Gen-Daten auf Vorrat sammeln

Während selbst die jetzt öffentlich gewordene polizeiliche Kriminalstatistik für das vergangene Jahr einen Rückgang von Straftaten vermeldet, hat man sich in Bonn definitiv auf eine schärfere Regelung zur Verbrechensbekämpfung durch eine zentrale Gen-Datei geinigt. Nun bleibt der von Bundesinnenminister Manfred Kanther ausgesprochene Errichtungserlaß bestehen, um aber die Verfolgungsmöglichkeiten der Datei noch auszuweiten, wird, wie von Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig gefordert, die Strafprozeßordnung entsprechend erweitert. Demnach soll die Gen-Analyse nun auch bei bereits verurteilten Tätern vorgenommen werden. Zudem, so ließ das Bonner Innenministerium letzte Woche wissen, soll es der "richterlichen Prognose" überlassen bleiben, ob die genetische Information "in zukünftigen Strafverfahren zur Identifizierung benötigt wird", auch wenn sie "nicht im Zusammenhang mit einem laufenden Strafverfahren zur Überführung des Beschuldigten erforderlich ist". Sprich: Sollte ein Richter der Meinung sein, die jeweiligen genetischen Informationen könnten irgendwann von Interesse sein, darf er die Speicherung anordnen.