In einem Verwaltungsakt hat der Bundestag den Volksverhetzungsparagraphen des Strafgesetzbuchs ohne Aussprache verschärft. Trotz der grundsätzlich sinnvollen Ergänzung bleibt ein bitterer Beigeschmack.
»Die Rechte« macht aus ihrem Judenhass keinen Hehl. Doch das Oberverwaltungsgericht Münster mag in einer antisemitischen Parole der Partei keine Volksverhetzung erkennen.