Die hohe Anreicherung von Uran dient nicht nur zur Produktion von Atomwaffen wie im Iran, sondern auch zum Betrieb neu entwickelter Kleinreaktoren.
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Die Regierungskoalition hat stets versprochen: Eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke soll es trotz der Gaskrise nicht geben. Doch nun scheint sie ihre Meinung zu ändern.
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Seit Beginn des russischen Angriffskrieges fordern zahlreiche deutsche Politiker, die Laufzeit der letzten deutschen Atomkraftwerke zu verlängern. Zahlreiche Gründe sprechen dagegen, nicht zuletzt Sicherheitsbedenken. Doch sogar über nukleare Aufrüstung wird nun diskutiert.
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Mit der Entscheidung, Investitionen in Atom- und Gaskraftwerke unter bestimmten Bedingungen als nachhaltig
einzustufen, gibt die EU-Kommission nationalen Interessen den Vorrang vor dem Umweltschutz.
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In den Atomverhandlungen von Wien wartet das iranische Regime mit Maximalforderungen auf. Die Zeitspanne, bis es genügend waffenfähiges Uran für eine Atombombe hat, wird derweil immer kleiner.
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Eine Rückkehr zur atomaren Stromversorgung ist in Deutschland zwar höchst unwahrscheinlich, doch auch hierzulande gibt es Befürworter der Nutzung von Kleinreaktoren. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung riet jüngst in einer Studie von der Technologie ab.
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Die Pläne für einen europäischen »Green Deal« drohen bei der Aufbaufinanzierung der EU unter die Räder zu kommen. Die Atomindustrie hingegen könnte profitieren.
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Das von Pannen geplagte Atomkraftwerk im französischen Fessenheim wurde abgeschaltet. Der Betreiber EDF hofft auf längere Laufzeiten für die verbliebenen Reaktoren, die überholt werden sollen.
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Vor 40 Jahren zerstörten Polizeieinheiten das Hüttendorf 1004 in einem Wald bei Gorleben in Niedersachsen. Besetzerinnen und Besetzer, die gegen den geplanten Bau von Atomanlagen protestierten, hatten dort die »Republik Freies Wendland« proklamiert, die sie als Gegenentwurf zur Bundesrepublik Deutschland verstanden.
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Im Konflikt über das Atomabkommen mit dem Iran haben die Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens das im Vertrag vorgesehene Streitschlichtungsverfahren in Gang gesetzt. Dabei war es die EU selbst, die einst die Lieferung bestimmter Urananreicherungstechnik von Sanktionen ausgenommen hat.
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