Deutsches Haus

In einem Imbiss im Berliner Stadtteil Schöneberg beleidigte ein 46jähriger Mann einen Angestellten in der Nacht zum 28. März in rassistischer Weise. Wie die Polizei in einer Pressemeldung berichtete, betrat der Gast kurz nach Mitternacht das Lokal in der Hauptstraße und kaufte Essen. Als er wenig später ­erneut in den Imbiss kam, beschimpfte er den 35jährigen Mitarbeiter des Ladens. Bei dem Versuch, den Angetrunkenen aus dem Geschäft zu drängen, kamen beide ins Straucheln und fielen hin. Gegen den 46jährigen wurde ein Strafermittlungsverfahren wegen Beleidigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzungen eingeleitet. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete, ist das Urteil gegen den Musiker Daniel G. aus Meppen (Niedersachsen) rechtskräftig. Am 27. März wurde vom Oberlandesgericht in Oldenburg (OLG) die Revision des Sängers und Produzenten der rechtsextremen Band »Gigi und die braunen Stadtmusikanten« gegen ein Urteil des Osnabrücker Landgerichts wegen Volksverhetzung verworfen. Der Musiker muss nun eine Geldstrafe von 1 000 Euro zahlen. Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass G. in seinem Lied »Geschwür am After«, das auf dessen CD »Adolf Hitler lebt« erschienen war, den Holocaust leugne. Wie die Rheinische Post am 26. März berichtete, be­obachten die Sicherheitsbehörden in der rechtsextremen Szene derzeit 127 besonders gefährliche Neonazis. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei hervor. 13 Personen werden demnach als »Gefährder« eingestuft. Bei ihnen nehmen die Behörden an, dass sie »politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung« begehen werden. 114 werden als »relevante Personen« klassifiziert. Dabei handelt es sich um Führungspersonen oder andere Mitglieder der Szene, bei denen es Hinweise gibt, dass sie solche schweren Straftaten unterstützen oder selbst begehen könnten. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, hat Deutschland im vorigen Jahr 10 198 Menschen abgeschoben. Dabei seien die Abschiebungen in etwa 150 Fällen aus jeweils unterschiedlichen Gründen gescheitert, erklärte die Bundesregierung am 25. März. 93 Abschiebungen auf dem Luftweg wurden wegen des Widerstands der Betroffenen abgebrochen. Bei 29 Abschiebungen weigerten sich die Fluggesellschaften oder die Piloten, die jeweiligen Personen zu transportieren. In 27 Fällen wurde aus medizinischen Gründen die Abschiebung abgebrochen. Insgesamt 7 289 Abschiebungen erfolgten im vorigen Jahr per Flugzeug. 2 908 Abschiebungen wurden auf dem Landweg und eine auf dem Seeweg vollzogen.   mm