Die Revolution braucht weder Wehrdienst noch Pazifismus

No war but class war

Ein Aufruf zum Militärdienst ohne Klassenbasis dient der Nation. Doch mit Pazifismus allein wird eine revolutionäre Veränderumg der gegenwärtigen Verhältnisse nicht gelingen.

Wenn Linke die Bundeswehr vor dem Einfluss von Neonazis und Islamisten bewahren wollen und ihre pazifistischen Kritiker stattdessen raten, die Flinten lieber gleich ins Korn zu werfen, kann etwas nicht stimmen. Während Bernd Drückes Aufruf zur Demobilisierung an eine lange, durch den Systemkonflikt und die Entkolonialisierung geprägte Tradition der west- und auch ostdeutschen Friedensbewegung anknüpfen kann, ­betont Lena Rackwitz in ihrem Aufruf zur Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht deren bürgerlichen Charakter und ­verweist zugleich auf gleichlautende ­Forderungen der sozialistischen ­Arbeiterbewegung.

Wenn Marx, Engels oder Luxemburg die Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht und die ­Abschaffung der stehenden Heere und ihre Ersetzung durch ein »Volksheer« oder ein ­»Milizsystem« forderten, geschah dies in der Regel zur Abwendung einer ­drohenden Kriegsgefahr oder zur Schwächung konterrevolutionärer ­Kräfte in revolutionären Zeiten. Der Kampf der Arbeiterbewegung gegen das stehende Heer ­entsprang zudem Verhältnissen, in denen die deutsche ­Armee anders als heute ein gewichtiger innenpolitischer Faktor war. Davon zeugen die noch unmittelbar vor oder zu Zeiten der Weimarer Republik voll­zogenen Reichsexekutionen zur Niederschlagung der Münchner Räte­republik 1919, gegen die SPD/KPD-Koalitions­regierungen in Sachsen und Thüringen 1923 und zur Absetzung der SPD-­geführten Regierung in Preußen 1932. Obwohl seit ­Einführung der Notstandsgesetze 1968 der Armeeeinsatz im Inneren zu ­ähnlichen Zwecken ­wieder verfassungsrechtlich verankert ist, sind die bisherigen Ein­sätze zur »technischen Amtshilfe« für die Polizei bei politischen Großver­anstaltungen wie dem G8-Gipfel in Heiligendamm 2007, dem G7-Gipfel auf Schloss ­Elmau 2015 oder dem G20-­Gipfel 2017 in Hamburg damit nicht vergleichbar.

Um jenseits revolutionärer Zeiten dennoch die Notwendigkeit militärischer Kenntnisse in der Linken zu verdeutlichen, warnt Lena Rackwitz in ihrem ­Aufruf zur Wiedereinsetzung der Wehrpflicht vor einer »Faschisierung der Bundeswehr«. Weil im vergangenen Jahr die Zahl der vom militärischen Geheimdienst MAD überprüften rechtsex­tremen Verdachtsfälle seit Aussetzung der Wehrpflicht von durchschnittlich 300 auf 400 gestiegen ist, behauptet sie, dass die »Aussetzung der Wehrpflicht die rechten Tendenzen in der Bundeswehr enorm befördert« habe. Doch ohne die Beurteilungskompetenz des MAD bewerten zu wollen, taugt das von Rackwitz angeführte Zahlenmaterial nicht zur Unterfütterung ihrer These. Denn in den letzten Jahren vor der Aussetzung der Wehrpflicht lag die Zahl rechtsextremer Verdachtsfälle bei durchschnittlich 600, also selbst unter Berücksichtigung der veränderten Personalstärke noch um ein Drittel ­höher als nach Aussetzung der Wehrpflicht. Von einer Faschisierung der Bundeswehr seit Aussetzung der Wehrpflicht kann also keine Rede sein, ­zumal die bestätigten Verdachtsfälle bei durchschnittlich 10 im Jahr (zuvor 40) liegen.

Die Forderungen der Arbeiterbewegung nach allgemeiner Wehrpflicht und »Volksbewaffnung« lassen sich nicht widerspruchslos auf die heutigen Verhältnisse übertragen.

Obwohl die von Rackwitz angeführten Forderungen der sozialistischen Arbeiterbewegung gegen ein stehendes Heer weiterhin Gültigkeit besitzen, lassen sich deren Forderungen nach allgemeiner Wehrpflicht und »Volksbewaffnung« nicht widerspruchslos auf die heutigen Verhältnisse übertragen. So zielten die Forderungen der Sozialisten vor ­allem darauf, dem Staat das Gewaltmonopol abspenstig zu machen. Hin­gegen Randgruppenangehörige mit der richtigen Einstellung zum Militärdienst aufzurufen, um damit den gesellschaftlichen Status quo zu erhalten, hätten sie als Stärkung der Reaktion abgetan. Zu dieser Verschiebung trägt bei, dass Rackwitz nicht zwischen Militär und Miliz unterscheidet. Außer Bernd Drücke haben auch Ivanka Miller und Chucky Goldstein (Jungle World 26/2018) in ihrem Beitrag richtigerweise auf den Charakter des Militärs als ­autoritärer Sozialisierungsinstanz hingewiesen, auch wenn beide Beiträge diesen Einwand – das zeigen Rackwitz’ Beispiele der portugiesischen Nelken­revolution 1974 und der deutschen Novemberrevolution 1918 – in seiner Absolutheit überdehnen.

