahrungswerten mutmaßen, dass Hautfarbe und Name ausschlaggebend sind.

Strobl gebührt das Verdienst, den Zweck des Unternehmens verkündet zu haben: »Nicht zuletzt sollen für eine breite öffentliche Diskussion gegebenenfalls eindeutige und verlässliche Informationen zu den Tatverdächtigen kommuniziert werden können.« Damit sind natürlich nicht Informationen über Armut, Ausgrenzung, ­Erfahrungen mit Polizeigewalt und Schikanen oder dergleichen gemeint, und selbstverständlich kommt es Strobl nicht in den Sinn, ein rechts­kräftiges Urteil abzuwarten – es soll der Migrationshintergrund von juristisch betrachtet Unschuldigen »kommuniziert werden«.

Umso dringlicher ist es, den US-amerikanischen Slogan »Defund the police« aufzugreifen. Der Auf­gabenbereich der Polizei kann erheblich verkleinert werden. Die Entkriminalisierung des Drogengebrauchs etwa hätte die Stuttgarter Krawalle verhindert, sie würde die Zahl der Konfrontationen auf der Straße vermindern – ohne allerdings an den rassistischen Strukturen der Polizeiarbeit etwas zu ­ändern. Wenn man die Entlastung der Polizei nicht im Rahmen einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung im Öffentlichen Dienst kompensieren will, gäbe es für die Beamten auch jenseits der Kehrwoche ausreichend Beschäftigung. Wer gern recherchiert, könnte sich auch mit der Frage beschäftigen, warum 2001 etwa 20 baden-württembergische Polizisten dem Ku-Klux-Klan beitreten wollten und was aus ihnen geworden ist.