Ob die bisherige ALG-II-Sanktionspraxis gegen das Grundgesetz verstößt, wollte das Bundesverfassungsgericht nicht vor der Bundestagswahl entscheiden. Im DGB gibt es widersprüchliche Positionen zum staatlichen Sanktionsregime.
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Seit Jahresanfang können ALG-II-Empfängern Leistungen noch schneller entzogen werden. Die Sanktionen werden noch mehr Arbeitslose in die Mittellosigkeit treiben.
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