Den Personenstand an das eigene Geschlecht anzupassen, ist kompliziert und belastend. Das Amtsgericht Münster hat die bestehende Gesetzeslage kritisiert und zur erneuten Überprüfung an das Bundesverfassungsgericht überwiesen.
Bodycheck - Die Kolumne zu Biopolitik und Alltag
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Der Bundesgerichtshof hat geurteilt: Eine Personenstandsänderung ist nur möglich, wenn die körperliche geschlechtliche Beschaffenheit »weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann«. Diese Auslegung ist unsinnig.
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