150 Prozent der Macht

Israels Oberster Gerichtshof entdeckt die Frauenförderung

Ein Anfang Juni gefälltes Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs zwingt israelische Lokalpolitiker und Sportfunktionäre, ein bereits vor drei Jahren erlassenes Gesetz endlich einzuhalten.

Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Sport hatte schon im Jahr 2001 vorgeschrieben, dass die Förderquote für Sportlerinnen um 150 Prozent höher ausfallen muss als für Sportler. Die Kommunen wurden angewiesen, dies in ihren Budgets zu berücksichtigen.

Das las sich auf dem Papier zwar gut, in der Praxis wurde es jedoch anscheinend nicht realisiert. Rachel Osterovitz, die Vorsitzende des Basketballteams von Ramat Hasharon, wollte sich die ungerechte Verteilung öffentlicher Mittel nicht länger gefallen lassen: Ihre Korblegerinnen erhielten lediglich 650 000 Shekel, während die ebenfalls drittklassigen Fußballer Saison für Saison mit 1,5 Millionen rechnen durften. Eine Begründung für die ungleiche Behandlung gab es nicht.

Osterovitz und ihre Trainerin Orna Ostfeld, die sich gegenüber ihrem Fußballkollegen auch bezüglich des Gehalts benachteiligt sah, klagten gegen den Stadtrat von Ramat Hasharon, das Sport- und das Innenministerium.

Das Frauenbasketballteam, hieß es in der Klageschrift, werde bei der Verteilung von Fördermitteln eindeutig schlechter behandelt als die Männermannschaft, »diese Budgetpolitik anders als frauenfeindlich zu nennen, ist kaum möglich«. Zahlreiche beigelegte Dokumente sollten zudem beweisen, dass »die Haltung des Stadtrats, um es noch sehr milde und zurückhaltend auszudrücken, nicht dazu geeignet ist, Sport treibende Frauen zu unterstützen«.

Das jetzt ergangene Urteil ist eindeutig: Die Behörden von Ramat Hasharon müssen den Basketballerinnen rückwirkend für die Jahre 2002 bis 2004 die gleichen Fördermittel auszahlen wie den kickenden Jungs. Außerdem sind die Beklagten verpflichtet, den Klägerinnen die gesamten ihnen aus dem Verfahren resultierenden Kosten, immerhin rund 50 000 Shekel, zu erstatten.

Überdies ist das Urteil für alle Städte und Gemeinden, die ihre Sportvereine finanziell unterstützen, bindend. Unabhängig von der Sportart, die sie betreiben, steht Frauenteams das jeweils Anderthalbfache der Förderung zu, die Männern zugesprochen wird.

Während sich die Lokalpolitiker von Ramat Hasharon zu dem nicht mehr anfechtbaren Urteil äußerten, indem sie versprachen, »diese Entscheidung nun unverzüglich in die Tat umzusetzen«, zeigten sich die Klägerinnen »sehr glücklich« über den Ausgang.

Trainerin Ostfeld erklärte, nun erwarte sie »einen richtigen Schub für das Frauenbasketball. Und generell können die Behörden nun nicht mehr erwarten, dass sie uns mit ein paar Krumen abspeisen und damit durchkommen. Jetzt müssen sie in die Frauenteams investieren und uns gleichberechtigt und respektvoll behandeln!«

Rechtsanwältin Rivka Meller-Olshizki freute sich nach der Verkündung des wohl einmaligen Urteils: »Der Oberste Gerichtshof hat den entscheidenden Treffer für alle Sportlerinnen erzielt!«

elke wittich