Zwei wegweisende Urteile gegen Straflosigkeit in Kolumbien

Urteile gegen die Straflosigkeit

In Kolumbien geben derzeit zwei Gerichtsurteile aus dem Ausland Anlass zur Hoffnung. Das eine richtet sich gegen sexuelle Gewalt gegen Frauen und Terror gegen Journalistinnen, das andere gegen das »symbiotische« Verhältnis zwischen Paramilitärs und Armee.

Camilo Gómez, der Repräsentant des kolumbianischen Staats vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte im costa-ricanischen San José, wird das 92seitige Urteil im Falle Jineth Bedoya Lima wohl ganz genau lesen. Es ist vernichtend ausgefallen: Das höchste Gericht der Region bescheinigt den kolumbianischen Institutionen in allen Punkten eine Mitverantwortung für die Entführung, Vergewaltigung und Folter der mittlerweile 47jährigen Journalistin, zudem stellt es ­elementare Versäumnisse bei der juristischen Aufarbeitung des Falls fest.

Mit dem Urteil ist auch Gómez’ Prozessstrategie gescheitert. Mit dieser verfolgte er zwei Anliegen, so der kolumbianische Jurist und Menschenrechtsexperte Gustavo Gallón: »Einerseits war die Devise, so wenig Verantwortung wie möglich zu übernehmen, andererseits wollte man gegenüber dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte offensiv auftreten.« Am 16. März hatte Gómez für einen beispiellosen Eklat vor dem Gericht gesorgt, als er im Auftrag des kolumbianischen Staats fünf der sechs Richter wegen Befangenheit ablehnte.

Jineth Bedoya wurde direkt vor dem Gefängnis La Modelo von Paramilitärs in ein Lagerhaus entführt, insgesamt 16 Stunden festgehalten, vergewaltigt und gefoltert.

Sieben Monate später, am 18. Oktober, legten die Richter ihr wegweisendes Urteil im Fall Bedoya vor, das Kolumbiens Präsident Iván Duque umgehend per Twitter akzeptierte und dessen Befolgung in allen Punkte ankündigte – ein ausgesprochen positives Signal. Zudem twitterte Duque: »Der kolumbianische Staat lehnt jegliche physische und psychische Aggression gegen Frauen ab. Jineth Bedoya hätte niemals entführt und gefoltert werden dürfen.«

In ihrem Urteil sahen die Richter es als erwiesen an, dass Kolumbiens Justiz und Ordnungskräfte die Klägerin Ji­neth Bedoya 21 Jahre lang im Stich gelassen haben, und darüber hinaus, dass die Ordnungskräfte sogar direkt in die Straftat involviert waren. Am 26. Mai 2000 wartete die damals 26jährige Redakteurin der Tageszeitung El Espectador vor der Justizvollzugsanstalt La Modelo in Bogotá auf ihren Ressortleiter Jorge Cardona und den Fotografen, um mit den beiden »El Panadero«, einen ranghohen Paramilitär, in der Haftanstalt zu interviewen. Hintergründe aus erster Hand über die Zustände in dem berüchtigten Gefängnis erhoffte sich das Trio. Cardona sagte in dem Prozess aus, es habe einen brutalen Krieg in der Strafanstalt gegeben, mehrere Morde seien verübt worden; das Interview mit dem Paramilitär hätten Mitarbeiter der kolumbianischen Sicherheitsbehörden Bedoya angeboten.

Diese wartete vor der Haftanstalt, also praktisch unter den Augen der Vollzugsbeamten, auf Einlass. Genau dort wurde sie von Paramilitärs in ein Lagerhaus entführt, insgesamt 16 Stunden festgehalten, vergewaltigt und gefoltert. Hatte man der unbequemen Reporterin eine Falle gestellt, wollte man sie einschüchtern und mundtot machen? Wer hatte daran ein Interesse? Welche Rolle spielten dabei diejenigen aus Polizei- und Justizapparat, die ihr das Interview offeriert hatten?

Das sind wichtige Fragen, auch noch knapp 21 Jahre nach der Tat. Sie müssten nun endlich untersucht und beant tieren der kolumbianischen Justiz Versagen auf ganzer Linie und zudem die Verletzung der Interamerikanischen Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Folter – weil sie nicht ermittelten und den Fall systematisch verschleppten. Zum Beispiel wurden erst sieben Jahre nach der Straftat die Überwachungsvideos der Kameras rund um den Eingang von La Modelo angefordert. Auch den Indizien für die Verbindung zwischen Sicherheitsleuten, Polizei und Paramilitärs, die Jineth Bedoya selbst recherchierte und den Behörden zur Verfügung stellte, wurde kaum nachgegangen.

