Die »Jerusalemer Erklärung« ist ein Freibrief für notorische Israel-Kritiker

Feinderklärung

Die »Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus« ist kein wissenschaftliches Dokument, sondern eine politisch motivierte Deklaration. Ihre Unterzeichner bagatellisieren den Hass auf Israel und wollen ihn vom Makel des Antisemitismus befreien.

In den jüngsten geschichtspolitischen Debatten, zum Beispiel über Achille Mbembe, die BDS-Kampagne oder die »Initiative GG 5.3 Weltoffenheit«, war Teilen des linken und linksliberalen Milieus die Verärgerung darüber anzumerken, dass die Missbilligung des jüdischen Staats als antisemitisch kritisiert wurde. Eine Kritik, die nicht zuletzt von der Definition von Antisemitismus gestützt wird, die am 15. Mai 2016 von 31 Mitgliedsländern der International Holocaust Remembrance Alliance (Internationale Allianz zum Holocaustgedenken, IHRA) verabschiedet wurde. Diese Auslegung, deklariert als Arbeitsdefinition, haben weltweit zahlreiche Regierungen, Parlamente, Verbände, Einrichtungen und zivilgesellschaftliche Organi­sationen übernommen. Sie ist nicht rechtsverbindlich, dient aber als Grundlage der Einschätzung von Anti­semitismus und seiner Bekämpfung.

Für obsessive »Israelkritiker« ist die weithin akzeptierte Arbeitsdefinition Antisemitismus offenkundig
ein Problem. Denn unter Verweis und Berufung auf deren Maßstäbe kann der »Antizionismus« als das eingeordnet werden, was er ist: antisemitisch.

Zur Arbeitsdefinition gehören elf Beispiele, die deutlich machen sollen, welche Formen der Antisemitismus annehmen kann. Sieben Beispiele für feindselige Äußerungen haben einen Bezug zu Israel. Genannt werden »Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten«; das »Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, etwa durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen«, oder auch die »Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet oder gefordert wird«. Wer den jüdischen Staat dämonisiert, delegitimiert oder bei der Kritik besondere Maßstäbe anlegt, denkt und handelt demnach antisemitisch.

Dass dem israelbezogenen Anti­semitismus in der Definition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken ein solch großes Gewicht bei­gemessen wird, liegt daran, dass diese Form des Judenhasses weltweit verbreitet ist, auf besonders große Zustimmung trifft und sich als vermeint­lich an den Menschenrechten orientierte Kritik am jüdischen Staat zu legitimieren versucht. Für obsessive »Israelkritiker« ist die weithin akzeptierte Arbeitsdefinition Antisemitismus offenkundig ein Problem. Denn unter Verweis und Berufung auf deren Maßstäbe kann der »Antizionismus« als das eingeordnet werden, was er ist: antisemitisch. So war es fast schon erwartbar, dass sich exponierte Vertreter der »Israelkritik« zusammenschließen und eine Definition von Antisemitismus vor­legen wür­den, die dessen Bezug auf den jüdischen Staat vollkommen anders fasst.

Ende März war es so weit: Die »Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus«, verfasst von einer »Gruppe internationaler Wissenschaftler:innen mit Schwerpunkten in der Antisemitismusforschung und verwandten Bereichen«, die von einem »breiten Spektrum renommierter Wissen­schaftler:innen und Institutsleiter:­innen in Europa, den USA und Israel«­ unterstützt werden, wie es in dem vierseitigen Dokument heißt, wur­de begleitet von großem Medieninteresse veröffentlicht. Zu den deutschen Unterzeichnern gehören unter anderem Aleida Assmann, Wolfgang Benz und Hanno Loewy. Die »Jerusalemer Erklärung« versteht sich als eine Reaktion auf die Arbeitsdefinition der IHRA, die »weder klar noch kohärent« sei und »den Unterschied zwischen antisemitischer Rede und legitimer Kritik am Staat Israel und am Zionismus« verwische.

