Das sogenannte Wirtschaftswunder der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg beruht in hohem Maß auf der Tätigkeit von Arbeitsmigranten, bei deren gezielter Anwerbung es nicht vorgesehen war, dass sie auch auf Dauer im Land bleiben. 1955 schloss Deutschland mit Italien das erste Anwerbeabkommen. Es folgten weitere mit Griechenland, Spanien, der Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien, bis 1973 im Zuge der Wirtschaftskrise und steigender Arbeitslosigkeit die Anwerbung beendet wurde. Ein Gespräch mit der Historikerin Maria Adamopoulou über sogenannte Gastarbeiter:innen aus Griechenland.
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In ihrem Beitrag für den Sammelband »Rassismus. Von der frühen Bundesrepublik bis zur Gegenwart« erinnert Annette Seidel-Arpacı an die selbstorganisierten Migrantengruppen in Deutschland nach der Wiedervereinigung und an deren Debatten über den Nationalsozialismus. Daran anschließend führt sie aus, was sie unter dem »multidirektionalen Schlussstrich unter die Bekämpfung des Antisemitismus« versteht.
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Der Arbeitssoziologe Werner Schmidt forscht zur Integration von Geflüchteten in die Arbeitswelt. Diese werde durch die Erosion von Tarifverträgen und Leiharbeitsverhältnisse erschwert, sagt er.
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