In Australien sorgte die lange ­Abschiebehaft einer Familie für Empörung

Immer noch härter

Die vierjährige Tharnicaa Murugappan saß in Australien in Abschiebehaft, obwohl sie im Land geboren wurde. Der Fall löste Empörung aus. Das Parlament hat indessen unbefristete Haft für Flüchtlinge ohne Anklage und Prozess legalisiert.

Ihren vierten Geburtstag verbrachte Tharnicaa Murugappan von Grenzbeamten überwacht im Krankenhaus. Wegen einer Blutvergiftung und einer Lungenentzündung war sie vergangene Woche von der Weihnachtsinsel auf eine Intensivstation nach Perth evakuiert worden. Zuvor hatte sich ihr Gesundheitszustand deutlich verschlechtert, da es auf der Weihnachtsinsel keine ausreichende medizinische Versorgung gibt. Die Insel gehört zu Aus­tralien, liegt aber etwa 1 500 Kilometer vom australischen Festland entfernt, nahe Indonesien. Seit 2019 wurde Muru­gappan dort mit ihrer Familie in Abschiebehaft festgehalten. Nach heftigem öffentlichen Druck erklärte der Minister für Einwanderung, Alex Hawke, am Dienstag, dass die Murugappans aus der Haft entlassen werden und für zwei weitere Jahre eine Aufenthaltserlaubnis in Australien erhalten.

Murugappans Eltern waren vor den Spätfolgen des Krieges in Sri Lanka ­geflohen und 2012 per Boot nach Aus­tralien gekommen. Nach australischem Recht galten beide als »unlawful mari­time arrivals«. Statt jedoch eingesperrt zu werden, durften sie sich 2014 in der Kleinstadt Biloela in Bundesstaat Queens­land niederlassen und den Ausgang ihres Asylverfahrens abwarten. Murugappans Vater arbeitete als Reinigungskraft im Schlachthof und ihre Mutter als Köchin im örtlichen Krankenhaus. In Biloela wurden sie und ihre Schwester geboren. Nachdem das Asylgesuch der Familie abgelehnt ­worden war, lief im März 2018 auch das Übergangsvisum ab und der australische Grenzschutz nahm die Familie in Gewahrsam. Alle Einsprüche bei Gericht blieben ergebnislos.

Doch nicht nur Einwohnerinnen und Einwohner der ländlichen Kleinstadt Biloela wollten dies nicht hinnehmen. Seit drei Jahren gibt es Protestkampagnen auch in anderen australischen Städten, die sich für den Verbleib der Familie in Australien einsetzen. Als die Murugappans im August 2019 nach Sri Lanka ausgeflogen werden sollten, konnte die Abschiebung mittels einer gerichtlichen Verfügung verhindert werden. Die Familie wurde daraufhin auf die Weihnachtsinsel überführt, obwohl das dortige Haftzentrum für Flüchtlinge bereits 2018 offiziell geschlossen worden war. Seither waren sie dort die einzigen Insassen.

Ärzte und Psychologen warnten vor den enormen gesundheitlichen Spätfolgen, die durch die lange Haft, die anhaltende Unsicherheit und Isolation entstehen können. Murugappan leide bereits an einer verzögerten Entwicklung im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern.

Mittlerweile hat die australische Regierung mehrere Millionen Australische Dollar ausgegeben, um die Familie auf der Weihnachtsinsel festzuhalten und vor Gericht für ihre Abschiebung zu kämpfen. Der australische Premierminister hätte jederzeit intervenieren und der Familie ein Bleiberecht zusprechen können. Doch Scott Morrison von der konservativen Liberal Party (LP) ist für seine harte Linie gegenüber Asylsuchenden bekannt. Er bestand da­rauf, an Tharnicaas Familie ein Exempel zu statuieren. Gerard Brennan, ehemals Richter am australischen High Court, sprach von einer »Grausamkeit, die einem Kind absichtlich zugefügt wird, um andere zu warnen, nicht ohne Visum mit dem Boot nach Australien zu kommen«. Die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis, die die Familie am Dienstag erhielt, ist auf lediglich zwei Jahre beschränkt. Auch darf die Familie nicht zurück nach Biloela, sondern wird in Perth in offener Haft (»community detention«) untergebracht. Ob die Murugappans danach ein weiteres Mal einen Asylantrag stellen können, müsse noch entschieden werden, wie der ­Minister für Einwanderung, Alex Hawke, betonte.

Seit Jahren kommen kaum noch neue Flüchtlinge über das Meer nach Australien. Grund dafür sind die Zwangsrückführungen von abgefangenen Flüchtlingsbooten nach Indonesien, Vietnam und Sri Lanka, die seit 2013 im Rahmen der militärischen Operation »Souveräne Grenzen« erfolgen. Wer es trotzdem schafft, einen Asylantrag zu stellen, wird oft jahrelang eingesperrt. 2012 saßen Flüchtlinge, die per Boot nach Australien gekommen waren, im Durchschnitt weniger als 100 Tage in Haft. Inzwischen beträgt die durchschnittliche Haftzeit 627 Tage. 106 der derzeitig Inhaftierten haben bereits mehr als fünf Jahre in Haft verbracht.

Im Mai hat das australische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das sogar die unbefristete Inhaftierung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, auch ohne Anklage oder Gerichtsverfahren, ermöglicht. Diese ist freilich schon länger gängige Praxis. Doch ein Gericht hatte voriges Jahr entschieden, dass eine potentiell endlose Haft unrechtmäßig sei, wenn es weder Aussicht auf eine Abschiebung noch auf eine Aufenthaltserlaubnis gibt. Das neue Gesetz legalisiert diese Art der unbegrenzten Haft nun. Sie soll vor allem etwa 20 Personen betreffen, die wegen einer Straftat verurteilt und als »schwere Verbrecher« eingestuft wurden.

Doch nicht alle, denen eine potentiell endlose Haft droht, fallen in diese ­Kategorie. Said Imasi zum Beispiel ist ein staatenloser Asylsuchender, der in Australien nie wegen einer Straftat angeklagt worden ist. Er sitzt seit über zehn Jahre im Gefängnis, ohne Aussicht auf Entlassung. Andere haben lediglich einen neu eingeführten »Charaktertest« nicht bestanden, dem sie sich ­wegen kleiner Vergehen unterziehen mussten, können aber nicht abgeschoben werden, beispielsweise weil sie in ihrem Herkunftsland Verfolgung ausgesetzt wären.

Eine Erklärung von mehr als 30 juristische Experten und Organisationen für Asylrecht kritisiert, das neue Gesetz erhöhe das Risiko, dass Flüchtlinge »unbegrenzt festgehalten werden, ohne angemessene juristische Überprüfung«. Dies verstoße »gegen internationales Recht und steht nicht im Einklang mit der Praxis anderer demokratischer Staaten«. Das Gesetz wurde im Parlament mit einer großen Mehrheit verabschiedet, mit der Unterstützung der größten Oppositionspartei, der Labor Party.