Roeders Plädoyer bleibt straffrei

Manfred Roeder, Rechtsextremist und verurteilt wegen Anstiftung zum Mord, geht für seine Äußerung, Kabinettsmitglieder hätten "den Tod verdient als Vaterlandsverräter", straffrei aus. Ein Hamburger Gericht sprach den 70jährigen vom Vorwurf der Verunglimpfung von Verfassungsorganen frei. Der Vorsitzende Richter Gerhard Schaberberg begründete die Entscheidung: Zwar liege mit der Äußerung Roeders zweifelsfrei der Tatbestand der Verunglimpfung vor. Weil Roeders Satz allerdings durch einen kommentierenden Bericht des ARD-Magazins "Panorama" öffentlich wurde und Roeder in dem Bericht als gefährlicher Neonazi dargestellt worden sei, sei er selbst zum Gegenstand einer kritischen Berichterstattung geworden und habe damit das Ziel der Verunglimpfung nicht erreicht. Der Versuch sei nicht strafbar, hieß es in der Urteilsbegründung. Zudem habe Roeder keinen Einfluß auf die Auswahl der gesendeten Sätze gehabt. In einem eineinhalbstündigen Gespräch, aus dem das Magazin am 11. Dezember 1997 verschiedene Passagen gesendet hatte, warnte Roeder unter anderem, die damalige Bundesregierung sei "entschlossen, Deutschland umzubringen und abzuschaffen".