Deutsches Haus

Am 19. Februar wurde die 21jährige Kurdin Zerrin Gezer auf dem Standesamt in Bad Cannstatt (Baden-Württemberg) verhaftet und in Abschiebehaft genommen. Sie war gerade im Begriff, ihren 23jährigen Lebensgefährten zu heiraten. Gezer lebte seit drei Jahren ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland. 1988 war ihr Asylantrag abgelehnt worden. Nach ihrer Abschiebung könnte Gezer ein Visum zur Eheschließung beantragen. Sie könnte aber auch eine Einreisesperre bis fünf Jahre erhalten. Ein Russe, der sich seit acht Monaten in Abschiebehaft befindet, versuchte am 15. Februar im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick erneut, sich das Leben zu nehmen. Der Mann, der am 20. Januar in den Hungerstreik getreten war, wurde morgens von Beamten und Mitgefangenen gefunden und nach einer halbstündigen Ohnmacht und einer Beatmung durch Sanitäter in ein Krankenhaus eingeliefert. Noch am selben Tag brachte man ihn in das Abschiebegefängnis zurück und sperrte ihn in eine Einzelzelle. Nach Angaben der Antirassistischen Initiative Berlin ist es niemandem möglich, Kontakt mit ihm aufzunehmen. Schon mehrere Tage vor dem Selbstmordversuch hatte der Russe wegen starker körperlicher Probleme einen Antrag auf Untersuchung durch einen unabhängigen Arzt gestellt. Dieser wurde vom medizinischen Personal des Gefängnisses mit der Begründung abgelehnt, dass vorher der Hungerstreik beendet werden müsse. Daraufhin versuchte der Häftling, seinem Leben ein Ende zu setzen. Ein in Bremen lebender Kubaner wartet seit acht Monaten auf eine Antwort des Innensenators Kuno Böse (CDU) auf seinen Widerspruch gegen einen Bescheid des Ausländeramtes. Es sei ihm mitgeteilt worden, dass er als ausländischer Straftäter Deutschland für vier Jahre verlassen müsse, schrieb die taz am 17. Februar. Dabei sei gar nicht auszuschließen, dass die kubanische Regierung den Mann nicht einreisen lasse. Der Familienvater saß bereits fünf Jahre wegen Drogenschmuggels im Gefängnis. Schon während seiner Haft drängte die Ausländerbehörde darauf, ihn des Landes zu verweisen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes stünde die Trennung von seiner Frau und seinem Kind seinem Familienleben nicht im Wege. Der Anwalt des Kubaners spricht von »bayerischen Verhältnissen« in Bremen. In Magdeburg (Sachsen-Anhalt) griffen am 13. Februar drei Männer einen Nigerianer an. Der Mann wurde zunächst ohne jeglichen erkennbaren Grund geschlagen und beschimpft. Einer der drei Männer versuchte, seinen Hund auf das Opfer zu hetzen, was jedoch misslang. Der Nigerianer konnte unverletzt fliehen. Die drei Tatverdächtigen im Alter zwischen 24 und 29 Jahren wurden von der Polizei vorläufig verhaftet, zwei der Täter befinden sich noch in Polizeigewahrsam.

ag