Mit dem Titel und dem Aufbau der Veröffentlichung versuchen die Verfasser, ihrer Auslegung von Antisemitismus einen offiziellen Anstrich zu verleihen: Das Dokument enthält nicht nur eine kurze Definition und 15 »Leitlinien«, sondern auch eine »Prä­ambel«, ganz so, als handle es sich um eine Urkunde, einen Staatsvertrag oder um ein Schriftstück mit Gesetzes­kraft. Man sieht sich in der Tradition großer Erklärungen, wie jener der Menschenrechte von 1948, und ist überzeugt, eine »anwendbare, prägnante und historisch fundierte Kerndefinition von Antisemitismus« vorzulegen, die »klarer, kohärenter und nuancierter« als die Definition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken sei und »klar die fachliche Autorität wissenschaftlicher Expert:innen aus den relevanten Feldern« wiedergebe.

Der apodiktische Ton, das unangenehme Selbstlob und die Betonung der eigenen Autorität vermitteln den Eindruck, dass man Widerspruch nur ungern duldet. Dabei sind die insgesamt 200 Unterzeichner keineswegs durchweg Wissenschaftler, die mit Antisemitismus, dem Nahen Osten oder jüdische Studien befasst sind. Unter ihnen sind Historiker, Frühneuzeitforscher, Philosophen, Schriftsteller, Mittelalterspezialisten und Musikwissenschaftler. Sie haben unterschrieben, weil sie die Deklaration aus politischen Gründen befürworten, weshalb es grotesk ist, wenn sie abstreiten, politische Absichten »in Bezug auf Israel und Palästina« zu verfolgen.

Diesem Themenkomplex sind gleich zehn der fünfzehn »Leitlinien« in der Erklärung gewidmet. Fünf davon sollen Beispiele sein, »die nicht per se antisemitisch sind«, etwa »Kritik oder Ablehnung des Zionismus als eine Form von Nationalismus« oder »faktenbasierte Kritik an Israel als Staat«. »Nicht per se antisemitisch« soll vermutlich bedeuten, dass es immer darauf ankommt. Wo­rauf genau, bleibt allerdings unklar. In welchem Fall etwa der »Vergleich Israels mit historischen Beispielen« – genannt werden als Vergleichsgrößen der »Siedlerkolonialismus« und die Apartheid – nicht antisemitisch sein soll, obwohl er in der Regel kein anderes Ziel verfolgt als die Dämonisierung und Delegitimierung des jüdischen Staates, lässt die Erklärung offen. Ebenso, ob die Parallelisierung von NS-Staat und Israel gleichfalls als »nicht per se antisemitisch« gelten soll.

Mit Blick auf die BDS-Bewegung wiederum, die der Bundestag im Mai 2019 in einer fraktionsübergreifenden Resolution als antisemitisch verurteilt hat, heißt es lediglich knapp: »Boykott, Desinvestition und Sanktionen sind gängige, gewaltfreie Formen des politischen Protests gegen Staaten. Im Falle Israels sind sie nicht per se antisemitisch.« So gängig ist BDS, dass es trotz rund 20 Kriegen und bewaffneten Konflikten und trotz diverser Besatzungen weltweit gegenwärtig nur eine einzige entsprechende Bewegung respektive Kampagne gibt – nämlich die gegen Israel gerichtete. Doch womöglich glauben die Urheber und Unterzeichner der »Jerusalemer Erklärung«, BDS kraft ihrer vermeintlichen Autorität exkulpieren zu können, ohne ein Argument zu benötigen.

Das ist symptomatisch für diese Deklaration: Es geht ihr nicht darum, die Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken zu präzisieren, sondern darum, ex cathedra den Hass gegen den jüdischen Staat vom Makel des Antisemitismus zu befreien. Nicht ihre spezifische wissenschaftliche Qualifikation hat die Urheber und Unterzeichner der Erklärung zusammengebracht, sondern die politische Absicht, den israelbezogenen Antisemitismus zu bagatellisieren – zumindest jenen, der im linken und linksliberalen Lager gepflegt wird. Diesem Lager gehören die weitaus meisten Unterzeichner der Deklaration an. Sie haben sich also gewissermaßen selbst einen Freispruch erteilt.