Aktiv trotz Verbot
Ein Verbot allein bewirkt manchmal nicht viel. So war es offenbar auch im Fall der rechtsextremen Terrorgruppe Combat 18. Sie wurde 2020 in Deutschland verboten, war aber danach offenbar weiter aktiv. Seit März läuft ein Verfahren gegen vier mutmaßliche Rädelsführer: Stanley R., Keven L., Gregor M. und Robin S. Sie sollen, so die Anklage, gegen das Vereinigungsverbot verstoßen haben, »indem sie als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt einer unanfechtbar verbotenen Vereinigung (›Combat 18 Deutschland‹) aufrechterhielten«. Combat 18 entstand in den frühen neunziger Jahren in England und gilt als bewaffneter Arm des Nazi-Netzwerks Blood and Honour.
Der Anklage zufolge soll das Quartett, angeführt von Stanley R., ab Ende Oktober 2020 mindestens 14 konspirative Treffen ausgerichtet haben. Dabei sollen Aufnahmeverfahren für Anwärter stattgefunden haben – neben einer praktischen Prüfung gehörte dazu ein Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus. Außerdem sollen die Teilnehmer gemeinsam »Leistungsmärsche« absolviert haben.
Thüringen hat eine aktive und militante Neonazi-Szene, die auch rechtsextreme Kader aus anderen Bundesländern anzieht.
Aus Sicht des Antifaschistischen Bildungszentrums und Archivs Göttingen (ABAG) ist es nur folgerichtig, dass die Generalbundesanwaltschaft nun Anklage erhoben hat. »Die Angeklagten haben nach unseren Kenntnissen in den letzten Jahren Strukturen um das Label Combat 18 weiter betrieben und ausgebaut«, sagten die Antifaschisten der Jungle World.
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