Deutsches Haus

Auf einem Auge blind bleiben wird ein Travestiekünstler aus Münchnen (Bayern) nach einem Überfall in der Nacht zum 6. Dezember. Drei junge Männer schlugen den 41jährigen Michael K., als er nach einem Auftritt - immer noch verkleidet - in eine Straßenbahn stieg. Dort fingen die drei an, sich über seinen Anzug lustig zu machen, ihn anzupöbeln und zu beleidigen. Als er den 18- bis 25jährigen den Grund seiner Aufmachung erklären wollte, schlug einer der drei ihn mit der Faust aufs linke Auge. Erst als die Schläger eine Station später ausstiegen und davonliefen, standen zwei der rund 15 Fahrgäste auf, um dem Verletzten zu helfen. Am vergangenen Mittwoch wurde der gebrochene Augenring von K. operiert. Trotz heftiger Proteste von Menschenrechtsorganisationen und den Bündnisgrünen sind am 7. Dezember etwa 60 Flüchtlinge vom Flughafen Düsseldorf (Nordrhein-Wesfalen) nach Nigeria abgeschoben worden. Die Grünen-Politikerinnen Claudia Roth und Angelika Beer hatten noch am Tag zuvor an Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) appelliert, die Sammelabschiebung auszusetzen. In Nigeria befinden sich weiterhin Hunderte politischer Gefangener in Haft, erst kürzlich wurden nach Angaben von amnesty international bei einer Demonstration mehrere Menschen getötet. Behinderte, die mit den Fluglinien Ansett Australia oder Air New Zealand reisen wollen, müssen detaillierte Angaben über die Art ihrer Krankheit oder Behinderung machen. Die australischen Fluggesellschaften verlangen zudem eine ärztliche Bescheinigung: Dem Fragebogen zufolge soll ein Mediziner bestätigen, daß der Passagier "flugtauglich" ist und anderen Reisenden keine Störungen oder Unannehmlichkeiten bereitet. Dem Bremer Behindertenrechtler und Sozialrichter Horst Frehe war der Transport verweigert worden, nachdem er sich geweigert hatte, den Fragebogen auszufüllen. Der auf einen Rollstuhl angewiesene Frehe hatte um Hilfe beim Ein- und Aussteigen gebeten, woraufhin ihm die Fluggesellschaften das Formular zugeschickt hatten. Politisch Verfolgte aus Irak erhalten nach einem Urteil des Berliner Bundesverwaltungsgerichtes in Deutschland kein Asyl, wenn sie im Nordirak eine "zumutbare Zuflucht" finden können. Eine kurdische Irakerin aus Mosul, die 1996 über den Nordirak nach Deutschland geflohen war, hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig gegen die Ablehnung ihres Asylantrags geklagt. Wegen ihrer politischen Aktivitäten droht ihr in ihrem Heimatland die Todesstrafe. Diese Gefahr, räumten die Bundesrichter ein, sei durch das Oberverwaltungsgericht nicht ausreichend geprüft worden, weshalb sie den Fall an die Vorinstanz zurückwiesen. Diese müsse auch darüber entscheiden, ob das "faktisch autonome" Gebiet im Norden des Irak der Frau tatsächlich als Fluchtalternative hätte dienen können. Die fünf Jugendlichen, die im November vergangenen Jahres in Belzig (Brandenburg) den Ghanaer Martin A. zusammengeschlagen haben, müssen nun möglicherweise mit einer Anklage wegen Volksverhetzung rechnen. Nachdem vier der Jugendlichen in einem ersten Prozeß im Juli freigesprochen worden waren, präsentierte die Staatsanwaltschaft am 7. Dezember neue Zeugen, die die Situation anders darstellten, als während des ersten Verfahrens geschildert: So hätten die fünf Jungen im Alter von 17 und 18 Jahren Martin A. im Regionalexpreß von Berlin nach Belzig provoziert und ihn dann geschlagen. Martin A. war bereits ein Jahr zuvor von Nazis überfallen und aus einer Berliner S-Bahn geworfen worden. Damals hatte er ein Bein verloren. Die Täter wurden nie gefaßt, eine Zeitlang wurde sogar gegen den Überfallenen ermittelt.