Deutsches Haus

Trotz der schweren Kämpfe im Kosovo will Bayern 60 Flüchtlinge dorthin abschieben. Die Kosovo-Albaner, so das Münchener Innenministerium, hätten Straftaten begangen und damit "ihr Gastrecht verwirkt". Das Schengener Abkommen mit der Bestimmung, daß nur in einem Land ein Asylantrag gestellt werden darf, ist höherrangiges Recht als der im Grundgesetz festgeschriebene Schutz von Ehe und Familie. Das beschloß letzten Mittwoch eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts. Ein Türke kurdischer Abstammung hatte in Spanien seinen Asylantrag gestellt, den Antrag dann jedoch zurückgezogen, weil seine Frau und sein Kind gleichzeitig einen Antrag in Deutschland gestellt hatten. Weil gerade während der psychischen Belastung einer Flucht das Zusammenleben mit der Familie sehr wichtig sei, stellte der Mann einen neuen Asylantrag in Deutschland. Dieser wurde mit Verweis auf das Schengener Abkommen ohne weitere Prüfung abgelehnt. Der Kurde legte hiergegen Verfassungsbeschwerde ein, die jedoch mit der Begründung abgelehnt wurde, die Famillie habe durch die "zeitlich gestaffelte Ausreise in unterschiedliche Zielländer" selbst den Grund für die gespaltene Zuständigkeit gelegt. 1 422 Menschen wurden in den ersten vier Monaten dieses Jahres allein aus Berlin abgeschoben, erfuhren die Grünen auf Anfrage von der Senatsinnenverwaltung. Auch künftig will Berlins Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina abschieben. Die Kritik an der Anfang Juli erfolgten Rückführung von 74 teilweise traumatisierten Menschen wies Schönbohm als unbegründet zurück. Der Druck auf die Flüchtlinge müsse weiter erhöht werden, um Platz zu schaffen für eine zu erwartende Fluchtwelle aus dem Kosovo. Im bayerischen Landau an der Isar haben Unbekannte in unmittelbarer Nähe eines Behindertenkindergartens und eines Aussiedlerwohnheims ein selbstgebautes Hakenkreuz und einen Galgen aufgestellt, beide etwa einen Meter groß. Eine am Galgen hängende Puppe trug ein Schild mit der Aufschrift "Die nächsten seid ihr". Einen konkreten Hinweis auf die Täter gebe es noch nicht, teilte die Staatsanwaltschaft am vergangenen Freitag mit, sie gehe aber von einem rechtsextremistischen Hintergrund aus. Um fast 30 Prozent ist innerhalb eines Jahres in der Mark Brandenburg nach der Zunahme ausländerfeindlicher Gewalttaten die Zahl der Übernachtungen ausländischer Gäste zurückgegangen. 4 000 Mark Strafe muß ein Standesbeamter zahlen, der eine sogenannte Scheinehe zwischen einem Marokkaner und einer Deutschen geschlossen haben soll. Er habe von dem illegalen Aufenthaltsstatus des Marokkaners und einem Ehevertrag gewußt, aus dem hervorgegangen sei, daß es sich um eine Scheinehe handelte, stellte das Amtsgericht Darmstadt am 11. August fest. Dem Vertrag zufolge habe der Marokkaner der Frau monatlich 1 000 Mark zahlen sollen, bis die Ehe nach vier Jahren geschieden werden sollte. Aus "menschlichen Gründen" wurde das Verfahren gegen den Standesbeamten mit der Zahlung von 4 000 Mark eingestellt - der Mann hatte im Laufe der Ermittlungen einen Gehirnschlag erlitten und ist seitdem arbeitsunfähig. Auf zwei Autos einer Behindertengruppe aus dem niedersächsischen Neuerkerode wurde in Gudow, Brandenburg, ein Brandanschlag verübt. Menschen wurden dabei nach Angaben der Polizei nicht verletzt. Nachdem die auf dem Hof eines Ferienheims abgestellten Fahrzeuge in Brand gesteckt worden waren, sei in dem Heim ein anonymer Anruf eingegangen.