 

Auch Rackwitz’ zumindest regierungskritische Forderung nach einer »Bewaffnung der Masse« als »mächtigster Form der Kontrolle der Herrschenden durch die Bevölkerung« nimmt die bewaffneten Bürger ganz für das Staatswohl in die Verantwortung. Passend dazu zitiert sie den zweiten Zusatz­artikel der US-amerikanischen Verfassung, wonach »eine wohlgeordnete ­Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig« sei. Friedrich Engels hingegen begriff die allgemeine Wehrpflicht zwar ebenfalls als »notwendige und natürliche Ergänzung des allgemeinen Stimmrechts«, fasste sie jedoch wesentlich kritischer als Fähigkeit der Stimmenden, »ihre Beschlüsse gegen alle Staatsstreichversuche mit den Waffen in der Hand durchzusetzen«.

Miller und Goldstein weisen zu Recht darauf hin, dass eine »Volksbewaffnung« heutzutage vor allem gesellschaftliche Randgruppen gefährden würde, überlassen diese damit jedoch umgekehrt bereitwillig dem Gewaltmonopol des Staats. Tatsächlich bewaffnen sich Teile der Bevölkerung unter staatlicher Duldung längst selbst, um den Fortbestand der herrschenden Verhältnisse zu ­sichern: Von 2015 bis 2017 hat sich die Zahl der kleinen Waffenscheine in Deutschland von 285 911 auf 557 560 nahezu verdoppelt. In den USA erstarkte die extrem rechte Milizenbewegung in Opposition zur Präsidentschaft Barack Obamas, um nun, nach wiedergewonnener Identifikation mit der Herrschaft, Präsident Donald Trump zu unterstützen.

Wo aber liegt praktisch wie theoretisch der Unterschied zwischen den Forderungen der sozialistischen Arbeiterbewegung und Rackwitz’ Aufruf? Während letzterer sich ans linkspolitisierte bürgerliche Subjekt richtet und fragt, was sein Beitrag zur Verteidigung des bürgerlichen Rechtsstaats und den ihm gewährten Freiheiten sein könnte, hatten Erstgenannte die Emanzipation des proletarischen ­Klassensubjekts im Sinn. Deshalb schlossen sich an den von ihr zitierten Aufruf von Marx zur ­Bewaffnung der Arbeiter im Zuge der Märzrevo­lution 1848 die Forderungen an, sie sollten sich »selbständig als proletarische Garde, mit selbstgewählten Chefs und eigenem selbstgewählten Generalstabe (…) organisieren und unter den Befehl, nicht der Staatsgewalt, sondern der von den Arbeitern durchgesetzten revolutionären Gemeinderäte (…) treten. Wo Arbeiter für Staatsrechnung ­beschäftigt werden, müssen sie ihre Bewaffnung und Organisation in ein ­besonderes Korps mit selbstgewählten Chefs oder als Teil der proletarischen Garde durchsetzen. Die Waffen und die Munition dürfen unter keinem Vorwand aus den Händen gegeben (…) werden.«

Es wäre verfehlt, würden Linke heutzutage trotz Fehlens einer Klassenbasis mit vergleichbaren Forderungen aufwarten. Ebenso falsch ist es jedoch, linke Bürger zum Marsch in die Institutionen aufzurufen. Stattdessen gilt es, sich die gesellschaftlichen Bedingungen für die Durchsetzungsfähigkeit solcher Forderungen bewusst zu machen: Die revolutionäre Perspektive von Marx, Engels und Luxemburg basierte weder beim Wahlrecht noch bei der Wehrpflicht auf deren simpler Allgemeinheit – diesbezüglich hatten sie ihre Lehren aus dem Bonapartismus gezogen –, sondern auf dem Hineintragen des Klassenkampfs in diese Bereiche mit dem Anspruch, die reale Macht den Institutionen abzutrotzen und in die Hände des Proletariats zu über­führen. Die materielle Voraussetzung entsprechender Klassenorganisationen ist heutzutage nicht gegeben. Der Eintritt von Linken in die Bundeswehr würde deshalb zu einer ähnlichen ­Indienstnahme für das Wohl der Nation führen wie die Beteiligung am parlamentarischen Betrieb.

Kurz vor seinem Tod 1895 konstatierte Friedrich Engels im Rückblick auf die gescheiterte Märzrevolution, dass die Barrikade nach der Hinwendung des Bürgertums zur politischen Herrschaft ihren Zauber verloren habe und der Soldat hinter ihr »nicht mehr das ›Volk‹, sondern Rebellen, (…) Plünderer, (…) den Auswurf der Gesellschaft« erblicken musste. Diese Erfahrung dürfte auch den autonomen Straßenkämpfern von heute nicht unbekannt sein. Angesichts der einsetzenden industriellen Militarisierung hielt Engels einen ­militärischen Aufstand für immer weniger erfolgsversprechend und betonte, dass der Erfolg von Aufständischen bei militärischen Auseinandersetzungen umso mehr von äußeren Einflüssen wie der Unterstützung der Massen und ­Desertionen in den gegnerischen Reihen abhänge.

Anstatt auf die Kritik an den Zwecken der Kriegsführung zu verzichten, den inneren Frieden für die Außenpolitik einzufordern und den Staat damit ­lediglich zur Verfolgung derselben Interessen mit seinem Arsenal an nicht­militärischen Instrumenten anzuhalten, müsste umgekehrt der alltägliche, ­weitestgehend unsichtbare Bürgerkrieg der kapitalistischen Klassengesellschaft so sichtbar gemacht werden, wie er den drei Soldaten in Brechts Gedicht zum Klassenkampf gegenübertritt.

Die Bedingungen liegen mit den herrschenden Verhältnissen ebenso unverändert vor, wie sich die Notwendigkeit ihrer Überwindung aufdrängt. Gegen ­allen pazifistischen Betrug gilt es, mit Ernst Bloch festzuhalten: »Die Lanzen werden erst sicher zu Pflugscharen, sobald der Boden, worüber der Pflug geht, allen gehört; keine Stunde früher, keine später.«