Deutsches Haus

Trotz Vorstrafen müssen zwei Frankfurter Männer im Alter von 27 bzw. 23 Jahren und eine jüngere Frau, die im Oktober 1999 einen 31jährigen aus Eritrea beschimpft, geschlagen und getreten haben, nicht ins Gefängnis. Am 19. Dezember hat das Jugendschöffengericht die Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Die junge Frau kam mit einer Verwarnung und einer Arbeitsauflage davon. Die TäterInnen malträtierten den Afrikaner im Nordwesten von Frankfurt (Hessen) auch mit einem scharfen Gegenstand, sodass er Schnittverletzungen am Bein erlitt. Die Angeklagten bestritten, für die Schnittwunden verantwortlich zu sein, und behaupteten, sie hätten mit Neonazis »nichts am Hut«. Eine ebenfalls am Tatort anwesende 36jährige Frau musste sich nicht wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten, weil sie alkoholisiert gewesen sei. Wie am 18. Dezember bekannt wurde, hat das Schöffengericht in Stade (Niedersachsen) dem 24jährigen Lars H. nach der Berufungsverhandlung zwei Monate der zuvor verhängten Haftstrafe erlassen, weil der Angeklagte seine Taten gestanden und Besserung gelobt habe. Lars H. stand vor dem Stader Landgericht, weil er 1999 ein Asylbewerberheim in Kutenholz-Aspe überfallen hatte. Außerdem hatte er in Horneburg einem Türken ins Gesicht geschlagen. Dafür war in erster Instanz eine Strafe von insgesamt zwei Jahren und vier Monaten verhängt worden. Das Gericht habe seinen »Willen zur Umkehr« belohnt, erklärte der Vorsitzende Richter. Der von H. geschlagene Öztürk B. war auf eine Neonazi-Party in Horneburg eingeladen worden, wo er H. »deplatziert« vorkam. Die politischen Ansichten von H. hätten sich aus seinen Erfahrungen mit Ausländern entwickelt. Er habe nie einer Skinheadgruppe angehört, erklärte er vor Gericht, aber ausländische Mitschüler hätten sich schwer getan, seine politischen Ansichten zu akzeptieren. Am 17. Dezember wurde ein Erfurter Fußballfan zu einer Strafe von 100 Tagessätzen à 35 Mark verurteilt. Er hatte während eines Regionalligaspiels in Burghausen (Bayern) ausländerfeindliche Parolen gegrölt. Die Polizei schritt ein, nachdem er auch Beamte beleidigt und mit einem Becher beworfen hatte. Eine fremdenfeindliche Gesinnung habe der Mann aus Gotha zwar durchaus zugegeben, aber gleichzeitig betonen wollen, dass er kein Rechtsextremer sein. Bereits vor dem EU-Gipfel in Brüssel am 14./15. Dezember hat der deutsche Innenminister Otto Schily (SPD) erklärt, keine EU-Regelung zu akzeptieren, die gegenüber dem deutschen Asylrecht eine Verbesserung für die Flüchtlinge bedeute. Der Grund sei seine Furcht, die Zahl von AsylbewerberInnen in Deutschland könne wieder steigen. Kritik erntete auf dem Gipfel Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) für die Ablehnung des Passus im Kommissionsentwurf, nach dem Flüchtlingskinder bis 18 Jahre ihren Eltern nachreisen dürfen. Der Generalsekretär des Verbandes europäischer Flüchtlingsorganisationen (ECRE), Peer Baneke, fürchtet, dass das deutsche Asylgesetz zum Vorbild für die Europäische Union werden und deshalb die Internierung von Flüchtlingen in grenznahen Lagern und ihre Abschiebung in so genannte sichere Drittstaaten in der ganzen EU praktiziert werden könnten.