Das ist kein Einzelfall, wie ein weiteres Urteil zeigt, das ein Gericht im US-amerikanischen Florida am 27. September fällte. In diesem Prozess ging es um Eduardo Estrada, einen Aktivisten aus San Pablo im Verwaltungsbezirk Bolívar, der versucht hatte, ein Lokalradio aufzubauen, und von Paramilitärs unter dem Befehl von Carlos Mario Jiménez Naranjo alias Macaco ermordet wurde. Macaco, damals Anführer des Bloque Central Bolívar (BCB) der paramilitärischen Organisation Autodefensas Unidas de Colombia, wurde 2008 an die USA ausgeliefert und dort zunächst wegen Drogenhandels verurteilt. Der Prozess im Fall Estrada war der erste, in dem sich ein in den USA inhaftierter kolumbianischer Paramilitär wegen Verbrechen gegen die Menschenrechte verantworten musste. Die Richter kamen zu dem Schluss, die Ermordung von Eduardo Estrada, aber auch vieler anderer lokaler Aktivisten, sei durch das »symbiotische Verhältnis zwischen staatlichen Akteuren und Paramilitärs« ermöglicht worden.

Gustavo Gallón, der Direktor der Kolumbianischen Juristenorganisation, die Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen genießt, erkennt in beiden Urteile eine ähnliche Stoßrichtung: »Sie liefern ein Röntgenbild Kolumbiens, machen deutlich, dass die Strukturen von Polizei und Armee überprüft und reformiert werden müssen.« Das fordern Menschenrechtsorganisationen seit Jahren.

Zunächst aus Protest gegen eine geplante Steuerreform kam es in Kolumbien ab dem 28. April zu Demonstrationen. Obwohl diese brutal unterdrückt wurden, setzten sie sich wochenlang fort, es gab Straßenblockaden und Protestmärsche. Das verschaffte auch der Forderung nach Reformen bei Polizei und Armee erneut Konjunktur. Fast 4 000 Opfer von Menschenrechtsverletzungen, das Gros von Polizei und Militär verübt, listet der dritte Bericht von mehreren Menschenrechtsorganisationen auf, darunter Morde, Vergewaltigungen und etliche schwere Verletzungen mit teils bleibenden Folgen wie dem Verlust des Augenlichts.

Diese Fälle müssten untersucht und sanktioniert werden. Auch insofern sind die beiden jüngsten Urteile wichtig; sie legen nicht nur Defizite offen, sondern verpflichtet im Fall Bedoya den kolumbianischen Staat, zu ermitteln sowie Journalistinnen und Journalisten in Kolumbien besser zu schützen. Die Richter weisen nicht nur auf die hohe Zahl von Morden an sozialen Aktivisten seit der Unterzeichnung des Friedensvertrags mit der Guerilla Farc im November 2016 hin, sondern auch auf die zahlreichen Morde an Berichterstattern. Von diesen seien mehr als 90 Prozent nie aufgeklärt und sanktioniert worden, so Jonathan Bock, der Direktor der kolumbianischen Stiftung für die Pressefreiheit (Flip). »Das Urteil gibt uns als Presseorganisation, aber auch der Gesellschaft Instrumente in die Hand, um Grundrechte zu verteidigen. Es verurteilt die Untätigkeit der Ermittlungs- und Justizbehörden und mahnt Re­formen an.«

Doch das Urteil geht noch weit darüber hinaus, es ist ein Meilenstein für die Frauenrechte. Zum ersten Mal habe der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte sexuelle Gewalt als Instrument des »Zum-Schweigen-Bringens« anerkannt, so Bedoyas Anwältin, Viviana Krsticevic, die auch Direktorin des Zentrums für Gerechtigkeit und ­internationales Recht (CEJIL) ist. »Das hat historischen Charakter«, meint sie.

Eine Einschätzung, die Bedoya teilt. Sie ist längst eine Symbolfigur in Kolumbien, weil sie die Kraft aufbrachte, für Gerechtigkeit zu kämpfen, und mit ihrem Projekt »No es hora de callar« (Es ist nicht die Zeit zu schweigen) unzählige Opfer von sexueller Gewalt ermutigte, ihrem Beispiel zu folgen. »Der 18. Oktober 2021 wird in die Geschichte eingehen als der Tag, an dem ein Kampf, der mit einer Straftat an einer einzelnen Person begann, dazu führte, dass die Rechte von Tausenden von Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden, verteidigt wurden«, sagte Bedoya am 19. Oktober. Sie forderte nicht nur die Verantwortlichen der »Sonderjustiz für den Frieden« auf, endlich das Thema sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten in ihre Arbeit aufzunehmen, sondern auch Präsident Duque, sich mit ihr zu treffen. Der wichtigste Grund dafür ist, über das Erinnerungszentrum für Opfer sexueller Gewalt zu sprechen, das gemäß dem Urteil in Kolumbien entstehen soll. Für Bedoya ist klar, wo: Sie will, dass das Gefängnis La Modelo zum Gedenkort wird – für alle Opfer sexueller Gewalt.