Lina vs. Bundesanwaltschaft. Der Anwalt Ulrich von Klinggräff spricht über das Verfahren gegen die Antifaschistin Lina E. und drei Mitangeklagte.
Interview
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Der Reform des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs liegt ein frauenfeindlicher Kompromiss zugrunde. Das zeigt die erneute Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel.
Kommentar
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Die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel wurde im vergangenen Jahr von dem christlichen Fundamentalisten Klaus Günther Annen auf Grundlage des aus der Nazizeit stammenden Paragraphen 219a angezeigt. Dieser verbietet »Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft«, als solche gilt bereits eine Information über Schwangerschaftsabbrüche, wie Hänel sie auf ihre Homepage gestellt hatte. Das Landgericht Gießen hat die erstgerichtliche Verurteilung jüngst bestätigt. Die Jungle World sprach mit Kersten Artus vom Solidaritätsbündnis für Kristina Hänel.
Small Talk
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Die Streichung des Paragraphen 219a, der es Ärzten verbietet, über Abtreibungen zu informieren, droht zu scheitern – obwohl eine politische und gesellschaftliche Mehrheit das Gesetz ablehnt. Schuld ist die Taktik der SPD.
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