Deutsches Haus

In der Innenstadt von Sömmerda (Thüringen) wurden am 25. November umfangreiche Hakenkreuzschmierereien entdeckt. Rechtsextreme Symbole fanden sich sogar an Fassaden in der belebten Bahnhofstraße. Die Polizei ermittelt. Weil er gegen ihren Kinderwagen geprallt war, brüllte am 24. November ein Rentner in Offenbach (Hessen) eine deutsche Frau mit »südländischem Aussehen« mit den Worten an: »Es ist immer das Gleiche mit euch. Was habt ihr hier zu suchen? Geht doch dorthin zurück, wo ihr hergekommen seid!« Während der folgenden Auseinandersetzung griff er die Frau tätlich an und würgte sie. Ein Zeuge alarmierte die Polizei. In seinem am selben Tag vorgestellten Buch »Das Recht der Flüchtlingskinder« belegt der Jurist Erich Peter, dass die Bundesrepublik die 1992 ratifizierten Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen bis heute nicht beachtet. Erstmals wurde bewiesen, dass der deutsche Umgang mit Flüchtlingskindern darüber hinaus gegen das Grundgesetz verstößt. Minderjährige werden ohne gesetzlichen Vertreter befragt, ein Clearingverfahren, das unter anderem die psychische und gesundheitliche Verfassung eines Flüchtlings feststellen soll, existiert nicht und der Anspruch auf öffentliche Leistungen fehlt. Jugendliche AsylbewerberInnen dürfen neun Monate lang in Abschiebehaft gehalten werden. Flüchtlingskinder sind damit von den geltenden Kinderschutzbestimmungen ausgeschlossen. In der Nacht zum 24. November verursachte ein Brand in der Asylbewerberunterkunft in Benningen (Baden-Württemberg) einen Sachschaden von 450 000 Mark. Die Flammen zerstörten das Untergeschoss des Gebäudes. Vier der 59 BewohnerInnen aus Afrika, China, dem ehemaligen Jugoslawien oder der Türkei mussten mit dem Verdacht auf Rauchvergiftung ins Krankenhaus gebracht werden. Erste Hinweise deuten auf Brandstiftung. Die Polizei ermittelt »in jede Richtung«. Ein 63jähriger Mann aus Reutlingen (Baden-Württemberg) tyrannisierte eine türkische Familie, die mit ihm im selben Haus lebt, fast vier Jahre lang mit ausländerfeindlichen Parolen. Da er auch Polizisten beleidigte und sich gegen seine Festnahme wehrte, wurde er am 23. November zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt. Am selben Tag räumte der brandenburgische Polizeiinspekteur Bruno Küpper in einem Vortrag in Basdorf Schwierigkeiten seiner Behörde mit der Bekämpfung rechtsextremer Straftaten ein. Rechte Überfälle seien mehrfach als unpolitische Prügeleien unter Jugendlichen verharmlost worden. Während der Tagung wurden auch neue Zahlen bekannt: Die Polizei hat von Januar bis September in Brandenburg 1 500 rechte Delikte registriert, darunter 68 Gewalttaten. Allerdings sei Brandenburg das einzige Bundesland, dass sich an eine neue Zählweise halte und deshalb in der Statistik so »schlecht aussieht«. Im April dieses Jahres wurde der Kameruner Richard Ndika Ndakwe erwischt, als er von Edewecht (Niedersachsen) ins sieben Kilometer entfernte Oldenburg fuhr. Der Flüchtling verstieß damit gegen die Residenzpflicht und soll nun 25 Tagessätze à 25 Mark bezahlen. Das entspricht seinem Bareinkommen von zweieinhalb Monaten. In erster Instanz war er zu 40 Tagessätzen verurteilt worden. Ndakwe wollte in Oldenburg einer Asylbewerberin beim Ausfüllen von Papieren helfen.