Beim Prozess des Neonazis Marko Gottschalk gegen die Bild-Zeitung

Ein Repräsentant ist kein Führungskader

Raucherecke Von

Neonazis vor Gericht sind nichts Ungewöhnliches; dass sie dabei als Kläger auftreten, kommt schon seltener vor. Am 19. Februar ­erschien Marko Gottschalk, der Sänger der Rechtsrockband Oidoxie, vor dem Dortmunder Landgericht. Er hatte Klage gegen die Bild-Zeitung und den Axel-Springer-Verlag erhoben. Die Zeitung hatte Gottschalk als »Führungskader« der inzwischen verbotenen rechtsextremen Terrorvereinigung »Combat 18« und die »Oidoxie Streetfighting Crew«, eine militante Nazitruppe aus dem Umfeld der Band, als »C18-Zelle« bezeichnet – C18 für Combat 18. Das Bundesinnenministerium hat »Combat 18 Deutschland« im Januar verboten, da sich die Vereinigung »gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung« richte.

Die Bild-Zeitung und Gottschalk hatten sich bereits im Juli 2019 im Gerichtssaal gegenübergestanden. Gottschalk und sein Anwalt Björn Clemens, der häufiger Mandanten aus dem rechtsextremen Milieu vertritt (Jungle World 7/2020), hatten damals eine einstwei­lige Verfügung gegen die Zeitung erwirkt. Diese musste bis zum Hauptsacheverfahren auf die kritisierten Äußerungen verzichten. In der ersten Verhandlung waren die Justiziarin und der Anwalt des Axel-Springer-Verlags schlecht vorbereitet gewesen. Die Unterlagen waren in einer Verhandlungspause eiligst kopiert worden. Das Gericht urteilte damals, Bild habe einige Quellen nicht korrekt zitiert.

Im Zuge des Verbots von Combat 18 blieb Gottschalk von einer Hausdurchsuchung verschont, obwohl er den Schriftzug der Terrorgruppe als Tätowierung auf seiner Brust trägt und obwohl der Tat­sache, dass er und seine Band mit dem Song »Terrormachine Combat 18« die inoffizielle Hymne der Organisation geliefert hatten. Gottschalk selbst sei aber kein Mitglied der Vereinigung, so sein Anwalt, der vergangene Woche darauf hinwies, dass man klar zwischen Sympathiebekundungen und organisatorischer Zugehörigkeit unterscheiden müsse. Dem antifaschistischen Recherchenetzwerk Exif zufolge ist Gottschalk allerdings wohl mehr als ein Sympathisant, die Konzerte seiner Band dienten wiederholt als Anlaufpunkte für Combat 18.

Im Hauptsacheverfahren traten ähnliche Probleme wie in der ersten Verhandlung auf. Zwar hatten die Rechtsvertreter des Axel-Springer-Verlags eigenen Angaben zufolge Belege für die Richtigkeit der inkriminierten Behauptungen vorgelegt. Die Richterin Gisela Kothe-Pawel konnten sie damit aber nicht zufriedenstellen. Ihrer Ansicht nach interpretierte die Bild-Zeitung Quellen wie den Bericht des NSU-Untersuchungsausschusses in Nordrhein-Westfalen und Verfassungsschutzberichte zu frei. Überall stehe, Gottschalk gelte als Repräsentant von Combat 18, merkte die Justitiarin des Axel-Springer-Verlags an, und die Richterin fragte: »Warum schreiben Sie dann nicht ›Repräsentant‹?« Gottschalk sei unbestritten ein international bestens vernetzter Rechtsextremer und seine Band trage mit dem Lied »Terrormachine Combat 18« wesentlich zur Propaganda von Combat 18 bei, so Kothe-Pawel. Doch es könne für den Rechtsrockmusiker zu sozialen Nachteilen führen, wenn seine Nachbarn annähmen, er sei nicht nur Neonazi, sondern auch Rechtsterrorist.

Deshalb muss es die Bild-Zeitung auf Anordnung des Gerichts weiterhin unterlassen, Gottschalk als »Führungskader« von »Combat 18« und die »Oidoxie Streetfighting Crew« als »C18-Zelle« zu bezeichnen.