Fahndungshilfe per Arbeitsamt

Der Gang zum Sozial- oder Arbeitsamt, zur Berufsgenossenschaft, Jugendbehörde sowie Sozialversicherung könnte künftig gefährlich werden. Sollte der Bundesrat am Freitag dieser Woche einer Änderung des Sozialgesetzbuches zustimmen, so dürfen Polizei und Justiz künftig die Namen gesuchter Personen an diese Einrichtungen weitergeben. Die Angestellten müssen dann die Verfolgungsbehörden informieren, wenn die Gesuchten dort erscheinen oder Termine mit ihnen abgesprochen wurden. Dies soll nicht nur für mit Haftbefehl Gesuchte, sondern allgemein "zur Erfüllung von Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften und Gerichte, der Behörden der Gefahrenabwehr, der Justizvollzugsanstalten oder zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen" ab 1 000 Mark gelten. Durften die Institutionen bislang lediglich Geburtsdaten und Anschriften weitergeben, so müßten künftig auch der "derzeitige oder zukünftige Aufenthalt" gemeldet werden. Während die Datenschutzbeauftragten von zwölf Ländern in der geplanten Novellierung eine "grundlegende Durchbrechung des Sozialgeheimnisses" sehen, bezeichnet man die Neuregelung im Amt des Bundesdatenschützers, Joachim Jacob (FDP), als "nicht unheikel", aber vertretbar.